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Islamistische Tendenzen: Schulleitungen treffen gemeinsamen Beschluss gegen Gebetsräume – ziehen ihn aber wieder zurück

NEUSS. Eigentlich wollten sie eine gemeinsame Linie nach außen präsentieren: Die Schulleitungen in Neuss, Nordrhein-Westfalen, hatten nach WDR-Informationen eine Erklärung aufgesetzt, wonach es an ihren Schulen keine Gebetsräume geben soll. Doch noch vor der Veröffentlichung haben sie sie demzufolge zurückgezogen – wohl auf Druck des Landes.

Die Neusser Schulen wollten mit ihrer Erklärung Geschlossenheit zeigen, doch die Schulverwaltung des Landes stellte sich dagegen. Symbolfoto: Shutterstock/megaflopp

Die Schulleitungen der Neusser Schulen nehmen laut WDR-Bericht schon seit Längerem den Wunsch besonders unter muslimischen Schülerinnen und Schülern wahr, ihre religiöse Zugehörigkeit öffentlich auszuleben. Mediale Aufmerksamkeit erhielt diese Entwicklung vor allem Anfang des Jahres, als unter dem Schlagwort „Scharia-Polizei“ Vorfälle bekannt wurden, die sich an einer Gesamtschule in Neuss zugetragen hatten (News4teachers berichtete). Dort sollen vier Oberstufenschüler Regeln eingefordert haben, die einer strengen Auslegung des Islams entsprechen: wie Geschlechtertrennung im Unterricht und die Verschleierung der Frauen. Sie sollen zudem im Unterricht geäußert haben, dass sie die Demokratie ablehnen. Die Schule hatte sich daraufhin an die Polizei gewandt.

In diesem Zusammenhang soll auch bereits der Wunsch nach einem Gebetsraum aufgekommen sein. Gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärte der stellvertretende VBE-Vorsitzende in NRW Klaus Köther damals, dass ein deutlicher Trend unter den muslimischen Schülern zu erkennen sei, sich stärker religiös zu verhalten. Von einem einen erhöhten Beratungsbedarf an Schulen berichtete im selben Beitrag auch eine Sprecherin des Präventionsprojekts „Wegweiser“ des Landesinnenministeriums, das den Einstieg junger Menschen in den radikalen Islamismus verhindern möchte.

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Landesweite Lösung gewünscht

Als Reaktion auf die Vorfälle an der Neusser Gesamtschule entschied der Schul- und Jugendhilfeausschuss in einer gemeinsamen Sitzung, einen Runden Tisch zu bilden, um diese aufzuarbeiten. Jetzt hatten sich auch die Schulleitungen mit ihrer Entscheidung gegen Gebetsräume an Schulen, eine gemeinsame Linie geben wollen. Im Balanceakt zwischen Grundrechten und Schulgesetz ist ihre Begründung pragmatisch: Würde man solche Räume für eine Religion zur Verfügung stellen, müsste dies für alle Glaubensrichtungen geschehen – das lasse sich nicht umsetzen. Doch kurz bevor sie ihren Beschluss veröffentlichen konnten, soll ihnen die Schulverwaltung des Landes davon abgeraten haben. Der Grund laut WDR: Es solle lieber eine landesweite Lösung geben.

Wie eine solche aussehen kann, zeigt das Land Schleswig-Holstein. Das dortige Bildungsministerium unterstützt seine Pädagog:innen in diesem Bereich bereits seit 2018 mit den „Handlungsleitlinien zum Thema Religion, Islamismus und Salafismus in Schulen“. „Ziel dieser Handreichung ist es – jenseits von Situationen und Projekten der interkulturellen Bildung und Prävention – in konkreten und von den Beteiligten auch religiös begründeten Problemlagen, Schulleitungen und Lehrkräften eine Hilfestellung zu bieten und ihnen so rechtssicheres und pädagogisch angemessenes Kommunizieren und Handeln zu ermöglichen“, heißt es darin.

Der Ratgeber gibt unter anderem Antworten auf Fragen wie, ob Schulen dazu verpflichtet sind, Schüler:innen an besonderen religiösen Feiertagen vom Unterricht zu befreien oder ob sich Schüler:innen aus religiösen Gründen vom Sexualkundeunterricht befreien lassen können. Auch den Wunsch nach einem Gebetsraum greift die Handreichung auf: „An den Schulen in Schleswig-Holstein werden keine Gebetsräume eingerichtet. Die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG beinhaltet keinen Anspruch, der eigenen Glaubensüberzeugung mit staatlicher Unterstützung – also hier: mit Unterstützung der Schule – Ausdruck zu verleihen. Diesbezüglich haben die Schülerinnen und Schüler die Schule so hinzunehmen, wie sie ist.“

Auf eine solche eindeutige Vorgabe werden die Schulleitungen in NRW wohl aber noch warten müssen. Wie der WDR berichtet, will das Schulministerium zunächst nur mir der zuständigen Bezirksregierung die Sachlage an den Schulen in Neuss erörtern. News4teachers

VBE sieht Trend zu strengerem Religionsverständnis unter muslimischen Schülern – „Scharia-Polizei“ an Gesamtschule?

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