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Philologen zur Digitalisierung: “Reparaturen sind innerhalb von 24 Stunden durchzuführen”

BERLIN. Der Philologenverband, in dem Gymnasiallehrkräfte organisiert sind, hat sich auf seiner jüngsten Vertreterversammlung mit der Digitalisierung der Schulen beschäftigt und einen Grundsatzbeschluss gefällt. Gefordert werden darin geeignete Strukturen, genügend Zeit, Geld und Personal sowie Rechtssicherheit – im Umkehrschluss bedeutet das wohl: Nichts davon ist bislang gewährleistet.

Reparaturen an der IT binnen 24 Stunden? Davon können Schulen nur träumen. Foto: Shutterstock

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat auf seiner Vertreterversammlung einen Leitantrag zur Digitalisierung an Schulen verabschiedet. Darin heißt es, die Corona-Pandemie und die zunehmende Digitalisierung hätten einen großen Einfluss auf das Lehren und Lernen am Gymnasium. Bisherige vielfältige Unterrichtsmethoden würden durch digitale Unterrichtsformate ergänzt. “Ein verändertes Rezeptionsverhalten beim Medienkonsum und beim Wissenserwerb unserer Schülerinnen und Schüler erfordert neue Methoden und neue Fähigkeiten. Ziel ist die Bildung von jungen Persönlichkeiten, die zukünftig in der Lage sein müssen, sich sicher und kompetent in einer von digitalen Medien geprägten Welt zu bewegen und gesellschaftliche Prozesse entwickeln und steuern zu können.”

Um die Digitalisierung der Gymnasien voranzubringen, seien zunächst folgende Forderungen zu erfüllen:

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Vorbereitend und begleitend seien vom Dienstherrn Fort- und Weiterbildungen bereitzustellen, für die den Gymnasiallehrkräften entsprechende Zeitressourcen gewährt werden müssen, so fordern die Philologen. Außerdem seien Investitionen in den Gesundheits- und Arbeitsschutz erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Gymnasiallehrkräfte bis zum Ruhestand zu erhalten. Die arbeitsmedizinischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze seien in allen Gymnasien konsequent umzusetzen.

“Die gleichberechtigte Anerkennung von digitalen Unterrichtsformaten als Arbeitszeit ist notwendig”

“Zudem muss die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller am Schulleben Beteiligten im Prozess der zunehmenden Digitalisierung im Schulbereich ein durchgehendes Prinzip sein. Die konsequente Umsetzung der Datenschutzbestimmungen ist neben der strikten Einhaltung der personalrechtlichen Bestimmungen dafür eine wesentliche Bedingung.”

Die Digitalisierung dürfe weder zu einer Entgrenzung der Arbeitszeit noch zu einer Arbeitsverdichtung führen, sondern sei im Gegenteil bei der Festlegung des Unterrichtsdeputates zu berücksichtigen. “Der während der vergangenen Zeit an vielen Gymnasien parallel zum Distanzunterricht durchgeführte Präsenzunterricht hat die Doppelbelastung der Gymnasiallehrkräfte durch die Betreuung der Schülerinnen und Schüler vor Ort und zu Hause offenbart und die Notwendigkeit der gleichberechtigten Anerkennung von digitalen Unterrichtsformaten als Arbeitszeit deutlich gemacht”, so heißt es. News4teachers

Bürokratie, Fachkräftemangel, Datenschutz: Scheitert die Digitalisierung der Schulen, bevor sie richtig begonnen hat?

 

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