GLADBECK. An einer katholischen Grundschule im westfälischen Gladbeck darf eine evangelische Lehrerin Schulleiterin werden – weil sich trotz mehrerer Ausschreibungen kein katholischer Bewerber gefunden hat. Die Schulaufsicht hat deshalb eine Ausnahme von den strengen Vorgaben des Landesschulgesetzes zugelassen, wie die zuständige Bezirksregierung Münster mitteilte. Im Schulgesetz ist festgelegt, dass die Leiter einer Bekenntnisschule der Konfession der Schule angehören müssen. Ausnahmen sind laut Gesetz nur bei den übrigen Lehrern möglich.
«Es handelt sich hier nun aber um eine zwingende Ausnahmesituation», sagte der Schulabteilungsleiter bei der Bezirksregierung Münster, Wolfgang Weber. Die evangelische Bewerberin sei bereits seit 18 Monaten kommissarische Schulleiterin. Deshalb sei es auch schlichtweg eine Entscheidung der Vernunft, ihre Bewerbung zuzulassen. Jetzt müssen noch Schulkonferenz Personalrat an den Verfahren beteiligt werden. dpa
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