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Urteil: Lehrer müssen für Schulbücher nicht selbst zahlen

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ERFURT/HANNOVER. Lehrer haben einen Anspruch auf Kostenerstattung für Schulbücher, die sie im Unterricht benötigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt.

Die Bundesrichter gaben damit der Klage eines Pädagogen statt, der dem Land Niedersachsen den Kaufpreis für ein Mathematikbuch in Höhe von 14,36 Euro in Rechnung gestellt hatte. (9 AZR 455/11)

Schulbücher sind für Lehrer notwendige Arbeitsmittel. Foto: Benjamin Klack / pixelio.

Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt kündigte daraufhin an, das Urteil «gründlich prüfen und eine vernünftige Lösung für die Übernahme der Schulbuchkosten für Lehrkräfte suchen» zu wollen. Der am 20. Januar abgewählten schwarz-gelben Landesregierung warf die SPD-Politikerin vor, sich nicht auf die Entscheidung vorbereitet zu haben. «Damit ist dies eine weitere kostenträchtige Baustelle, die CDU und FDP hinterlassen haben.»

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Grundsätzlich müsse ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern notwendige Arbeitsaufwendungen ersetzen, begründete der Neunte Senat sein Urteil. Das Land hatte den Lehrer mit seinem Erstattungswunsch an die örtliche Gemeinde als Schulträgerin verwiesen. Es könne sich seiner Verpflichtung zudem nicht mit dem Hinweis entziehen, dass der Lehrer den Buchkauf auch als Werbungskosten steuermindernd gelten machen könne, erklärten die Richter. Maßgebend sei, dass der Kläger ohne das Schulbuch nicht ordnungsgemäß Mathematik habe unterrichten können. Die Kosten für den Erwerb des Buches seien auch nicht durch die Vergütung des Lehrers abgegolten. dpa

(12.03.2013)

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