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Grünes Licht vom Datenschutz: Schüler dürfen Lehrer öffentlich bewerten, auch anonym – “Lernsieg”-App ist wieder online

WIEN. Die umstrittene App «Lernsieg» zur Bewertung von Lehrern und Schulen in Deutschland und Österreich versucht einen Neustart. Die App sei mit den gleichen Funktionen wieder online, wie sie im November offline gegangen sei, sagte Gründer Benjamin Hadrigan am Montag in Wien. Zielgruppe seien die Elf- bis 18-Jährigen. Sie können die Lehrer und Schulen mit bis zu fünf Sternen anonym bewerten. Datenschützer sehen das als zulässig an.

Wenn Lehrer sich ungerecht bewertet fühlen, müssen sie zivilrechtlich gegen “Lernsieg” vorgehen. Illustration: Shutterstock

Jetzt plane «Lernsieg» allerdings viele technische Erweiterungen und stehe dank neuer Investoren auch finanziell auf der sicheren Seite, so der 18-Jährige. Die Datenschutzbehörde habe der App grünes Licht gegeben, betonte Hadrigan. Die Grundidee der Initiative sei nach wie vor gleich: Es gehe um Transparenz und den Leistungsgedanken. «Wir wollen gemeinsam an einem besseren Schulsystem arbeiten», sagte Hadrigan.

Die App war im November nach nur wenigen Tagen offline gegangen. Grund sei eine Flut von Hass-Mails, erklärte Hadrigan damals. Die österreichische Lehrer-Gewerkschaft hatte die App bereits vor dem Start kritisiert.

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Lehrer-Bewertungen fielen meist positiv aus

Die Bewertungen in den ersten Tagen waren im Schnitt recht positiv ausgefallen. Schulen erhielten durchschnittlich 3,88 Sterne, Lehrer 3,96 Sterne von fünf möglichen. Den Angaben zufolge waren mehr als 16.000 Bewertungen für Schulen und mehr als 125.000 Bewertungen für die Pädagogen abgegeben worden. Der am meisten bewertete Lehrer erhielt 75 Bewertungen und kam auf 4,77 Sterne.

Zuvor hatte die österreichische Datenschutzbehörde ihr Verfahren gegen “Lernsieg” eingestellt. Die Verarbeitung der Lehrerdaten stehe im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung, heißt es in deren Bescheid dem “Standart” zufolge. Darüber hinaus würden die berechtigten Interessen der Allgemeinheit beziehungsweise der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer überwiegen.

Unabhängig vom Bescheid der Behörde könnten Lehrer versuchen, Ansprüche auf Korrektur, Löschung, Information oder Widerspruch geltend zu machen, erklärte allerdings Nikolaus Forgo, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien, der unabhängig von der Datenschutzbehörde ein Gutachten im Auftrag des Bildungsministeriums gefertigt hatte. Pädagogen könnten sich auch auf zivilrechtlichem Weg gegen bestimmte Bewertungen der Schüler wehren.

Immer wieder Klagen von Lehrern gegen “spickmich.de”

Allerdings ist auch Forgo in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass Lehrbewertungsplattformen prinzipiell zulässig sind. “Es gibt ein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Bewertung. Daran ändert sich auch nichts, wenn Bewertungen anonym abgegeben werden”, erklärte er dem Bericht zufolge.

«Lernsieg» erinnert an die Webseite spickmich.de, die vor rund zehn Jahren zahlreiche Gerichte in Deutschland beschäftigte. Immer wieder versuchten Lehrer erfolglos, sich auf rechtlichem Weg gegen die teils diffamierenden Kommentare auf der Seite zur Wehr zu setzen. Inzwischen wurde die Seite eingestellt. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Neue App “Lernsieg”: Schüler können ihre Lehrer ab sofort per Smartphone öffentlich bewerten – mit Sternchen

 

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