„Alle Lehrkräfte vollbringen Großes: Sie stärken die Schwachen, unterstützen die Starken, fördern und fordern und stellen sich ganz individuell auf die unterschiedlichen Kinder ein. Jede Lehrkraft in Deutschland hat Verantwortung für die Entwicklung, die Bildung und Erziehung vieler Kinder. Sie alle eint, dass sie sich mit hohem Engagement einsetzen und sich täglich den unterschiedlichen Herausforderungen stellen, die der Lehrberuf mit sich bringt“, sagt Udo Beckmann. Und weil für den VBE-Chef Leistung, Verantwortung und Engagement auf allen Ebenen des Schulsystems nun mal gleich groß ist, fordert er als Konsequenz: A13/E13 für alle Lehrkräfte.
“Es gibt keinen Grund, warum ein Grundschullehrer weniger erhält”
Dazu kommt: Grundsatz der Besoldung im öffentlichen Dienst sei neben dem Alter und der Erfahrung die Qualifikation. „Demnach ist klar: Wer mit einem Hochschulabschluss im öffentlichen Dienst arbeitet, wird in der Besoldungsgruppe A13/Entgeltgruppe E13 eingestellt. Die gleiche Eingangsbezahlung aller Lehrkräfte ist durch die gleiche Ausbildung gerechtfertigt (u. a. gleicher Studien- und Ausbildungsabschluss, gleiche Länge des Vorbereitungsdienstes). Und das muss endlich auch für Lehrkräfte an Grundschulen gelten. Es gibt keinen Grund, weshalb eine Grundschullehrkraft im Eingangsamt im Schnitt 500 Euro weniger als eine Gymnasiallehrkraft erhält“, meint Udo Beckmann.
Er betont – mit Blick auf entsprechende Beschlüsse in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein: „Einige Bundesländer haben die Zeichen der Zeit bereits erkannt.“ Wenn KMK-Präsident Alexander Lorz ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen in dieser Frage voranbringen wolle, habe er die Unterstützung des VBE.
Gleiche Bezüge wären “keine Wertschätzung für die Besonderheiten der Lehrämter”
Die des Philologenverbands allerdings nicht. Im Gegenteil, die organisierten Gymnasialleiter haben heute Widerstand gegen eine Angleichung der Lehrergehälter angekündigt. „Wir lehnen ganz klar eine unterschiedslose Einstiegsbesoldung für Gymnasialehrkräfte und Grundschullehrkräfte ab, und dafür gibt es gute, sachbezogene Gründe”, so meint Philologen-Chefin Susanne Lin-Klitzing. Sie betont: „Die Einebnung der Unterschiede der Lehrämter durch ein- und dieselbe Eingangsbesoldung ist keine Wertschätzung ihrer jeweiligen Besonderheiten. Sie bringt keine Unterstützung da, wo Erleichterung dringend gebraucht wird, sondern nur eine Scheinlösung.“
Folgende Unterschiede zwischen den Lehrämtern, die unterschiedliche Bezüge rechtfertigen, führt der Gymnasiallehrerverband an:
- Während Gymnasiallehrer acht oder neun Klassenstufen unterrichten, unterrichten Grundschullehrer vier Klassenstufen.
- Nur Gymnasiallehrer vergeben das Abitur, die mittlere Reife und die Fachhochschulreife; die Grundschullehrkräfte vergeben keinen formalen Abschluss, die verbindliche Grundschulempfehlung wurde in fast allen Bundesländern abgeschafft.
- Empirische Untersuchung belegten, dass Gymnasiallehrer mehr und umfangreichere Klassenarbeiten und Klausuren erarbeiten und einen deutlich höheren Korrekturaufwand als Grundschullehrer hätten.
- Grundschullehrer hätten zwar mehr Inklusionskinder in ihren Klassen als Gymnasiallehrer. Deshalb sei der Umgang mit den Schülerinnen und Schülern aber in der Grundschule nicht anspruchsvoller. „Schülerinnen und Schüler am Gymnasium sind körperlich, sprachlich und kognitiv altersgemäß weiterentwickelt und durchlaufen die Phase der Pubertät. Weniger beanspruchend ist der Umgang mit 10- bis 19-Jährigen gegenüber 6- bis 10-Jährigen auf keinen Fall.“
Lin-Klitzing betont: “Nicht die Nivellierung der jetzt unterschiedlichen Eingangsbesoldungen zwischen Grundschullehrkräften und Gymnasiallehrkräften ist aus unserer Sicht die vernünftige Reaktion auf die schwierige Situation der Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen. Die mangelnde Unterstützung durch multiprofessionelle Teams vor Ort und zu wenige Beförderungsmöglichkeiten – das sind die objektiven Baustellen im Grundschulamt! Deshalb sagen wir: Nein zur Nivellierung der Unterschiede, Ja zu besseren Beförderungsmöglichkeiten für Grundschulkräfte und ein ganz klares Ja für eine nach wie vor höhere Eingangsbesoldung der Gymnasiallehrkräfte aufgrund der vorliegenden Unterschiede in den unterschiedlichen Lehrämtern!”, so die DPhV-Vorsitzende Lin-Klitzing.
Und der Lehrermangel an Grundschulen? Hat laut Philologen mit A12 nichts zu tun
Und was ist mit dem Lehrermangel, der insbesondere an Grundschulen herrscht. Für den ist den Philologen zufolge die schlechtere Bezahlung nicht ursächlich. „Für den derzeitigen Lehrkräftemangel im Grundschullehramt sind zu wenig Studienplätze und die Verlängerung der Studiendauer des Grundschullehramtes die ausschlaggebenden Gründe.“
Das „Gebot der Stunde“ für die Kultusministerkonferenz unter KMK-Präsident Lorz müsse deshalb lauten: „Endlich gemeinsame hohe Standards für die fachliche und pädagogische Nachqualifikation der Quer- und Seiteneinsteiger für guten Unterricht der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu formulieren – und keine Besoldungsreformen zur Lösung zu erklären, die hinter die Föderalismusreform von 2006 zurückfallen.“ Im Klartext: „Wenn A13 für Grundschullehrkräfte, dann A14 für Gymnasiallehrkräfte!“ Agentur für Bildungsjournalismus
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