Der Städtetag fordert, den ab 2026 bundesweit greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verbindlich im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag zu verankern. Die Städte benötigten schnellstens Planungssicherheit, sagte der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy.
«Es muss jetzt begonnen werden, die Schulräume zu erweitern. Sonst kann der Rechtsanspruch im Jahr 2026 nicht erfüllt werden.» Für Investitionen in den Ganztag benötigten die Städte unbürokratisch Fördermittel von Land und Bund. «Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, brauchen wir nach einer Schätzung des Deutschen Jugendinstituts rund 260.000 neue Betreuungsplätze in NRW», erläuterte Dedy. «Das ist ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten.»
Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Jahr beschlossen, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab 2026 stufenweise einzuführen. In NRW sind derzeit Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und Grünen in der Schlussphase.
Die bisherigen Strukturen von Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag sollten aus Sicht des Städtetags aufgebrochen werden. «Schule darf sich nicht mittags aus dem Staub machen», unterstrich Dedy. «Schule muss aus einem Guss organisiert werden, mit pädagogischem Anspruch von Schulen und dem Angebot von Vereinen und Jugendhilfe.»
«In der Regel sollte es eine gute Mischung von Unterricht und aufgelockerten Angeboten am ganzen Tag geben»
In der Praxis sollten mit einem «rhythmisierten Ganztag» neue Wege gegangen werden, schlägt der Städtetag vor. «In der Regel sollte es eine gute Mischung von Unterricht und aufgelockerten Angeboten am ganzen Tag geben», forderte Dedy. Das werde den individuellen Bedürfnissen der Kinder besser gerecht. «Und wir tragen damit zu mehr Bildungsgerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.»
Für den Ganztagsrechtsanspruch müssten «neue Schulräume aus dem Boden gestampft werden», sagte Dedy. Außerdem seien viele weitere Fachkräfte nötig. Das Land habe aus Sicht der Städte die organisatorische, personelle und finanzielle Verantwortung zu übernehmen und klar definierte Qualitätsstandards zugrunde zu legen, sagte Dedy. Wichtige Grundlagen müssten bereits im Koalitionsvertrag verankert werden. Ganztagsbetreuung sei als Ganztagsbildung und -förderung im Schulgesetz der Länder zu verankern.
Hintergrund: Für Schulen sind die Länder verantwortlich, die wegen des Verbots von Schulgeld für echte Ganztagsschulen keine Elternbeiträge einsammeln dürften. Für Betreuungsangebote müssen hingegen die Kommunen sorgen – die sich allerdings zumindest einen Teil des Geldes dafür von den Eltern in Form von Beiträgen wiederholen können. Problem obendrauf: Es gibt derzeit weder genügend Lehrkräfte noch genügend ErzieherInnen auf dem Arbeitsmarkt, um einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zu erfüllen. Die Kommunen plagt also offensichtlich die Sorge, mit Klagen von Eltern überzogen zu werden. News4teachers / mit Material der dpa
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