BERLIN. Auszubildende müssen Lehrmittel für die Berufsschule selbst bezahlen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Sie können aber vom Betrieb verlangen, dass er für die Arbeit im Betrieb notwendige Materialien ihnen zur Verfügung stellt.
Das gilt zum Beispiel auch für Werkzeuge, erläutert der DIHK in seiner neuen Broschüre «Antworten auf Ausbildungsfragen». (dpa)
