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CDU-Antrag für bundesweite strenge Handy-Regeln bis einschließlich Klasse 10

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BERLIN. Politikerinnen und Politiker der Union bringen einen Antrag zur Nutzung von Smartphones an Schulen ein. Was das für Schüler, Lehrkräfte und Eltern bedeuten könnte, entscheidet bald der Parteitag.

Wegschließen! (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Auf dem Bundesparteitag der CDU Ende Februar soll über einen Antrag zu strengeren Regeln für die Handynutzung an Schulen beraten werden. Der Antrag mit dem Titel «Digitale Schutzzonen an Schulen – Bundesweite Regelung zur privaten Nutzung von digitalen Endgeräten bis Klasse 10 einführen» wurde von der Frauen Union sowie der Mittelstands- und Wirtschaftsunion eingebracht.

Der Antrag zielt darauf ab, dass sich die CDU auf Ebene der Kultusministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Nutzung privater Mobiltelefone und digitaler Endgeräte an Schulen bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10 einsetzt. Vorgesehen ist die Einrichtung verbindlicher Schutzzonen, in denen etwa privates Surfen oder Chatten während des Unterrichts und in den Pausen untersagt ist.

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Nutzung nur in Ausnahmefällen

Ausnahmen sollen es nur in pädagogisch begründeten Fällen geben, etwa bei medizinischer Notwendigkeit oder digitaler Unterrichtsnutzung. Zudem fordert der Antrag klare Zuständigkeiten für Schulträger und Schulleitungen bei Umsetzung und Kontrolle der Regelungen.

Die Kultusministerkonferenz wird aufgefordert, einheitliche Leitlinien und Empfehlungen zu erarbeiten, die auf bestehenden Regelungen einzelner Bundesländer aufbauen. Ziel ist es, Schulen bundesweit Rechtssicherheit zu geben und ein einheitlich geschütztes Lernumfeld zu schaffen. Erziehungsberechtigte sollen dabei als Partner eingebunden und beim bewussten Umgang ihrer Kinder mit digitalen Medien unterstützt werden.

«Sinkende Aufmerksamkeit, höheres Stressniveau»

Zur Begründung verweist der Antrag auf wissenschaftliche Studien, die einen Zusammenhang aufzeigen zwischen ständiger Smartphone-Nutzung und sinkender Aufmerksamkeit, höheren Stressniveaus sowie Beeinträchtigungen des Lernklimas. Zudem berichteten Lehrkräfte von Konflikten, Cybermobbing und Unterrichtsstörungen. Die derzeit unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern führten zu Unsicherheiten für Schulen, Lehrkräfte und Eltern. Es gibt im Umgang mit Handy-Regelungen an Schulen zwei Linien unter den Kultusministerinnen und Kultusministern (unabhängig von der Parteizugehörigkeit): Die einen setzen auf strikte Verbote. Die anderen überlassen die Entscheidungen den Schulkonferenzen vor Ort.

Ob aus dem Antrag eine Position der CDU wird, entscheidet der Parteitag. Eine allgemeine Umsetzung würde zudem die Zustimmung des Koalitionspartners SPD erfordern. News4teachers / mit Material der dpa

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7 Kommentare
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Rainer Zufall
8 Tage zuvor

Wohoo! Wieder auf dem politischen Stand vorletzten Jahres und dem wissenschaftlichen von vor zehn Jahren. Weiter so 😀

https://www1.wdr.de/nachrichten/tiktok-macht-suechtig-eu-kommission-prueft-massnahmen-100.html

GraueMaus
2 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Was soll der Link denn besagen? Da geht es nur um TikTok, aber ob die EU-Kommission da was ausrichtet, ist doch sehr fraglich. Letztlich gehen immer die Wirtschaftsinteressen vor, nicht das Wohl der Kinder. So ist es doch bei allem und jedem.

mama51
8 Tage zuvor

Das “Zauberwort” heißt für mich:
BUNDESWEIT!
Ja, dann wäre ich dafür!

vhh
8 Tage zuvor

Glauben die wirklich, “privates Surfen und Chatten während des Unterrichts” wäre irgendwo erlaubt? Ich freue mich schon darauf, wenn Schulträger und Schulleiter die Regelung kontrollieren, vermutlich mit Antenne im Gebäude nach eingeschalteten Handys suchen. Die unterstützenden Erziehungsberechtigten, das sind inzwischen diejenigen, die ihrer Zweijährigen beim Essen ein ipad geben, damit sie selbst in Ruhe ihren Insta-Account checken können, ich bin da sehr optimistisch. Schule um acht ist egal, ich zocke trotzdem bis fünf Uhr – auch eine bewusste Entscheidung, wie wäre es stattdessen mit ‘verantwortlichem Umgang’ als Ziel?
Setzt doch einfach einen rechtlichen Rahmen, was an Beschränkung und Maßnahmen in Schulen maximal möglich ist und lasst die Schulkonferenz vor Ort entscheiden. Zu basisdemokratisch für die Partei, die rotgrüne Bevormundung beklagt? Bundesweit einheitlich regeln ist ein Synonym für ‘wir zeigen jetzt Entschlossenheit, aber tun niemand weh, machen also besser nichts’.

Realist
8 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Glauben die wirklich, “privates Surfen und Chatten während des Unterrichts” wäre irgendwo erlaubt?”

Natürlich wieder maximale Realitätsferne der Politik, die sich lieber auf “wissenschaftliche” Berater verlässt, statt Praktiker vor Ort zu fragen.

Nebenbei: Vor kurzem wurde noch propagiert, dass Schüler ihre eigenen Geräte in die Schulen mitbringen (natürlich sollen so Kosten für Anschaffung, Ersatz und Administration gesspart werden, verkauft wurde das als “Flexibilität”). Und jetzt wundert sich dieselbe politische Nomenklatur, dass diese privaten Geräte auch für nicht-schulische Dinge verwendet werden? Entweder zutiefst naiv oder zutiefst unehrlich…

blau
6 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Darum geht es nicht. Es geht darum rechtliche Klarheit zu schaffen, damit wir härter durchgreifen können

Mutti
5 Tage zuvor

An der Schule meiner Kinder mussten wir unterschreiben, dass das Handy ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche zu bleiben hat. Wer erwischt wird, bekommt sein Handy (angeblich) erst nach der Schule im Beisein der Eltern ausgehändigt. Bei mehrfacher Missachtung kann ein Verweis erteilt werden. Bei Verstößen wurde nichts getan. Nur die Mutmaßungen der Kinder (Der XY bekommt nun einen Verweis, weil er zum 2. Mal mit Handy erwischt wurde) führte zu Aufregung. Passiert ist nix. Begründung der Direktorin: „Wissen Sie, wie viele Gespräche ich dann mit Eltern führen müsste?“

Es gibt so ein schönes Sprichwort: nicht nur NEIN sagen, sondern auch NEIN handeln.

Will sagen: Schulen können, wenn sie wollen, schon viel. Da braucht es kein Bundesgesetz.

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