Grünes Licht vom Datenschutz: Schüler dürfen Lehrer öffentlich bewerten, auch anonym – „Lernsieg“-App ist wieder online

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WIEN. Die umstrittene App «Lernsieg» zur Bewertung von Lehrern und Schulen in Deutschland und Österreich versucht einen Neustart. Die App sei mit den gleichen Funktionen wieder online, wie sie im November offline gegangen sei, sagte Gründer Benjamin Hadrigan am Montag in Wien. Zielgruppe seien die Elf- bis 18-Jährigen. Sie können die Lehrer und Schulen mit bis zu fünf Sternen anonym bewerten. Datenschützer sehen das als zulässig an.

Wenn Lehrer sich ungerecht bewertet fühlen, müssen sie zivilrechtlich gegen „Lernsieg“ vorgehen. Illustration: Shutterstock

Jetzt plane «Lernsieg» allerdings viele technische Erweiterungen und stehe dank neuer Investoren auch finanziell auf der sicheren Seite, so der 18-Jährige. Die Datenschutzbehörde habe der App grünes Licht gegeben, betonte Hadrigan. Die Grundidee der Initiative sei nach wie vor gleich: Es gehe um Transparenz und den Leistungsgedanken. «Wir wollen gemeinsam an einem besseren Schulsystem arbeiten», sagte Hadrigan.

Die App war im November nach nur wenigen Tagen offline gegangen. Grund sei eine Flut von Hass-Mails, erklärte Hadrigan damals. Die österreichische Lehrer-Gewerkschaft hatte die App bereits vor dem Start kritisiert.

Lehrer-Bewertungen fielen meist positiv aus

Die Bewertungen in den ersten Tagen waren im Schnitt recht positiv ausgefallen. Schulen erhielten durchschnittlich 3,88 Sterne, Lehrer 3,96 Sterne von fünf möglichen. Den Angaben zufolge waren mehr als 16.000 Bewertungen für Schulen und mehr als 125.000 Bewertungen für die Pädagogen abgegeben worden. Der am meisten bewertete Lehrer erhielt 75 Bewertungen und kam auf 4,77 Sterne.

Zuvor hatte die österreichische Datenschutzbehörde ihr Verfahren gegen „Lernsieg“ eingestellt. Die Verarbeitung der Lehrerdaten stehe im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung, heißt es in deren Bescheid dem „Standart“ zufolge. Darüber hinaus würden die berechtigten Interessen der Allgemeinheit beziehungsweise der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer überwiegen.

Unabhängig vom Bescheid der Behörde könnten Lehrer versuchen, Ansprüche auf Korrektur, Löschung, Information oder Widerspruch geltend zu machen, erklärte allerdings Nikolaus Forgo, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien, der unabhängig von der Datenschutzbehörde ein Gutachten im Auftrag des Bildungsministeriums gefertigt hatte. Pädagogen könnten sich auch auf zivilrechtlichem Weg gegen bestimmte Bewertungen der Schüler wehren.

Immer wieder Klagen von Lehrern gegen „spickmich.de“

Allerdings ist auch Forgo in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass Lehrbewertungsplattformen prinzipiell zulässig sind. „Es gibt ein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Bewertung. Daran ändert sich auch nichts, wenn Bewertungen anonym abgegeben werden“, erklärte er dem Bericht zufolge.

«Lernsieg» erinnert an die Webseite spickmich.de, die vor rund zehn Jahren zahlreiche Gerichte in Deutschland beschäftigte. Immer wieder versuchten Lehrer erfolglos, sich auf rechtlichem Weg gegen die teils diffamierenden Kommentare auf der Seite zur Wehr zu setzen. Inzwischen wurde die Seite eingestellt. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Neue App “Lernsieg”: Schüler können ihre Lehrer ab sofort per Smartphone öffentlich bewerten – mit Sternchen

 

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7 Kommentare
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Pälzer
4 Jahre zuvor

Kann man mit dieser App auch Schulen bewerten?

L.F.
4 Jahre zuvor

Ich arbeite als Dozentin in der Erwachsenenbildung bei einer Privatschule und der Chef bestand auf regelmäßige Bewertungen der Lehrkräfte, was uns zwar nicht so gut gefiel aber andererseits gibt Anlass zur Verbesserung. Deutsches Bildungssystem wäre viel besser, wenn unter Schulen etwas mehr Konkurrenz herrschen würde. Und ja wenn man so will ( ich weiß, die Lehrer hören das nicht gern)… Schüler und Eltern sind Kunden und Schulen und Lehrer bieten eine Dienstleistung an und genießen dafür gewisse beamtenrechtliche Privilegien und ein vergleicgsweise gute Gehalt warum sollen die Schüler und deren Eltern sie nicht bewerten sachlich oder auch subjektiv
(aber ohne Beleidigung) sie nicht bewerten dürfen..

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  L.F.

„Deutsches Bildungssystem wäre viel besser, wenn unter Schulen etwas mehr Konkurrenz herrschen würde. “
Ist das so?

Schulen wären besser, wenn Rahmenbedingungen fest gesetzt wären und diese auch kontrolliert würden.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  L.F.

Machen wir uns nichts vor: Der beste Lehrer ist dann der, der keine Hausaufgaben gibt, es ihnen möglichst leicht macht und mit den Schülern viele Unternehmungen macht. Schüler sehen das anders, allgemeinbildenden Schulen sind gezwungenermaßen, man muss sie besuchen, ob man will oder nicht. Zudem sind Schüler sind keine Erwachsene, die aus eigenem Antrieb etwas lernen wollen.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  L.F.

„Schüler und Eltern sind Kunden und Schulen und Lehrer bieten eine Dienstleistung an“ ja, diese radikal marktwirtschaftliche Sichtweise gibt es auch, aber zum Glück nicht in unserer Landesverfassung.

KarinacAlfonso
4 Jahre zuvor

Finde eine sehr gute idee.
Das die Kinder die Lehrer auch bewerten können , nicht immer anders um .
Die Lehrer aussern sie schon wenn was auch nicht stimmt und so können die Schüler auch was mitteilen.

Katinka
4 Jahre zuvor

Nicht Ihr Ernst – in Form von Sternchen? Ich weiß nicht, was das bringen soll. Da wollen hauptsächlich die sich rächen, die mit ihren Noten nicht zufrieden sind und nicht einsehen, dass sie vielleicht doch keine 1er-Kandidaten am Gymnasium sind…

Eine schulinterne Evaluation der Lehrkräfte oder Gespräche zwischen Schülern und Lehrern fände ich viel sinnvoller und gewinnbringender.