Website-Icon News4teachers

SPD kritisiert Höhe der Bezahlung von Hochschul-Dozenten

Anzeige

KIEL. Die SPD Schleswig-Holstein hat eine Anpassung der Bezahlung von Dozenten an Hochschulen gefordert. «An der Europa-Universität Flensburg erhält ein studierter, nicht selten promovierter, Lehrbeauftragter vielleicht gerade den Mindestlohn, an den beiden anderen Universitäten ist er oder sie nicht weit davon entfernt», sagte der Hochschulpolitiker Heiner Dunckel auf Basis von Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion. Der Landesrechnungshof forderte bereits 2017 eine Anpassungen. Passiert ist bislang nichts. 

Trotz des beschlossenen Hochschulpakts ist die Bezahlung vieler Dozenten an deutschen Universitäten nach wie vor prekär. Foto: Ulrich Wechselberger / Pixabay (P. L.)

«Die schleswig-holsteinischen Hochschulen decken zwischen vier und 52 Prozent der Lehre durch Lehrbeauftragte ab, bei den meisten Hochschulen bewegt sich der Anteil der Lehrbeauftragten zwischen 15 und 30 Prozent», sagte Dunckel. An der Flensburger Uni erhielten Lehrbeauftragte für insgesamt 30 Stunden Lehre durchschnittlich 670 Euro. An der Kieler Christian-Albrechts-Universität und der Uni Lübeck seien es immerhin 871 Euro.

Zu den reinen Lehrzeiten von zwei Stunden pro Woche kämen Vor- und Nachbereitung, Korrekturen und Prüfungen sowie die Fahrzeiten, so Dunckel. Das seien im Semester «mindestens noch einmal 30 Stunden». Zudem gingen von der genannten Summe noch Steuern und Versicherungen ab. «Dies funktioniert nur, weil ein Lehrauftrag entweder zusätzlich zu dem normalen Gehalt gemacht wird oder weil die prekäre Situation vieler insbesondere jüngerer Wissenschaftler ausgenutzt wird.» Er forderte deshalb eine Überarbeitung der Richtlinien.

Anzeige

Laut Antwort der Landesregierung hatte der Rechnungshof bereits 2017 empfohlen, die Höhe der Vergütungssätze anzupassen. «In welchem Rahmen die Umsetzung dieser Empfehlung möglich ist», werde derzeit im Wissenschaftsministerium geprüft. dpa

GEW kritisiert neuen Hochschulpakt: “Befristetungsunwesen” beim Personal bleibt bestehen

Anzeige
Die mobile Version verlassen