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Warum es richtig ist, AfD-Mitglieder vom Schuldienst fernzuhalten – ein Kommentar

DÜSSELDORF. Wer Lehrer oder Lehrerin werden will, muss sich zur Verfassung bekennen – ohne Wenn und Aber. Das erste Bundesland zeigt, wie das geht. Und andere Länder sollten folgen. Ein Kommentar von News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. 

“Wir stellen uns vor euch”: News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. Foto: Tina Umlauf

Rheinland-Pfalz zieht Konsequenzen aus der (ruhenden) Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremen Partei durch den Verfassungsschutz – und schützt Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Denn Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst im Land – dazu zählen vor allem Lehrkräfte, aber auch Polizistinnen und Polizisten – müssen künftig schriftlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Das Land zählt die AfD nun explizit dazu.

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Die Neuregelung gilt sowohl für Beamte als auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Wer die entsprechende Erklärung nicht abgibt oder Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht eingestellt, so Innenminister Michael Ebling. Für bereits Beschäftigte könne eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen – im Extremfall droht die Entfernung aus dem Dienst (News4teachers berichtete).

Das Land sagt mit dieser Entscheidung den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (immerhin jede und jeder dritte) unmissverständlich: Wir stellen uns vor euch. Wir überlassen euch nicht jenen, die euch ausgrenzen, euch aus Regelschulen drängen und aus Deutschland vertreiben wollen – selbst dann, wenn ihr deutsche Pässe habt. Wir lassen nicht zu, dass Kinder von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden, die eine Partei unterstützen, die zwischen „echten Deutschen“ und „Passdeutschen“ unterscheidet. Die eure Existenz als Problem betrachtet – und die Demokratie gleich mit.

Wer sich in den Dienst dieses Staates stellen will, hat die Gleichwertigkeit aller Menschen zu akzeptieren – oder gefälligst draußen zu bleiben

So drängen AfD-Funktionäre immer wieder darauf, Kinder mit Migrationshintergrund – ebenso wie Kinder mit Behinderungen – aus Regelschulen zu verweisen. „Weil immer wenn Sie zwei Flüssigkeiten zusammenschütten, dann erhalten Sie irgendwo eine Mischung“, so begründete das der bayerische Landesvorsitzende Martin Böhm allen Ernstes. Völkisches Denken eben. Und das gehört zur DNA der AfD, wie der Verfassungsschutz unlängst in seinem Gutachten festgestellt hat.

Wer in der Schule arbeitet, soll jungen Menschen Demokratie vorleben, nicht Menschengruppen verächtlich machen. Wer Lehrer oder Lehrerin werden will, muss bereit sein, alle Kinder in ihrer Vielfalt zu respektieren – egal ob sie Kevin, Cem oder Mariam heißen. Das Grundgesetz gilt nicht nur für Mehrheitsdeutsche. Es schützt nicht nur die, deren Familien „schon immer“ hier waren. Es schützt alle.

Und wer sich in den Dienst dieses Staates stellen will, hat das zu akzeptieren – oder gefälligst draußen zu bleiben. News4teachers 

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