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Ungerechte Verbeamtung? GEW: Junge Lehrkräfte ziehen an altgedienten finanziell vorbei

BERLIN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Berliner Senat aufgefordert, offene Fragen im Zusammenhang mit der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in der Hauptstadt schnell zu klären. Dazu zählt zum Beispiel, wie die Altersgrenze für die Verbeamtung denn nun konkret geregelt werden soll und welchen Nachteilsausgleich Angestellte erhalten, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, wie die GEW mitteilt. Schon jetzt gebe es Ungerechtigkeiten – altgediente Lehrkräfte, die kurz vor der versprochenen Altersgrenze von 52 stehen, würden nämlich keineswegs als erste verbeamtet.

Lehrkräfte um die 50 sollten als erste verbeamtet werden – meint die GEW. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

«Die Berliner SPD ist vor einem Jahr mit dem Versprechen der Verbeamtung in den Wahlkampf gezogen. Viele Kolleg*innen haben das Kreuz bei der SPD gesetzt, weil die versprochen hat, das Verbeamtungsalter auf 52 Jahre anzuheben und einen Nachteilsausgleich für die Lehrkräfte zu schaffen, die nicht verbeamtet werden können», erklärte GEW-Landeschef Erdmann. «Diese Kolleg*innen erwarten neun Monate nach dem Verbeamtungsbeschluss von SPD, Grünen und Linken zurecht, dass der Senat die Wahlversprechen umsetzt und Klarheit schafft.»

Für Dienstag war ein Gespräch zwischen Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) und Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) zu dem Thema geplant. Ein Sprecher der Bildungsverwaltung sagte am Dienstag, die Anhebung der Altersgrenze stehe im Koalitionsvertrag. «Dem haben alle Parteien zugestimmt.»

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Berlin war das letzte Bundesland, in dem Lehrkräfte nicht verbeamtet wurden. Im Sommer hat es erstmals seit 2003 wieder Verbeamtungen insbesondere von in Berlin ausgebildeten Referendaren und von Lehrkräften aus anderen Bundesländern gegeben. Schritt für Schritt sollen aber auch die bisherigen Lehrkräfte verbeamtet werden. Details in dem Zusammenhang waren in der rot-grün-roten Koalition umstritten.

«Die Ungerechtigkeiten innerhalb der Kollegien nehmen somit weiter zu»

«Die Kolleg*innen, die seit zwei Jahrzehnten unsere Schulen tragen, erleben, wie Lehrkräfte, die sie selbst ausgebildet haben, früher verbeamtet werden und viele finanziell an ihnen vorbeiziehen“, kritisiert Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik in der Berliner GEW. Im Sommer 2022 wurden erstmals seit 2003 nicht nur etwa 200 in Berlin ausgebildete Referendar*innen zu Beamt*innen auf Probe ernannt, sondern auch Lehrkräfte von privaten Schulen oder aus anderen Bundesländern. «Der Senat verbeamtet damit nicht etwa zuerst diejenigen Lehrkräfte, die kurz vor dem Erreichen der Altersgrenze stehen, sondern jüngere Kolleg*innen. Die Ungerechtigkeiten innerhalb der Kollegien nehmen somit weiter zu», betonte Albers.

Während die Überleitung der Bestandslehrkräfte ins Beamtenverhältnis bis heute nicht geregelt ist, ist laut GEW eines klar: Die übertarifliche Bezahlung nach der Erfahrungsstufe 5 für neu ausgebildete Lehrkräfte entfällt ab dem 1. Januar 2023. Das Einstiegsgehalt sinkt somit um 1.673,15 Euro pro Monat im Vergleich zum heutigen Einstiegsgehalt.

«In Zeiten des größten Lehrkräftemangels seit Jahrzehnten ist dieses Signal fatal»

«Für Angestellte wird eine Zulage von rund 200 Euro diskutiert. Dem steht bei Neueinstellungen ein um über 1.600 Euro abgesenktes Einstiegsgehalt durch den Wegfall der Stufe 5 gegenüber», kritisierte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten- und Angestelltenpolitik. «Die einzige Gewinnerin ist die Landeskasse. Das ist umso perfider, als dass der Senat mit der übertariflichen Zulage weiter Kolleg*innen in den Quereinstieg lockt. Einige haben mit der Aussicht auf ein attraktives Gehalt nach dem Ende der Ausbildung ihre bisherigen Berufe gekündigt. Diese Kolleg*innen fühlen sich jetzt zurecht betrogen. In Zeiten des größten Lehrkräftemangels seit Jahrzehnten ist dieses Signal fatal», so Mertens.

Die GEW fordert nach eigenen Angaben schon seit zehn Jahren eine Zulage, die auf der Grundlage des bestehenden Tarifvertrages gezahlt werden könnte und die die wirklichen Unterschiede im verfügbaren Einkommen zwischen Beamt*innen und Angestellten ausgleicht. News4teachers / mit Material der dpa

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