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Lehrkräfte klagen vor dem OVG gegen Mehrarbeit – Auftakt einer Klagewelle?

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MAGDEBURG. Seit mehreren Monaten müssen Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde mehr pro Woche unterrichten, um dem Personalmangel in Schulen entgegenzuwirken – nun gehen zwei Lehrer juristisch dagegen vor. Offensichtlich mit Unterstützung der GEW: Die hatte angekündigt, die Landesregierung mit einer Klagewelle überziehen zu wollen. Diese rollt jetzt augenscheinlich an.

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Zwei Normenkontrollverfahren seien seit dem 14. August beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt anhängig, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Sie zielten darauf ab, Regelungen zur Einführung eines Langzeitarbeitskontos für Lehrkräfte und zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften im Schuldienst für unwirksam zu erklären. «Die Antragsteller sind der Auffassung, dass diese Regelung mit höherrangigem Recht unvereinbar ist, weil bei der Anordnung der Vorgriffsstunde ohne Ausnahme sowohl gegen beamtenrechtliche als auch arbeitsrechtliche Grundsätze verstoßen werde», erklärte die Gerichtssprecherin.

Die sogenannte Vorgriffsstunde ist eine Maßnahme des Landes Sachsen-Anhalt, die zuletzt stetig gesunkene Unterrichtsversorgung zu verbessern. Lehrer unterrichten eine Stunde mehr pro Woche und können die Zeit auf einem Langzeitarbeitskonto ansammeln, um sie später für eine längere Auszeit oder einen früheren Eintritt in den Ruhestand nutzen. Sie können sich die Stunden aber auch auszahlen lassen. Kürzlich stellte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) fest, dass die Maßnahme Wirkung entfalte. Das neue Schuljahr habe mit einer schulformübergreifenden Unterrichtsversorgung von rund 95,5 Prozent und damit mit einem besseren vorläufigen Wert als noch das vorige Schuljahr begonnen.

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Laut Oberverwaltungsgericht hat das Bildungsministerium nun bis Ende September Zeit für eine Stellungnahme. Offen ist, wann juristische Klarheit geschaffen wird. «Eine Entscheidung wird nicht vor November 2023 erwartet; ein genauer Zeitpunkt kann leider nicht mitgeteilt werden», so die Sprecherin.

«Es ist eine Missachtung der Arbeit, die bisher geleistet wurde», so hatte Sachsen-Anhalts GEW-Vorsitzende Eva Gerth im April erklärt und dabei angekündigt, es würden Normenkontrollverfahren am Oberverwaltungsgericht in Magdeburg vorbereitet, um die Rechtmäßigkeit der geänderten Verordnung mit der Einführung der Vorgriffsstunde durch Musterklagen prüfen zu lassen. Gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der durch die EU festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitsgrenze erfolgen und die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen eingefordert werden. Im Rahmen dieser Klage soll die Landesregierung dann dazu gebracht werden, eine Studie in Auftrag zu geben, durch die die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Lehrkräften ermittelt wird.

Ansatzpunkte für weitere Klagen lassen sich laut GEW finden, «weil Personalräte in ihrem Informationsrecht behindert und von den Beteiligungsrechten bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung der Vorgriffsstunde ausgeschlossen wurden. Dazu kommt nach unserer Auffassung eine massive Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten.» Die GEW-Mitglieder der Stufenvertretungen würden danach versuchen, Mitbestimmungsverfahren zu der Einführung der Verordnung und deren Umsetzung zu erwirken. Dazu würden die Personalräte in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht klagen, so hieß es. «Gleichzeitig bereiten wir Musterklagen in Einzelfällen vor», erklärte die GEW seinerzeit. News4teachers / mit Material der dpa

Bildungsministerium bekommt es (vorerst) nicht hin, Lehrern die Mehrarbeit auszuzahlen

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