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Auf Kernaufgaben konzentrieren: Bundesland entlastet Lehrkräfte und Schulleitungen von unterrichtsfernen Tätigkeiten

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POTSDAM. Vorbild für Deutschland? Das Bildungsministerium von Brandenburg wird Lehrerinnen und Lehrer im Land von unterrichtsfernen Tätigkeiten entlasten. Über Maßnahmen zur Umsetzung einigte es sich mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem dbb Brandenburg und Tarifunion. Das Bildungsministerium und die Gewerkschaften unterzeichneten nun gemeinsam eine entsprechende Vereinbarung.

Entlastung kann nicht schaden. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

„Ich habe immer wieder von Lehrkräften die Rückmeldung bekommen, dass sie sich mehr auf das Unterrichten konzentrieren möchten”, erklärte Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD). „In den vergangenen Monaten haben wir daher selbst als Ministerium intensiv geprüft, worauf wir verzichten können, und mit den Gewerkschaften beraten, wie wir schulische und außerschulische Aufgaben reduzieren können. Ziel war dabei stets, einen guten Unterricht für die Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg weiterhin abzusichern.“

Die Maßnahmen treten bereits ab dem 1. August 2024 in Kraft. Sie enthalten folgende Bausteine:

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Die Zielstellung und die Umsetzung der Entlastungen für die Schulen und Lehrkräfte haben laut Bildungsministerium Prozesscharakter. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Ministerium, GEW und dbb werde der Prozess zur Entlastung der Lehrkräfte weitergeführt, inhaltlich begleitet, Vorschläge für weitere Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt.

Günther Fuchs, Vorsitzender GEW Brandenburg, befand: „In den vergangenen Jahren haben die Lehrerinnen, Lehrer und die Schulleitungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen unterrichtlichen und außerschulischen Aufgaben, die den Schulen übertragen worden sind, wesentlich zu den hohen Belastungen beigetragen haben. In den gemeinsamen Verhandlungen haben wir Möglichkeiten für wirksame Entlastungen erarbeitet. Die vereinbarten Grundsätze sind mit konkreten Maßnahmen untersetzt und eröffnen zugleich einen Prozess der intensiven Begleitung und des gemeinsamen Suchens nach weiteren Möglichkeiten der zukünftigen Entlastung. Im Kern geht es dabei darum, dass die Lehrerinnen und Lehrer sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können und dabei wirksam unterstützt werden. Mit der heutigen Vereinbarung wird die im Oktober 2023 getroffene Übereinkunft zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg um ein wichtiges Element im Schulbereich ergänzt. Die Vereinbarung zur Entlastung ist in der Bundesrepublik ohne Beispiel.“

Detlef Daubitz, Zweiter Vorsitzender dbb Brandenburg und Tarifunion, erklärte: „Die Entlastung der Lehrkräfte von nichtpädagogischen Aufgaben ist eine Kernforderung unserer Gewerkschaften. Die heutige Vereinbarung ist dazu nur ein erster, aber wichtiger Schritt. Darüber hinaus müssen aber auch andere Baustellen, die den Schulalltag erschweren, Gegenstand weiterer Gespräche und Verhandlungen bleiben. Neben multiprofessionellen Teams, die eine wichtige Unterstützung für die Bewältigung der immer vielfältigeren Aufgaben die Schulen zu lösen haben, ist die personelle Ausstattung der Schulen mit ausgebildeten Lehrkräften erforderlich. Hier muss das Land noch mehr Flexibilität zeigen und alle Ressourcen nutzen. Im Fokus muss dabei bleiben, dass die Anzahl der Studienplätze erhöht wird und die Ausbildung der Lehrkräfte zukünftig mehr am Bedarf orientiert ist. Dabei ist das Beispiel der BTU Cottbus-Senftenberg zu nennen, dass in der Ausbildung von Lehrkräften der Primarstufe neue praxisnahe Wege geht. Abschließend möchte ich noch betonen, dass auf keinen Fall die Rahmenbedingungen für den Schulbereich verschlechtert werden dürfen.“

Hintergrund: Im Oktober 2023 einigten sich die Landesregierung und die Gewerkschaften auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Der Landtag Brandenburg hat die notwendigen Rechtsänderungen am 19. Juni 2024 beschlossen. So ist es künftig möglich, Fachkräften zusätzlich zur Besoldung eine Zulage zur Personalbindung zu zahlen. Im April 2024 unterzeichneten das Bildungsministerium und der Hauptpersonalrat der Lehrkräfte die Dienstvereinbarung über die Gewährung von Sonderzuschlägen und Zulagen für Lehrkräfte, die ihren Ruhestand hinausschieben.

Ferner sieht das Maßnahmenpaket unter anderem vor, dass Lehrkräfte für freiwillig planmäßig geleistete Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus eine höhere Ausgleichszahlung erhalten als für Mehrarbeit. Zudem wird das Einkommen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, die in den Schuldienst des Landes Brandenburg zurückkehren, um einen dringenden Bedarf abzudecken, nicht mehr auf die Pension angerechnet. News4teachers / mit Material der dpa

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