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Angeblich einer Kollegin die Schokolade weggegessen: Prozess wegen Entlassung einer Erzieherin endet mit Vergleich

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HEIDELBERG. Im Prozess um die Entlassung einer Erzieherin unter anderem wegen einer Tafel Schokolade haben beide Seiten einem Vergleich zugestimmt. Demnach wird die fristlose Kündigung der 64-Jährigen in eine Abmahnung umgewandelt, das Arbeitsverhältnis aber fortgesetzt. Das entschieden beide Parteien am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg.

Der Arbeitgeber, eine Hilfseinrichtung auch für behinderte Kinder, hatte der Frau nach mehr als 30 Arbeitsjahren fristlos gekündigt – unter anderem wegen des Vorwurfs, Schokolade einer Kollegin gegessen zu haben. Die Frau wies die Anschuldigungen des wiederholten Diebstahls und der Verstöße gegen die Hausordnung zurück. dpa

Nach 37 Dienstjahren gekündigt, weil sie einer Kollegin eine Tafel Schokolade weggegessen haben soll: Erzieherin klagt vor dem Arbeitsgericht

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