BERLIN. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat aktuelle „Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen in Schulen während der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben – und stellt darin fest: „Kinder und jüngere Jugendliche sind (..) seltener betroffen als Erwachsene und nicht Treiber der Pandemie.“ Allerdings sind Schüler keineswegs immun. Das RKI beobachtet deshalb auch „Ausbrüche in Schulen nach Wiedereröffnung der Bildungseinrichtungen in zunehmendem Ausmaß“. Pikant: Die Empfehlungen beinhalten einen konkreten Stufenplan, den die KMK – trotz des Drängens von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) – nur in unverbindlicher Form verabschiedet hat.
Kinder und Jugendliche zeigen laut RKI-Bericht häufig keine Symptome oder nur eine milde Symptomatik, wenn sie sich mit dem Coronavirus infizieren. Schwere Verläufe sind im Kindes- und Jugendalter selten, deutlich seltener als bei Erwachsenen, ebenso wie Todesfälle. Jeweils einen Todesfall im Alter von 0 bis 9 Jahren und im Alter zwischen 10 und 19 Jahren hat das RKI registriert (Stand 6.10.2020). Aber: „Schülerinnen und Schüler sind prinzipiell empfänglich für eine Infektion mit SARS-CoV-2 und können andere infizieren.“
Lehrerinnen und Lehrer sind besonders infektionsgefährdet
Besonders infektionsgefährdet sind laut RKI die Lehrkräfte. „Durch die in der Regel klassenübergreifende Tätigkeit und sonstigen Interaktionen mit Kolleg*innen und anderen erwachsenen Personen (z. B. Erziehungsberechtigten) spielt der Infektionsschutz gerade bei pädagogischem Personal eine wichtige Rolle, zumal Erwachsene – zumindest im Vergleich zu jüngeren Kindern – wahrscheinlich eine relevantere Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Neben den AHA + L-Regeln zählen dazu auch hier Maßnahmen wie die räumliche Entzerrung im Lehrerzimmer, beispielsweise durch Nutzung weitere räumlicher Kapazitäten (Besprechungszimmer, Aula u.a.) sowie die Selbstisolierung und priorisierte Testung bei Auftreten einer Symptomatik.“
Ausbrüche in Schulen, aus Reihen der Kultusminister bislang nur für Hamburg bestätigt, werden vom RKI in wachsender Zahl festgestellt; sie „können bislang gut kontrolliert werden. Oftmals erfolgt der Eintrag in Schulen über Erwachsene“, so heißt es. Über Anzahl und Ausmaß gibt das Papier keine Auskunft – auch über die Auswirkungen nicht. „Das Ausmaß einer Übertragung innerhalb der Schulen und von den Schulen in die Familien/Haushalte ist weitgehend unklar und Gegenstand der Forschung“, so heißt es lediglich. Hauptübertragungswege in Schulen seien Ansteckungen durch Nahkontakte innerhalb von 1,5 Metern oder über Aerosole. „Das Risiko einer Übertragung über das Fernfeld erhöht sich bei besonders starker Partikelemission (Singen oder Schreien), bei besonders langem Aufenthalt der infektiösen Person(en) in einem gegebenen Raum und unzureichender Lüftung/Frischluftzufuhr.“
“Das Infektionsrisiko in Schulen lässt sich nicht auf Null senken”
Weiter heißt es in den Empfehlungen: „Das Infektionsrisiko von Schülerinnen und Schülern sowie Schulpersonal lässt sich durch geeignete Maßnahmen minimieren, aber nicht auf Null reduzieren. Es sollte innerhalb der Schule nicht höher als in der Allgemeinbevölkerung sein. Die infektionspräventiven Grundprinzipien und Empfehlungen (z. B. AHA+A+L Regeln sowie Kontaktpersonenmanagement inklusive Isolierung und Quarantäne) gelten auch im Schulsetting“, so heißt es weiter in den Empfehlungen. Grundsätzlich wird die Einhaltung der AHA Regeln – also Abstand, Hygiene und Alltagsmaske – auch im Unterricht empfohlen. (Das zusätzliche A steht für die App, das L für Lüften.)
Allerdings gibt das RKI dafür einen Stufenplan heraus, in dem Schwellenwerte benannt werden:
Bei einer Inzidenz von mehr als 35 Fällen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises sollen…
- Schulaktivitäten mit potenziell erhöhter Infektionsgefährdung (Chor, Bläserorchester, Kontaktsportarten) weitgehend unterbleiben,
- Maskenpflicht auch im Unterricht der weiterführenden Schulen gelten,
- eine Verkleinerung der Klassen sowie Schulschließungen mit Distanzunterricht zumindest „optional“ geprüft werden.
Bei einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen sollen…
- Masken im Unterricht aller Jahrgangsstufen getragen werden,
- die Klassen (durch Teilung oder Wechselunterricht) geteilt werden, so dass Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann,
- Schulschließungen geprüft werden.
Hintergrund: Beim ersten Schulgipfel hatte nach Informationen von News4teachers Bundeskanzlerin Angela Merkel die Kultusminister gedrängt, einen Stufenplan für die Schulen aufzulegen. Dem kam die KMK auch nach – allerdings nur widerwillig. So haben die Kultusminister in ihrem „Rahmen-Hygieneplan“ darauf verzichtet, Schwellenwerte festzulegen, wann welche Stufe greift. Auch sind darin nur unverbindliche „Möglichkeiten“ aufgelistet (News4teachers berichtete ausführlich darüber – hier geht es zu dem Beitrag.)
Die Folgen: Nur einzelne Bundesländer haben den Rahmen bislang umgesetzt. Etliche Städte und Landkreise, darunter München, Köln, Frankfurt/Main, Mainz, Essen, Stuttgart und Bremen, liegen aktuell über einem Inzidenzwert von 50 – ohne dass bislang deshalb dort wieder angekündigt worden wäre, die Abstandsregel im Unterricht (also Schichtunterricht) wieder einzuführen. In vielen Bundesländern sind allerdings derzeit Herbstferien. News4teachers
Hier lassen sich die vollständigen Empfehlungen des RKI für Schulen herunterladen.
Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.
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