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Verurteilt! – Ex-Lehrer der Odenwaldschule soll nicht mehr in den Schuldienst zurückkehren

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SCHWERIN/BENSHEIM. „Pädophil und latent gefährlich“: Wegen des Besitzes von Kinderpornos hat das Amtsgericht Bensheim einen ehemaligen Lehrer der Odenwaldschule zu einer Haftstrafe verurteilt. Erst im Laufe des Verfahrens hatte sich herausgestellt, dass jetzt er an einer Rügener Schule tätig ist.

Nach der Verurteilung eines zuletzt auf der Ostseeinsel Rügen tätigen Lehrers aus Hessen wegen des Besitzes von Kinderpornos treibt das Bildungsministerium in Schwerin dessen Entlassung aus dem Schuldienst voran. Es werde dafür Sorge getragen, dass der 34-Jährige nach dem Ende der Winterferien in gut einer Woche nicht wieder vor die Klasse trete. «Wir werden ihm die Ausführung der Dienstgeschäfte untersagen, so dass er als Lehrer nicht mehr unterrichten kann», sagte ein Ministeriumssprecher.

Das Amtsgericht im hessischen Bensheim hatte den Mann als «pädophil und latent gefährlich» eingeschätzt und ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Donnerstag legten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Ankläger hatten eine höhere Strafe gefordert. Wie Ministeriumssprecher Lipski sagte, endet nach dem Beamtengesetz bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine vorsätzliche Tat das Beamtenverhältnis mit Rechtskraft des Urteils.

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Der geständige Mann war angeklagt, während seiner Beschäftigung an der inzwischen insolventen Odenwaldschule Unmengen an kinderpornografischen Dateien auf seinem privaten Computer gehabt zu haben. Der Fall war im April 2014 bekanntgeworden. Die wegen eines weiter zurückliegenden Missbrauchsskandals in Verruf geratene Privatschule hatte ihn daraufhin entlassen.

Erst durch eine Aussage der Mutter des Verurteilten im Prozess hatte sich herausgestellt, dass der Mann inzwischen im Schuldienst Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt war. Der Angeklagte räumte dies erst auf Nachfrage des Gerichts ein. Er hatte zuvor geschildert, als freiberuflicher Versicherungsmakler tätig zu sein. Offenbar deshalb war auch das Schweriner Bildungsministerium nicht über Ermittlungen und Prozess informiert.

Die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern hätten bei der Prüfung der Bewerbungsunterlagen nichts von den Neigungen des Mannes gewusst, sagte Lipski. Aus der Personalakte sei nicht hervorgegangen, dass ein Strafverfahren gegen ihn laufe und er habe dies auch in der vor der Ernennung zum Beamten auf Probe abgeforderten Erklärung verschwiegen. (dpa)

zum Bericht: Prozessauftakt: Ex-Lehrer der Odenwaldschule wegen Kinderpornos vor Gericht – er ist jetzt Lehrer auf Rügen

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