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Merkel setzt sich erst mal durch: Schulen und Kitas sollen bis 31. Januar weitgehend zu bleiben – Ausnahmen für Abschlussklassen

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News4teachers berichtet akutell: Von wegen Corona-Strategie: Gipfel-Beschluss löst Chaos um den Kita- und Schulbetrieb aus – jedes Bundesland macht jetzt, was es will

BERLIN. Arbeitsaufgaben per E-Mail, Videounterricht übers Tablet und in der Kita nur Betreuung, wenn es nicht anders geht: Die seit Mitte Dezember geltenden Lockdown-Maßnahmen an Schulen und Kitas werden bis mindestens Ende Januar verlängert. Ausnahmen sind nur für Abschlussklassen möglich. Damit hat sich die Bundeskanzlerin gegenüber Landespolitikern durchgesetzt, die die Bildungseinrichtungen schnell wieder hatten öffnen wollen. Wollen einige Kultusminister den Beschluss unterlaufen? Vage Aussagen der neuen KMK-Präsidentin nähren den Verdacht.

Hat sich gegenüber den Ländern, die Schulen schnell wieder öffenen wollten, durchgesetzt: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Foto: Vasilis Asvestas / Shutterstock

Die meisten Schüler in Deutschland und auch viele Kita-Kinder werden wohl auch in den nächsten drei Wochen noch zu Hause bleiben müssen. Schulen und Kindertagesstätten sollen bis mindestens Ende Januar weitestgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich am Dienstag bei ihrer Videoschalte darauf, die seit Mitte Dezember in den Bundesländern geltenden Lockdown-Regeln für die Einrichtungen bis Monatsende zu verlängern. Wie es im Februar weitergeht, darüber soll erneut am 25. Januar beraten werden.

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Bund und Länder vereinbarten vor dem Hintergrund der Einschränkungen an Schulen und Kitas außerdem, in diesem Jahr die Zahl der Kinderkrankentage für Eltern zu verdoppeln.

“Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder”

«Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern», heißt es im gemeinsamen Beschlusspapier. Darin wird auch auf negative Folgen von Schließungen für Bildungsbiografien und soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Dennoch müssten die Maßnahmen entsprechend des letzten Beschlusses von Bund und Ländern vom 13. Dezember bis Ende Januar verlängert werden, heißt es weiter.

Damals hatten Merkel und die Länderchefs ausdrücklich eine Ausnahmeregelung für Abschlussklassen bei geschlossenen Schulen vereinbart. Theoretisch könnten somit Klassen, die vor Prüfungen stehen, weiterhin in die Schule gehen. Das konkrete Vorgehen an Schulen und Kitas regeln die Länder wie immer selbst, weil es in ihre eigene Zuständigkeit fällt. So wurden etwa auch Kitas im bisherigen Lockdown nicht überall geschlossen. Stattdessen wurden Eltern gebeten, ihre Kinder nicht zu bringen.

Die Kultusminister der Länder hatten bereits am Montag für die Schulen vereinbart, dass für den Fall einer Rückkehr zum Präsenzunterricht zuerst Grundschüler zum Zuge kommen und danach schrittweise die älteren Jahrgänge – Schwellenwerte dafür wurden allerdings nicht benannt. (News4teachers berichtet ausführlich über den “‘Stufenplan’ – ohne Stufen und ohne Plan”.)

Einige Bundesländer hatten ihre Kitas und Schulen schnell wieder öffnen wollen

Einige Bundesländer hatten der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” zufolge auf schnelle Öffnungen von Kitas und Schulen gedrängt – neben Hessen und Bremen auch Hamburg. Er erwarte, „dass der Bund darlegt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beziehungsweise Datengrundlage er eine weitere pauschale Schließung von Kitas und Schulen fordert“, so wurde Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zitiert. Merkel, die seit Monaten von den Bundesländern Einschränkungen beim Kita- und Schulbetrieb fordert, hat sich mit ihrem Kurs durchgesetzt.

Vor allem für Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) ist das eine Niederlage. Sie hatte sich für die sofortige Öffnung von Kitas und Schulen unabhängig vom Infektiongsgeschehen eingesetzt und war dabei von CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz unterstützt worden. Eisenmann, die als Spitzenkandidatin der CDU bei der bevorstehenden Landtagswahl antritt, war aber zuvor schon von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ausgebremst worden. «Keine Maßnahmen erfolgen unabhängig von den Infektionszahlen», so erklärte er im Vorfeld des Gipfel.

Allerdings wirft eine Aussage der neuen Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Britta Ernst (SPD), die Frage auf, ob einzelne Kultusminister den Beschluss unterlaufen wollen. Die Corona-Vereinbarungen von Bund und Ländern bieten ihr zufolge nämlich Spielräume für die Frage des Umgangs mit Schulen. «Die KMK hat sich Montag einmütig dafür ausgesprochen, dass in den Bundesländern, in denen es das Infektionsgeschehen erlaubt, in einer ersten Stufe die Grundschulen zum Präsenzunterricht zurückkehren können», teilte die Brandenburger Bildungsministerin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam mit. Das finde sich im Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern nicht explizit wieder. «Der Beschluss bietet jedoch Spielräume, die in den Ländern entsprechend genutzt werden können.» Die Kultusministerinnen und Kultusminister sähen sich als Anwälte für gute Bildung in Deutschland, für die jede Unterrichtsstunde zähle, sagte Ernst. Was sie genau damit meint, erläuterte Ernst nicht.

Zahl der Kinderkrankentage werden in diesem Jahr verdoppelt, um Eltern zu entlasten

Weil viele Eltern nun wegen der Lockdown-Verlängerung nun gleich zum Jahresbeginn wieder ein Betreuungsproblem bekommen, haben sich Bund und Länder am Dienstag auch darauf verständigt, die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr zu verdoppeln. Demnach soll sich jedes Elternteil in diesem Jahr 20, statt 10 Tage für das Kind krankschreiben lassen dürfen. Alleinerziehende bekommen 40 statt der üblichen 20 Kinderkrankentage.

Die Regelung ist ausdrücklich nicht nur für den Fall einer Erkrankung der Kinder gedacht, sondern auch für den Fall, dass sie zu Hause betreut werden müssen, weil Schule oder Kita geschlossen oder nur eingeschränkt im Betrieb sind. Schon im vergangenen Jahr war die Zahl der Kinderkrankentage erhöht worden. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. News4teachers / mit Material der dpa

Im Wortlaut

In dem Beschluss, den die Ministerspräsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am heutigen 5. Januar getroffen haben, heißt es unter anderem:

“Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARS-Cov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.”

“Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahresaußerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test-und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs-und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist”.

“Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationenmit veränderten Eigenschaften des Virus,etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen.”

“Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulenhat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulenund Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020bis Ende Januar verlängert werden.”

VDR-Chef Böhm fordert Grenzwerte: „In Schulen stecken sich Schüler und Lehrer an“

 

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