BREMEN. Die Bildungsbehörde in Bremen hat die Schulleiterin einer Grundschule nach schweren Vorwürfen über autoritäres Verhalten und unangemessene Strafen freigestellt. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 31. Januar. Wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte, soll die Freistellung dazu beitragen, den gestörten Schulfrieden wiederherzustellen. Zugleich wolle man der Fürsorgepflicht gegenüber der Schulleitung nachkommen. Der Schulbetrieb soll unterdessen normal weiterlaufen, wie Radio Bremen berichtet.
Bereits im Oktober hatten Eltern, Schüler und das Schulpersonal in einem offenen Brief der Schulleitung ein Klima der Angst und autoritäre Methoden vorgeworfen. Konkret sei es zu unverhältnismäßigen Strafen und Demütigungen gekommen, heißt es in dem Schreiben. Von einem Klima der Angst war die Rede. Eltern eines ehemaligen Schülers berichteten beispielsweise, ihr Kind habe im Büro der Rektorin nachsitzen müssen und sei vom Mittagessen ausgeschlossen worden.
Recherchen von Radio Bremen haben ergeben, dass ähnliche Vorwürfe gegen die Schulleitung bereits in den vergangenen Jahren mehrfach geäußert wurden. In dem offenen Brief forderten Eltern und Personal die Absetzung der Rektorin. Gleichzeitig positionierte sich ein Teil des Kollegiums in einem Elternbrief solidarisch mit der Schulleitung. Darin hieß es: „Wir stehen geschlossen als Kollegium hinter unserer Schulleitung, die wir als sehr unterstützend erleben.“
Auch Lehrkräfte haben den offenen Brief der Eltern unterzeichnet
Die Bildungsbehörde hat die Innenrevision eingeschaltet, um die Vorwürfe zu prüfen. Diese untersucht nicht nur die Anschuldigungen gegen die Schulleitung, sondern auch den Umgang der Schulaufsicht mit Beschwerden. Laut einem Bericht der Behörde vom 22. November soll überprüft werden, ob die Position der Schulleiterin neu bewertet werden muss. Gleichzeitig wurde die Schulleiterin angewiesen, ihre Entscheidungen in enger Absprache mit der Schulaufsicht zu treffen.
Auch die Bildungsdeputation befasste sich mit den Vorfällen. Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) betonte, dass neben der Prüfung der Vorwürfe auch das Beschwerdemanagement der Schulaufsicht überarbeitet werden müsse. „Die Schulaufsicht muss besser aufgestellt werden“, erklärte Aulepp. Die CDU-Politikerin Yvonne Averwerser kritisierte in der Sitzung, dass Beschwerden bei der Schulaufsicht nicht ausreichend bearbeitet worden seien. Sie sprach von einem grundsätzlichen Missverständnis in der Aufgabenwahrnehmung und forderte eine genauere Untersuchung der Rolle der Schulaufsicht.
Die Bildungsbehörde plant nun Workshops und eine externe Moderation an der Schule, um nach eigenem Bekunden „gemeinsam mit der Schulgemeinschaft“ Strategien zur Lösung des Konflikts zu entwickeln. Gleichzeitig sollen die Vorwürfe gegen die Schulleitung weiter aufgearbeitet werden. Die Behörde betonte, dass der Informationsstand sich ändern könne, da noch nicht alle Fakten geklärt seien.
Die Situation an der Grundschule sorgt für kontroverse Reaktionen. Während sich Teile des Kollegiums hinter die Schulleitung stellen, haben auch Lehrkräfte den offenen Brief der Eltern unterzeichnet. Laut Bremischem Schulgesetz sind Strafen nur zulässig, wenn sie dazu dienen, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu sichern. Die Rechte der Schüler auf gewaltfreie Erziehung müssen dabei stets gewahrt bleiben. News4teachers
