MAGDEBURG. Soll ein Kind aufs Gymnasium oder nicht? Nicht immer eine einfache Entscheidung. In Sachsen-Anhalt haben Viertklässlerinnen und Viertklässler, bei denen Eltern nun mit der Empfehlung der Grundschule nicht einverstanden waren, ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Die Lehrkräfte können sich durch die Ergebnisse bestätigt fühlen – fast.
Ein neues Testverfahren für Viertklässler hat in Sachsen-Anhalt in den meisten Fällen die Empfehlung der Grundschullehrerinnen und -lehrer zum weiteren Bildungsweg der Kinder bestätigt. Nach dem sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren erhielt 84,8 Prozent der Kinder eine Empfehlung für eine allgemeine berufsorientierte Bildung, also beispielsweise für den Besuch einer Sekundarschule, wie das Bildungsministerium mitteilte. 11,7 Prozent der Viertklässler erhielten eine Empfehlung fürs Gymnasium.
An dem Verfahren haben nicht alle Viertklässler teilgenommen. Es geht dabei um Kinder, deren Eltern das Gymnasium bevorzugen, die von der Grundschule aber keine entsprechende Empfehlung erhalten würden. Insgesamt 748 Schülerinnen und Schüler aus 216 Grundschulen nahmen an den Tests teil. Das entspricht einem Anteil von rund vier Prozent der landesweit 18.642 Viertklässler. Die schriftlichen Leistungserhebungen erfolgten in Deutsch und Mathematik. Zusätzlich wurden mündliche Erhebungen durchgeführt. Die Eignungsfeststellungskommissionen waren mit jeweils paritätischer Besetzung aus Grundschul- und Gymnasiallehrkräften eingerichtet worden.
«Ein Schulformwechsel aufgrund schlechter Noten kann zu Frustration führen und die Freude am Lernen mindern»
«Die Ergebnisse zeigen, dass die Grundschullehrkräfte bei der Einschätzung ihrer Schülerinnen und Schüler bereits sehr gute Arbeit leisten», sagte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU). Ziel sei es nicht, die Zahl der Kinder auf dem Gymnasium zu verringern. Es solle möglichst verhindert werden, dass Kinder aufgrund unzureichender Leistungen das Gymnasium verlassen müssten. «Ein Schulformwechsel aufgrund schlechter Noten kann zu Frustration führen und die Freude am Lernen mindern», so Feußner. «Selbst wenn später der Wunsch nach einem Studium besteht, bleiben viele Wege dorthin auch zu einem späteren Zeitpunkt noch offen.»
Die Sekundarschule ist grundsätzlich auf den Erwerb des Realschulabschlusses oder des Hauptschulabschlusses ausgerichtet. Im ersten Halbjahr der Klasse 4 fragt die Grundschule bei den Eltern ab, welche weiterführende Schulform sie für ihr Kind wünschen würden. Diese Abfrage dient als Grundlage für eine Schullaufbahnberatung. Schüler ohne Empfehlung fürs Gymnasium können am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen. Letztlich entscheiden die Eltern über die Wahl der Schulform.
Feußner: «Bei dem neuen Verfahren geht es in erster Linie darum, Eltern bestmöglich ergänzend zu beraten. Die Entscheidung zur weiterführenden Schule hat natürlich große Auswirkungen auf Bildungserfolg oder eben -misserfolg des Kindes und damit auch auf die Entwicklung seines Selbstvertrauens. Die ergänzte Schullaufbahnberatung soll den Eltern eine fundierte Entscheidungshilfe bieten, die den Fähigkeiten des Kindes zum Zeitpunkt der Entscheidung gerecht wird.» News4teachers / mit Material der dpa