HAMBURG. Künstliche Intelligenz durchdringt immer mehr Bereiche des Lebens – auch Schulen. Wie dort mit KI umgegangen werden soll, hat Hamburgs Schulbehörde nun in Leitlinien zusammengefasst. Die sollen für Lehrkräfte anschaulich machen, welche Einsatzmöglichkeiten sich die Politik im Unterricht vorstellt.
Hamburgs Schulbehörde hat Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) an den Schulen der Hansestadt vorgelegt. Entwickelt worden seien diese von der Kompetenzstelle KI des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg, von der Behörde selbst und dem Artificial Intelligence Center Hamburg, wie die Verwaltung mitteilte. Die «Leitlinien für den Einsatz von KI-Systemen in Schule und Unterricht» drehen sich um den lernförderlichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unterricht, rechtliche Aspekte sowie um Fragen des Datenschutzes.
«Ich möchte alle Lehrkräfte dazu ermutigen, KI-Anwendungen im Unterricht zu erproben und zu reflektieren, um die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kompetenten Umgang mit KI zu befähigen», sagt Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD). Sie hoffe, dass die Leitlinien als hilfreiches Instrument für die pädagogische Arbeit betrachtet würden. Bekeris betont: «Die Leitlinien wurden aufgrund der dynamischen Entwicklungen bewusst nicht als PDF oder Druckerzeugnis veröffentlicht, sondern ausschließlich digital.» So könnten Änderungen rasch aktualisiert und die Leitlinien sukzessive um Praxisbeispiele, Anwendungsmöglichkeiten und weitere Materialien für die Lehrkräfte ergänzt werden.
«Durch den gezielten und lernfördernden Einsatz von KI-Modellen können die Sprach-, Schreib- und Beurteilungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler erweitert werden»
«Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann dazu beitragen, den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler zu fördern», so heißt es darin. «Durch den gezielten und lernfördernden Einsatz von KI-Modellen können die Sprach-, Schreib- und Beurteilungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler erweitert werden, indem bspw. die KI-generierten Daten, wie Texte, Bilder, Videos, Musik, etc. auf verschiedene Aspekte hin untersucht werden, etwa auf ihre Richtigkeit, Konsistenz und Machart. Ferner können sie als Ausgangspunkt für die Arbeit an sachlicher Richtigkeit und Argumentation genutzt werden.»
Und sonst? «Zudem können KI-Modelle individuelle Hilfestellungen während des Lernprozesses bieten, das sogenannte „Scaffolding“. Dies kann z.B. in Form von Unterstützung bei der Bearbeitung von Texten, der Vereinfachung oder Übersetzung von Texten während einer Internetrecherche, oder der Erläuterung von Sachverhalten durch Beispiele und Analogien geschehen.»
Darüber hinaus bestehe das Potenzial, KI-Modelle für die Erstellung von Übungsmaterial zu nutzen. «So können beispielsweise die Schülerinnen und Schüler selbst oder die Lehrkräfte Selbsttests erstellen, um zu überprüfen, ob die Inhalte eines Textes richtig wiedergeben werden können. Diese Tests können als Lückentexte, Multiple-Choice-Tests oder Fragen mit Antwortvorschlägen gestaltet sein und dienen zur Wiederholung und Übung. Sie können in Lernmanagementsysteme eingefügt und als Übungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.»
Der Einsatz von KI ermögliche auch ein «jederzeit verfügbares und zeitnahes formatives Feedback». Hierbei sei es allerdings wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass diese Rückmeldungen zur Justierung des Lernprozesses und nicht zur Leistungsbewertung dienen. Deshalb gelte: «Für dieses Feedback sind transparente und nachvollziehbare Bewertungskriterien notwendig, die es den Lernenden ermöglichen, mit dem Ergebnis sinnvoll weiterzuarbeiten.»
Andererseits: Wie müssen Aufgaben gestaltet werden, damit die Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler sichtbar bleibt? Dazu heißt es: «Um Lern- und Leistungsaufgaben weiterzuentwickeln und weniger anfällig für den alleinigen Einsatz von KI zu machen, sollten bestehende Formate zur Überprüfung von Lernleistungen kombiniert werden. Für Projekt- oder Facharbeiten kann dies zum Beispiel bedeuten, von Schülerinnen und Schüler selbst gestaltete, individuelle, auf die spezifische Unterrichtssituation zugeschnittene Rechercheaufträge zu integrieren. Die Begleitung des Arbeitsprozesses gewinnt auch hier an Bedeutung, und im Gespräch mit den Lernenden wird deutlich, inwieweit sie sich mit den Inhalten auseinandergesetzt haben. Durch abschließende Präsentationen und Besprechungen der Arbeit wird sichergestellt, dass die Leistung selbstständig erbracht wurde und KI-gestützte Textpassagen als solche gekennzeichnet sind.»
Der rechtliche Teil der Leitlinien befasst sich unter anderem mit der Frage, wie bei Prüfungen mit einem nicht erlaubten Einsatz von KI-Anwendungen umgegangen werden sollte. Hier bleibt alles beim Alten – theoretisch jedenfalls: «Sollten Täuschungshandlungen oder andere Unregelmäßigkeiten auftreten, richten sich die Verfahren nach den Grundsätzen der Leistungsbewertung und den entsprechenden Schul- oder Prüfungsordnungen.»
Die «Leitlinien für den Einsatz von KI-Systemen in Schule und Unterricht» sind unter www.li.hamburg.de/ki abrufbar.
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