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Testpflicht auch an NRW-Schulen – und was passiert mit Verweigerern?

DÜSSELDORF. Auch NRW führt jetzt eine Corona-Testpflicht für alle Schüler ein. Was mit denen passiert, die sich verweigern, ist allerdings noch unbeantwortet. Das gilt auch für die Grundsatzfrage, ob die Schulen nach den Osterferien überhaupt öffnen. Laschet will eine Lösung für ganz Deutschland.

Alle Schüler sollen sich zwei Mal pro Woche einem Selbsttest unterziehen. Foto: Shutterstock / nitpicker

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat noch keine Antwort, ob die Schulen nach den Osterferien trotz Corona-Pandemie wieder öffnen können. Bis zum Ferienende müsse eine bundeseinheitliche Antwort her, damit die Schulen sich vorbereiten können, sagte der CDU-Bundesvorsitzende in Berlin (News4teachers berichtet darüber ausführlich – hier).

Er gehe davon aus, dass «wir bis zum Ende der nächsten Woche Klarheit haben, wie es mit dem Schulstart und den sicheren Bedingungen ist». In jedem Fall müsse gewährleistet sein, dass in jeder Schule zweimal pro Woche getestet werden könne und sich Schüler dem Test nicht entziehen.

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«Verpflichtende Selbsttests sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird»

Die Landesregierung hat indes bereits angekündigt, eine solche Testpflicht in NRW einzuführen. Kinder und Jugendlichen aller Schulen sollen künftig zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. «Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern», begründete Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) den Schritt. «Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.»

Zuvor hatten bereits mehrere andere Bundesländer eine Testpflicht an den Schulen für die Zeit nach Ostern beschlossen. Die konkrete Ausgestaltung der Pflicht in NRW sowie die rechtlichen Grundlagen der Maßnahme würden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern erarbeitet und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben, erklärte Gebauer.

Offen ist etwa, wie Test-Verweigerungen sanktioniert werden könnten. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte jüngst bereits darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche, die sich nicht testen lassen, wegen der Schulpflicht natürlich nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden könnten.

Die SPD-Opposition will, dass ein negatives Testergebnis nach den Osterferien Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. «Schülerinnen und Schüler, die keinen Test durchführen wollen, bleibt die Teilnahme am Distanzunterricht», schlug der Bildungsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott, vor.

«Wir bleiben dabei, dass den Lehrkräften die Verantwortung für die Durchführung der Testungen nicht weiter übertragen werden darf»

Die GEW begrüßte die Testpflicht. Die Landesvorsitzende Maike Finnern forderte allerdings – ebenso wie der Lehrerverband NRW und die SPD – dass die Tests im Regelfall zu Hause unter Aufsicht und mit Hilfe der Eltern vorgenommen werden. «So vermeiden wir, dass sich infizierte Schüler*innen auf den Weg zur Schule machen, verbessern den Infektionsschutz und steigern die Akzeptanz», argumentierte die GEW-Chefin in einer Mitteilung. «Wir bleiben dabei, dass den Lehrkräften die Verantwortung für die Durchführung der Testungen nicht weiter übertragen werden darf.» Bislang gilt in NRW: Die Tests finden in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte statt (News4teachers berichtete ausführlich über die Vorgaben des Landes dafür – hier geht es hin).

Der Philologenverband fordert besonders viele Tests für Abiturienten, damit Prüfungen nicht gefährdet würden. «Die Abiturienten müssen in der neuntägigen Vorbereitungsphase nach den Osterferien und während der Klausuren-Phase häufiger getestet werden», sagte die Landesvorsitzende Sabine Mistler der «Rheinischen Post». Darüber hinaus müssten in den Klassenzimmern während der Prüfungen noch größere Abstände eingehalten werden. Damit würden auch mehr Räume gebraucht. Gleichzeitig sei abzuwägen, an diesen Tagen auf Präsenzunterricht für die übrigen Jahrgänge zu verzichten, sagte Mistler.

Erziehungsberechtigte in NRW sind laut einer aktuellen Umfrage der Landeselternschaft der Gymnasien in der Frage einer Corona-Testpflicht für Schüler und Lehrer geteilter Meinung. Demnach sagten 47,9 Prozent von rund 70 000 befragten Eltern, die Schnelltests sollten freiwillig bleiben. 50 Prozent verneinten das. 2,1 Prozent machten keine Angabe. Die Umfrage war laut Landeselternschaft kurz vor den Osterferien gestartet worden. Die Grünen in NRW sind für eine Testpflicht.

Bereits vor den Ferien seien die weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert worden, erklärte das Schulministerium. Die Auslieferung werde auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund- und Förderschulen erweitert. «Durch diese Vorkehrungen vor und in den Ferien wird sichergestellt, dass bei einem Schulstart nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen.»

Bereits in der vergangenen Woche hatte das NRW-Schulministerium angekündigt, dass es im bevölkerungsreichsten Bundesland nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben werde. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten. «Wir wollen alles tun, um eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu ermöglichen und tauschen uns dazu, wie angekündigt, in der kommenden Woche mit den schulischen Verbänden aus.» Die Testpflicht schaffe neben der Maskenpflicht «eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.»

Die Inzidenzwerte steigen unterdessen weiter. NRW liegt mittlerweile, Stand 2. April, bei 129 (Deutschland: 134). News4teachers / mit Material der dpa

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