FREIBURG. Ein Freiburger Wissenschaftler darf seinen Professoren-Titel behalten, obwohl er nach Überzeugung der Universität in seiner Habilitation betrogen hat. Das habe laut Hochschule der Rektor entschieden.
Dem Sportmediziner war im November 2013 seine Habilitation, die als wichtige Voraussetzung für eine Berufung als Professor gilt, aberkannt worden. Laut der Universität war die Habilitation des Professors teilweise wortwörtlich identisch mit sieben von ihm betreuten Doktorarbeiten – ohne, dass dies in Zitaten oder Querverweisen deutlich gemacht worden sei. Dies bestreitet der Professor laut seinen Anwälten. Eine Überprüfung des Verfahrens der Aberkennung seiner Habilitation wolle er aber nicht.
Seinen „Professor“-Titel und auch seine Pension darf der Wissenschaftler nun aber trotz der Aberkennung der Habilitation behalten. Der Mann war 2011 auf eigenen Wunsch beurlaubt worden und ist inzwischen im Ruhestand. dpa
