BERLIN. Seit heute gilt praktisch bundesweit eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr. In den sich schrittweise öffnenden Schulen allerdings herrscht diesbezüglich ein wildes Durcheinander. Zwei Bundesländer schreiben Schülern das Tragen einer Maske zumindest in der Pause vor, andere „empfehlen“ das dringend, wiederum andere überlassen entsprechende Regelungen ihren Schulen – oder schweigen sich zu dem Thema aus. Warum ist es so schwierig, nicht mal in einer solch schlichten Frage eine einheitliche Linie in Deutschland hinzubekommen?
Vor einer Öffnung der Schulen und Kitas brauche es eine genügend lange Vorlaufzeit. Die Landesregierungen müssten mit den Gewerkschaften über die Modalitäten beraten. Die Schulen müssten die Unterrichtsplanung, Raumaufteilung, sanitäre Überprüfung vornehmen und dies dann durch einen Gesundheitscheck des Gesundheitsamtes freigeben lassen. „Die Empfehlung, Schutzmasken zu tragen, muss umzusetzen sein, sprich: Masken müssen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden“ – so fordert die GEW-Bundesvorsitzende Marlies Tepe.
Schulen erlassen in eigener Hoheit eine Maskenpflicht
Die Wirklichkeit sieht anders aus. Weder haben Landesregierungen mit Gewerkschaften über die Modalitäten beraten – noch gab es eine Freigabe des Gesundheitsamtes. Und bei den Masken? Herrscht ein fröhliches Durcheinander in Deutschlands Schulen. In allen Bundesländern gilt zwar eine Maskenpflicht für Schüler auf dem Weg zur Schule mit Bus und Bahn. Auf dem Schulgelände aber verlangen lediglich Rheinland-Pfalz und Thüringen, dass Masken getragen werden – in den Pausen jedenfalls. In Hamburg gibt es lediglich eine „dringende Empfehlung“, Masken auch in der Schule zu tragen – aber keine Pflicht. Gleiches gilt für Sachsen. In Niedersachsen heißt es: In den Pausen könne zwar ein Mund-Nase-Schutz getragen werden, dieser müsse aber selbst mitgebracht werden und werde nicht von der Schule gestellt. In Nordrhein-Westfalen wiederum gibt es für Schulen die Möglichkeit, in eigener Hoheit eine Maskenpflicht zu erlassen.
Für den Philologenverband NRW ist dieser Wirrwarr unhaltbar. „Wenn im öffentlichen Leben fast überall Masken vorgeschrieben sind“, so sagt die Vorsitzende Sabine Mistler gegenüber der „Rheinischen Post“, „dann sollte das in den Schulen ebenso der Fall sein.“ Dazu kommt: Ob Schüler mit Masken ausgestattet werden, wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt – teilweise sogar von Kommune zu Kommune.
Bielefeld verteilt Masken an Schüler, Köln verweist an die Eltern
Die rheinland-pfälzische Landesregierung beispielsweise will allen Schülern des Landes zum schrittweisen Schulstart am 4. Mai eine wiederverwendbare Alltagsmaske schenken. In Sachsen wurden an Schüler und Lehrer „Hygiene-Startpakete“ mit Masken und Desinfektionsmittel verteilt. In Bayern sollen Masken an Schüller ausgegeben werden, die keine eigenen besitzen. Die Stadt Bielefeld stellt der „Rheinischen Post“ zufolge 10.000 Masken für Schüler zur Verfügung – die Stadt Köln hingegen verweist dem Bericht zufolge auf die Verantwortung der Eltern, ihre Kinder mit einer Schutzmaske auszustatten.
„Aus meiner Sicht spricht viel dafür, dass überall dort, wo Schülerinnen und Schüler den Abstand nicht einhalten können, Masken getragen werden müssen“, sagte nun Bundesbildungsministerin Anja Karliczek im Interview mit dem „Spiegel“. „Das ist im Schulbus der Fall, auch auf dem Weg ins Schulgebäude und auf den Fluren. In den Klassenzimmern wird die Schule vielleicht differenzieren können. Wenn die Lehrer ihre Schüler weit genug auseinander setzen, dürfen die Masken vielleicht auch einmal abgelegt werden. Aber auch hier wäre ich vorsichtig – wie wir generell jetzt nicht übermütig werden dürfen“, so erklärte sie.
Gymnasium bittet die Schüler, Masken zu tragen
Aber warum schaffen es die Länder nicht, sich in einer so schlichten Frage, ob und wann Schutzmasken in der Schule zu tragen sind, miteinander abzustimmen? Die Verwirrung ist groß – Schulen versuchen dem Durcheinander mit selbstgestrickten, aber einleuchtenden Regeln zu begegnen. Wie das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Schweinfurth. Dort gilt laut einem Bericht der „Main-Post“: Zumindest für Lehrer, Sekretariat und Personal gibt es Masken. „Wir haben mal ein paar hundert geholt”, so berichtet der Schulleiter. Die Schüler werden gebeten, in den Gängen, auf dem Weg in die Klassenzimmer und beim Besuch im Sekretariat Mundschutz zu tragen.
Ihre Schüler zum Maskentragen verpfichten, das können hessische Schulen aus rechtlichen Gründen nicht: Die im Land geltende Hygieneverordnung schweigt sich zu dem Thema laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ komplett aus. News4teachers
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