Streit um „A13 für alle“: GEW wirft Philologen „unsägliche Debatte“ um den Wert von Lehrkräften vor – und fordert mehr Respekt vor Kollegen

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MAINZ. Mehr Solidarität unter den Lehrkräften angemahnt: Die GEW wehrt sich mit scharfen Worten gegen die Kritik des Philologenverbands an der Kampagne „A13 für alle“, die insbesondere Grundschullehrern eine bessere Besoldung bringen soll (News4teachers berichtete.) Die Gewerkschaft bricht von einer „unsäglichen Debatte“, die damit vom Zaun gebrochen wurde – und sie fordert den Philologenverband auf, die Gleichwertigkeit von Lehrkräften aller Schulformen endlich anzuerkennen.

Grundschullehrkräfte sollen nach Ansicht des Philologenverbands auch weiterhin schlechter bezahlt werden als die Kollegen am Gymnasium. Foto: Shutterstock

„Die steigende Geringschätzung der Arbeit an unseren Schulen ist ein generelles gesellschaftliches Problem und durchzieht alle Schulformen“, sagt Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW in Rheinland-Pfalz. Dies gelte speziell für die Arbeit mit kleinen Kindern. „Dagegen müssen wir gemeinsam ankämpfen“, meint er. Es stelle sich deshalb die Frage, weshalb sich der Philologenverband so aggressiv gegen eine bessere Besoldung von Grundschullehrkräften stellt, wie sie von der von der GEW und dem VBE gefordert wird. „Ist es nicht so, dass allen Lehrkräften an allen Schulformen eines gemeinsam ist? Sie arbeiten in unterschiedlichen Altersgruppen mit Kindern und Jugendlichen, um diese bestmöglich auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Und diese Arbeit soll unterschiedlich viel Wert sein?“ Statt eine Abgrenzung- und Abwertungsdebatte gegen Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen zu führen, wäre es sinnvoller, sich gemeinsam und solidarisch für bessere Arbeitsbedingungen an den Schulen einzusetzen, so meint der Gewerkschaftschef.

An dieser Stelle steige der Philologenverband in die Debatte um die Besoldung von Grundschullehrkräften ein – und bediene die bekannten Vorurteile. „Dies ist unkollegial und macht auch keinen Sinn. Fakt ist, der Beruf der Lehrerin, des Lehrers ist ein herausfordernder und anstrengender Beruf, mit hohem Anspruch und hoher Erwartungshaltung seitens der Gesellschaft. Und dies unabhängig an welcher Schulart unterrichtet wird.  Die Herausforderungen und Ansprüche an den jeweiligen Schularten sind unbestritten unterschiedlich, jedoch gleich viel Wert und vergleichbar anspruchsvoll“, betont Hammer.

Die Argumentation des Philologenverbandes, weshalb Grundschullehrkräfte nicht besser besoldet werden sollten, weil diese weniger qualifiziert seien und deren Arbeit weniger anspruchsvoll sei, ist dem GEW-Landesvorsitzenden zufolge „schlichtweg Unsinn und auch argumentativ nicht haltbar. Sie ist letztendlich eine Beleidigung derjenigen, die sich tagtäglich mit der höchsten Stundenbelastung aller Lehrkräfte und gleichzeitig mit der geringsten Besoldung an den Grundschulen abmühen und hervorragende Arbeit leisten.“

Der Philologenverband hatte zur Begründung seiner Ablehnung von „A13 für alle“ auch eine GEW-Studie zitiert, aus der angeblich hervorgehe, dass die Arbeitszeit am Gymnasium am höchsten sei. „Die Behauptung, dass diese Studie zeige, dass Gymnasiallehrkräfte mehr arbeiten müssten und größeren Belastungen ausgesetzt wären als Grundschullehrkräfte, ist jedoch schlichtweg falsch. Die Studie zeigt auf, wie hoch die Arbeitsbelastung an Gymnasien tatsächlich ist. Ein Vergleich mit anderen Schularten wurde jedoch nicht vorgenommen“, erklärt Hammer.

„Ich persönlich“, so sagt er weiter, „schätze die Arbeit unserer Gymnasialkolleginnen und -kollegen sehr. Genauso, wie die der Lehrkräfte an anderen Schularten. Ich bin davon überzeugt, dass die Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien eine derartige Debatte nicht brauchen, um in ihrer Arbeit aufgewertet zu werden. Und vor allem nicht in der Form, in dem man die Arbeit der Kolleginnen und Kolleginnen an den Grundschulen abwertet. Alle Lehrkräfte verdienen eine gesamtgesellschaftliche Debatte um die Bedeutung der Arbeit an den Schulen, mit besseren Arbeits- und Rahmenbedingungen. Dafür kämpfen wir als Gewerkschaft Tag für Tag.“

Die GEW Rheinland-Pfalz sei nach wie vor davon überzeugt, dass es dringend notwendig ist, dazu beizutragen, dass Grundschullehrkräfte mehr verdienen, damit ihre anspruchsvolle Arbeit angemessen gewürdigt wird und zukünftig die benötigten Fachkräfte für unsere Grundschulen gefunden werden können. Hammer fordert Schluss mit dieser „unsäglichen Debatte“, wer mehr oder weniger Wert sein soll. Er meint: „Was wir brauchen ist mehr Solidarität untereinander. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Arbeit an den Schulen insgesamt mehr wertgeschätzt wird – in Politik und Gesellschaft.“ bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

„A13 für alle“: Philologenverband sagt der Kampagne von GEW und VBE den Kampf an – gegen den „Einheitslehrer“!

 

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Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Im Artikel oben heißt es: „Der Philologenverband hatte zur Begründung seiner Ablehnung von ‚A13 für alle‘ auch eine GEW-Studie zitiert, aus der angeblich hervorgehe, dass die Arbeitszeit am Gymnasium am höchsten sei. ‚Die Behauptung, dass diese Studie zeige, dass Gymnasiallehrkräfte mehr arbeiten müssten und größeren Belastungen ausgesetzt wären als Grundschullehrkräfte, ist jedoch schlichtweg falsch. Die Studie zeigt auf, wie hoch die Arbeitsbelastung an Gymnasien tatsächlich ist. Ein Vergleich mit anderen Schularten wurde jedoch nicht vorgenommen‘, erklärt Hammer.“

Zum Vergleich dazu die offizielle Verlautbarung der GEW Niedersachsen, in der es unmissverständlich heißt:

„Die Gymnasiallehrkräfte haben die höchste Arbeitszeit von allen Schulformen. […]
Die Niedersächsische Arbeitszeitstudie 2015/16 hat die Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts exakt empirisch ermittelt. Und zwar gerichtsfest nach den Kriterien, die das OVG Lüneburg aufgestellt hat. Der reine Unterricht macht an Gymnasien […] 28,5 Prozent der Arbeitszeit aus.“

Zum angeblich nicht vorgenommenen Vergleich mit anderen Schularten heißt es vonseiten der GEW Niedersachsen:

„An keiner anderen Schulform wird so viel Zeit für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie für Korrekturen aufgewendet. Der Anteil des Zeitaufwands für Konferenzen, Arbeitsgruppen, Sitzungen und Pädagogische Kommunikation beträgt zusammengefasst 8,3 Prozent und liegt dagegen unter dem der anderen Schulformen. Die anderen außerunterrichtlichen Tätigkeiten unterscheiden sich zwischen den Schulformen nicht wesentlich.“

http://arbeitszeitstudie.gew-nds.de/index.php/schulformen/gymnasien/272-50-000-stunden-unbezahlte-mehrarbeit-pro-woche

Die GEW Rheinland-Pfalz hat also offensichtlich nicht einmal die offiziellen Publikationen der GEW Niedersachsen zur Kenntniss genommen. Oder aber sie verdreht sie bewusst.

Palim
5 Jahre zuvor

Mit der gleichen Studie wurde auch die Belastung erhoben.
Während sich der Philologenverband allein die Aussagen zur Arbeitszeit heraussucht, steht im von Ihnen ausgesuchten Zitat, dass es um Arbeitszeit+Belastung geht.
Daher rührt die unterschiedliche Bewertung.

„Er meint: „Was wir brauchen ist mehr Solidarität untereinander. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Arbeit an den Schulen insgesamt mehr wertgeschätzt wird – in Politik und Gesellschaft.““

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Mit der gleichen Studie wurde auch die Belastung erhoben.“

Das ist falsch. Die GEW Niedersachsen unterscheidet selbst ganz ausdrücklich zwischen zwei unterschiedlichen Studien.
Sie schreibt: „Vom 19.2. bis 7.3.2016 nahmen 2.108 KollegInnen an
dieser Online-Befragung teil, die auch bei der Arbeitszeitstudie mitgemacht hatten.
Die GEW Niedersachsen hatte beide Studien in Auftrag gegeben […]“
http://arbeitszeitstudie.gew-nds.de/images/files/THEMA_Newsletter_14_Belastungsstudie_Web.pdf

Die unsaubere Argumentation, die beides miteinander vermischt, wie es auch die GEW Rheinland-Pfalz tut, ergibt sich aus der Tatsache, dass die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie der GEW nicht in den Kram passten, weil sie damit nicht im Sinne ihrer Kern-Klientel argumentieren konnte.

Palim
5 Jahre zuvor

Erhebungsraum der Studien:
Arbeitszeit 13. April 2015 bis 3. April 2016 (inkl. Osterferien)
Belastung 19.2. – 7.3.2016

Teilnehmer
Arbeitszeit 2.869 Teilnehmer/innen
Belastung 2.108 Teilnehmer/innen (GEW Dokument: Einladung: 3.896 Personen mit Accounts aus der Arbeitszeitstudie, Teilnahme 2.108 , davon 2.045 der AZS)

Die Studien sind getrennt voneinander angelegt und getrennt voneinander ausgewertet worden. Das stimmt.
Der Erhebungszeitraum überlagert sich aber, es wurden überwiegend die gleichen Personen befragt.

Die GEW hat beide Studien in Auftrag gegeben, sie stellt die Belastungsstudie als „Erweiterung“ der Arbeitszeitstudie dar.

Arbeitszeit und -belastung werden in der Diskussion um Verbesserungen zusammen betrachtet. In anderen Berufen mit großer Verantwortung und großer Belastung gibt es gesetzlich vorgeschriebene begünstigende Regelungen hinsichtlich Ruhepausen oder Rentenalter zum Belastungsausgleich.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Die GEW hat beide Studien in Auftrag gegeben, sie stellt die Belastungsstudie als ‚Erweiterung‘ der Arbeitszeitstudie dar.“

Genau. Und das tut sie vermutlich aus den von mir oben genannten Gründen.

„Arbeitszeit und -belastung werden in der Diskussion um Verbesserungen zusammen betrachtet.“

Das OVG Lüneburg, auf das sich die GEW Niedersachsen mit ihren „gerichtsfesten Fakten“ bezieht, trennt ganz deutlich zwischen zwei Komponenten:

„Die Dienstleistungen, die verbeamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Rahmen der für alle Beamten geltenden regelmäßigen Arbeitszeit zu erbringen haben, umfasst zwei Komponenten, nämlich den Bereich der Erteilung von Unterrichtsstunden sowie den Bereich der sogenannten außerunterrichtlichen Verpflichtungen, der sich etwa auf die Vor- und die Nachbereitung des Unterrichts sowie auf Korrekturtätigkeiten, Konferenzen, Elterngespräche, Klassenfahrten und anderes erstreckt.“

Letzterer Bereich ist gemäß der GEW-Arbeitszeitstudie bei Gymnasiallehrern so groß, dass sie trotz geringerer Unterrichtsverpflichtung auf eine weitaus höhere Gesamtarbeitszeit kommen als Lehrkräfte an anderen Schulformen.

Einige Sätze später führt das OVG, das im Rahmen seiner Urteilsfindung ja mit zu bedenken hatte, dass die Gymnasiallehrkräfte eine geringere Unterrichtsverpflichtung haben als die Lehrkräfte anderer Schulformen, dann zur Begründung seiner Entscheidung den Begriff der „tatsächliche[n] Belastung der niedersächsischen Lehrkräfte an Gymnasien“ ein, indem es sagt:

„[Der Verordnungsgeber] hätte angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts […] Veranlassung gehabt, jedenfalls vor dem Erlass einer Vorschrift, die – wie hier – mit den Lehrkräften an Gymnasien nur eine bestimmte Gruppe von Lehrkräften herausgreift und deren Unterrichtsverpflichtung erhöht, im Rahmen einer auch empirischen Studie die tatsächliche Belastung der niedersächsischen Lehrkräfte an Gymnasien zu ermitteln.“
https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/normenkontrollverfahren-niedersaechsischer-lehrkraefte-und-schulleiter-an-gymnasien-ueberwiegend-erfolgreich-134384.html

Diesen Belastungs-Begriff versucht die GEW auch für ihre Klientel nutzbar zu machen. Sie macht das allerdings in meinen Augen so dilletantisch, dass es Meinungsgegnern wie dem Philologenverband ein Leichtes ist, diese Strategie in der Luft zu zerreißen.

Das OVG wusste doch, dass die Unterrichtsverpflichtung der Nicht-Gymnasialen jetzt schon höher ist als die der Gymnasialen. Trotzdem hält es eine Erhöhung eben dieser Unterrichtsverpflichtung nur dann für nicht willkürlich, wenn sie gleichmäßig die Lehrkräfte aller Schulformen trifft. Und das wiederum hat mit der höheren Gesamtbelastung der Gymnasiallehrkräfte zu tun, da die „außerunterrichtlichen Verpflichtungen“ am Gymnasium so immens hoch sind. (Vgl. GEW-Arbeitszeitstudie: „Der reine Unterricht macht an Gymnasien […] 28,5 Prozent der Arbeitszeit aus.”)

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Von wann war das Urteil des OVG Lüneburg nochmal?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Vom Juni 2015, wenn ich mich recht erinnere. Deshalb wäre es ja so bitter für die GEW gewesen, wenn sie im Jahr darauf außer der Arbeitszeitstudie, welche die Annahmen des OVG nochmal bestätigte, so gar nichts für die eigene Klientel in der Hand gehabt hätte. Also stellte man die Belastungsstudie als „Erweiterung“ der Arbeitszeitstudie dar, wie sie es oben formulierten.
An den Feststellungen des OVG in Bezug auf die Arbeitszeit und die Gesamtbelastung der Gymnasiallehrer ändert das jedoch überhaupt nichts.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Aufgrund der veränderten Regelstundenzahl für Gymnasiallehrkräfte vom Juni 2014 gab es mehrere Klagen.
Das Land zuvor argumentiert, dass es einen „Rückgang der außerunterrichtlichen Verpflichtungen“ gegeben hätte, woraufhin ARBEITSZEIT frei wäre, die für Unterricht herangezogen werden könnte. Da ist eine Erhebung der Arbeitszeit also sinnvoll.

Im Urteil wurde die Erhöhung für unrechtmäßig erklärt.
In der Erläuterung wird darauf verwiesen, dass der Arbeitgeber – sprich das Land – vorab die tatsächliche BELASTUNG hätte ermitteln müssen.

Das Urteil beruft sich somit auf Arbeitszeit UND Belastung. Daraus leitet sich für mich die Erweiterung der Studie auf die Belastung ab.
Das, was Sie als „unsaubere Argumentation“ darstellen, die Verbindung von Arbeitszeit und Arbeitsbelastung, hat den Ursprung somit im Urteil selbst.
Ich hatte es weiter oben schon geschrieben:
„Während sich der Philologenverband allein die Aussagen zur Arbeitszeit heraussucht, steht im von Ihnen ausgesuchten Zitat, dass es um Arbeitszeit+Belastung geht.“

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Das Urteil beruft sich somit auf Arbeitszeit UND Belastung. Daraus leitet sich für mich die Erweiterung der Studie auf die Belastung ab.“

Ganz genau. Die GEW entdeckte nach der Lektüre dieses Urteils das vermeintliche Potenzial, das in dieser Formulierung des OVG steckt, und versucht es seitdem auch für die eigene Klientel nutzbar zu machen. An den Feststellungen des OVG in Bezug auf die Arbeitszeit und die Gesamtbelastung der Gymnasiallehrer ändert das jedoch überhaupt nichts.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das OVG kommt zu der Aussage, dass es keine sachliche Feststellung gibt, solange es keine Erhebung gibt … und deshalb, also aufgrund der fehlenden Daten, wurde die Erhöhung als unrechtmäßig eingestuft:
„Erst wenn die tatsächliche Arbeitsbelastung der Lehrkräfte an niedersächsischen Gymnasien in einem transparenten Verfahren aufgeklärt worden ist, lässt sich feststellen, ob die Einschätzung des Verordnungsgebers – es sei ein Rückgang der außerunterrichtlichen Verpflichtungen der niedersächsischen Gymnasiallehrkräfte erfolgt, so dass die entsprechend „frei“ gewordene Arbeitszeit für die Erteilung von Unterricht genutzt werden könne, ohne die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen – offensichtlich fehlsam, insbesondere willkürlich ist. “

siehe https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/normenkontrollverfahren-niedersaechsischer-lehrkraefte-und-schulleiter-an-gymnasien-ueberwiegend-erfolgreich-134384.html

Das OVG hat somit nicht die Arbeitszeit oder die Gesamtbelastung der Gymnasiallehrkräfte eingeschätzt, es hat auch keinen Vergleich zwischen Schulformen angestrebt, sondern ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Behauptung des Arbeitgebers ohne Datengrundlage willkürlich war.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Naja, Palim, das mag sein (Ihr letzter Kommentar), aber dem widerspricht doch nicht, dass die GEW selbst in einer Studie zu folgendem Ergebnis kam, was dem widerspricht, was der Herr von der GEW Rheinland-Pfalz sagt! Ich zitiere A.B.:

„Zum Vergleich dazu die offizielle Verlautbarung der GEW Niedersachsen, in der es unmissverständlich heißt:

“Die Gymnasiallehrkräfte haben die höchste Arbeitszeit von allen Schulformen. […]
Die Niedersächsische Arbeitszeitstudie 2015/16 hat die Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts exakt empirisch ermittelt. Und zwar gerichtsfest nach den Kriterien, die das OVG Lüneburg aufgestellt hat. Der reine Unterricht macht an Gymnasien […] 28,5 Prozent der Arbeitszeit aus.”“

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Das OVG hat somit nicht die Arbeitszeit oder die Gesamtbelastung der Gymnasiallehrkräfte eingeschätzt, es hat auch keinen Vergleich zwischen Schulformen angestrebt, sondern ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Behauptung des Arbeitgebers ohne Datengrundlage willkürlich war.“

Richtig.
Für den ersten Teil der Datengrundlage hat die GEW gesorgt. („Die Gymnasiallehrkräfte haben die höchste Arbeitszeit von allen Schulformen.“)

Aktuell erfasst der Philologenverband nochmals ganz gezielt die Arbeitszeit der Gymnasiallehrkräfte. („Im Fokus der DPhV-Studie steht ausschließlich das Gymnasium. Dadurch können die besonderen Bedingungen des Gymnasiums wesentlich konkreter und differenzierter erhoben werden als das bei anderen Studien der Fall ist, die z.B. vor allem Arbeitszeitvergleiche mit anderen Schulformen anstellen.
In Niedersachsen ist 2016 die Göttinger Arbeitszeitstudie durchgeführt worden, in der Lehrkräfte ihre Arbeitszeit über ein Schuljahr lang erfasst haben. Die DPhV-Studie konkretisiert und ergänzt diese Studie: denn bisher ist die Arbeitszeit von Lehrkräften an Gymnasien mit Funktionsaufgaben und in
der Schulleitung nicht getrennt und differenziert erhoben worden, um nur eines von vielen Beispielen zu nennen.“)
https://phvn.de/images/AZStudieFragenundAntwortenN.pdf

Zusätzlich klagt Prof. Battis erneut gegen das Land Niedersachsen wegen dessen Verweigerung von Anrechnungsstunden für A 14(!)-Lehrkräfte – und rechnet sich offensichtlich sehr gute Chancen aus, wie bereits vor drei Jahren auch in dieser Frage Recht zu bekommen.

Was ist dann aber z.B. mit all jenen, die A14-Arbeiten machen, für die es gar keine offizielle Stelle gibt?

Will sagen: Die Belastungen der Gymnasialen (im Sinne des OVG-Urteils) sind bereits jetzt allein durch den Umgang mit ihrer Arbeitszeit so immens, dass es der GEW schwerfallen dürfte, dem mit ihrer „Belastungsstudie“ etwas Äquivalentes entgegenzusetzen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ein Beispiel zur Illustration:
In ihrer „Belastungsstudie“ stellt die GEW fest: „Lehrkräfte an Grundschulen fühlen sich durch lange Arbeitszeiten besonders stark beansprucht.“
http://arbeitszeitstudie.gew-nds.de/images/files/THEMA_Newsletter_14_Belastungsstudie_Web.pdf
Gleichzeitig stellt die GEW in ihrer Arbeitszeitstudie „gerichtsfest“ fest: „Die Gymnasiallehrkräfte haben die höchste Arbeitszeit von allen Schulformen.“

Mit dieser sich selbst widersprechenden Argumentation wird die GEW nicht sehr weit kommen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wo ist da der Widerspruch?
Die Arbeitszeitstudie kommt zu dem Ergebnis, dass alle Lehrkräfte im Durchschnitt weit über das normale Maß hinaus arbeiten, nicht nur Gymnasiallehrkräfte.
Somit fühlen sich auch Grundschullehrkräfte durch eine zu hohe Arbeitszeit besonders stark beansprucht.

Die starke Belastung, die in der Erweiterung der Studie durch andere Faktoren ausgewiesen wird, zeigt vor allem im Unterpunkt „Belastungen“ (Arbeitsintensitiät, emotionale und körperliche Anforderungen, Arbeitszeitlage) besonders schlechte Ergebnisse bei allen Schulen, allen voran bei den Grundschulen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Wo ist da der Widerspruch?“

Der Widerspruch besteht darin, dass im Rahmen der Arbeitszeitstudie mit „gerichtsfesten Fakten nach den Kriterien, die das OVG festgelegt hat“ argumentiert wird, wohingegen bei der Belastungsstudie „gefühlte Beanspruchungen“ als Argument herangezogen werden.

Deshalb konzentriert sich der Philologenverband auch aus guten Gründen auf die Ergänzung der Arbeitszeitstudie. Prof. Battis weiß als renommierter Verwaltungsrechtler nämlich ganz genau, welche Argumentation vor Gericht am ehesten Bestand hat.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Beschränkung auf einen Teil der Erhebung begründet den Widerspruch nicht.
Wie schon erwähnt ging es im Urteil um Zeit UND Belastung, was die beiden Teile der Studie begündet.

Der Philologenverband sucht sich die Fakten heraus, die ihm in der Argumentation zu Gunsten seiner Klientel dienen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Der Philologenverband sucht sich die Fakten heraus, die ihm in der Argumentation zu Gunsten seiner Klientel dienen.“
…was exakt seine Aufgabe ist.

Die GEW hingegen versucht dasselbe, kriegt es aber nicht mal argumentativ so hin, dass es juristisch wasserdicht ist.

Warten wir die Entscheidung über Battis‘ A14-Klage einfach mal ab.

sofawolf
5 Jahre zuvor

ZITAT: „Die Argumentation des Philologenverbandes, weshalb Grundschullehrkräfte nicht besser besoldet werden sollten, weil diese weniger qualifiziert seien und deren Arbeit weniger anspruchsvoll sei, ist dem GEW-Landesvorsitzenden zufolge „schlichtweg Unsinn und auch argumentativ nicht haltbar.“

Auch das ist eine argumentative Lüge. „Wir“ sagen nicht, dass Grundschullehrer nicht besser (als bisher) besoldet werden sollten. Wir sagen, dass unterschiedliche Lehrämter unterschiedlich besoldet werden sollten, weil sie sich inhaltlich in Ausbildung und Aufwand deutlich voneinander unterscheiden. Grundschullehrer könnten ja mehr bekommen als bisher, aber es müsste doch ein „Gehaltsabstand“ erhalten bleiben zu den weiterführenden Lehrämtern, wobei ich meine, die sprudelnden Steuereinnahmen sollten JETZT vorrangig in bessere Arbeitsbedingungen investiert werden, weil wir DAS am dringendsten an allen Schulen brauchen (Stundensoll, Klassenstärken, Verwaltungsaufwand).

Wenn die Gelder jetzt doch wieder nur in Gehälter gesteckt werden (egal, für welches Lehramt), wie es sich andeutet, wird nichts mehr da sein für bessere Arbeitsbedingungen. So kurzsichtig kann man doch nicht sein! Ich sage vorher, dass A 13 in Berlin (dort also rund 5300,- für alle) oder in Brandenburg (dort nur 3900,- für alle) lediglich dazu führt, dass mehr Lehrer in Teilzeit gehen, weil sie sich dadurch selbst entlasten können (Stundenzahl).

Der Lehrermangel wird also außerdem noch wachsen. Die Politik setzt auf das falsche Pferd!

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Schade, aber wohl typisch für solche Auseinandersetzung sind böswillige Verdrehungen und Unterstellungen. Grundschullehrer sind natürlich gut qualifiziert. Davon kann man per se erst einmal ausgehen. Erzieher sind auch per se gut qualifiziert. Hebammen auch. Krankenschwestern auch. Pflegekräfte auch. Und alle diese Berufe sind sehr anspruchsvoll.

Bedeuten also Gehaltsunterschiede zwischen Grundschullehrern, Erziehern, Krankenschwestern, Pflegekräften u.a. auch eine Geringschätzung? (Erzieher bekommen brutto, was Grundschullehrer netto erhalten, wie man hier jüngst lesen konnte.)

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Am Ende haben wir es der GEW (und dem VBE ?) zu verdanken, dass wir zwar mehr Geld bekommen, aber unter den gleichen Bedingungen arbeiten. Es ist doch ganz klar, dass vorhandenes Geld nicht zweimal ausgegeben werden kann und es dringendere Probleme in unserem Land gibt, als Gutverdiener noch besser verdienen zu lassen.

Dann gehen weiterhin tausende Lehrer in Teilzeit, weil sie es anders nicht aushalten, lassen sich frühpensionieren und wenn man ihnen das alles nicht mehr erlaubt, brennen sie aus, werden dauerkrank, schmeißen hin und fehlen also trotzdem zu Tausenden und die anderen müssen das alles mit übernehmen bei gleichem Stundensoll (oder sogar erhöhtem), bei gleich großen Klassenstärken (oder sogar noch größeren) und dem enormen Verwaltungsaufwand, den man für die fehlenden Kollegen dann noch mitmachen darf.

Mehr Gehalt löst keines unserer Probleme! Es ist die falsche Politik.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf
Der Artikel greift auf, was an anderer Stelle schon gesagt wurde:
„Statt eine Abgrenzung- und Abwertungsdebatte gegen Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen zu führen, wäre es sinnvoller, sich gemeinsam und solidarisch für bessere Arbeitsbedingungen an den Schulen einzusetzen, so meint der Gewerkschaftschef.“

Am Ende bleibt es für alle bei den jetzigen Bedingungen und Gehältern, weil immer wieder Lehrkräfte gegen Lehrkräfte argumentieren, statt sich gemeinsam füreinander stark zu machen, weil ihnen die Gehaltsunterschiede wichtiger scheinen als alles andere.

malum
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„gemeinsam füreinander stark machen“ geht schlecht bei einer mindestens genauso regen Abwertungsdebatte gegen Kolleginnen und Kollegen vom Gymnasium. In Sachen Unkollegialität sind doch die Grundschulfraktion und die GEW keine Unschuldslämmer.
Natürlich stimmt Ihr Spruch, aber ein kollegiales Verhalten nur von den anderen zu verlangen, ist reichlich blind für die eigenen Egoismen.
Der Vorwurf einer „unsäglichen Debatte“ passt auf alle, auch auf die GEW selbst als Vertreterin der Grundschullehrkräfte. Die Hände immer in Moral und Unschuld zu waschen, am Rad aber kräftig mitzudrehen, ist ihr Markenzeichen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@ Palim, ja, das haben wir alles schon etliche Male durchgekaut. Sie wollen die „gemeinsame Solidarität“ für den eigenen finanziellen Vorteil. Mehr ist das doch nicht.

Wie gesagt entspricht es dem normalen Gerechtigkeitsempfinden, dass mehr verdient, wer mehr leistet. Ok, das bestreiten Sie aber subjektiv und weisen objektivere Studien zurück. Geschenkt.

Noch einmal verweise ich darauf, dass man nicht so kurzsichtig sein kann, dass man glaubt, wir könnten alles bekommen. Nein, Gehaltserhöhungen sind die einfachste Lösung für die Politiker. Danach wird nichts weiter kommen mit dem Hinweis auf die Gehaltserhöhungen und es wird etliche fantasievolle Ideen geben, das Geld an anderer Stelle wieder einzusparen (Stundensoll, Klassengrößen etc.).

Sie argumentieren immer noch so, als würden die Grundschullehrer am Hungertuch nagen und als wäre es das einzige Problem unseres Landes, Grundschullehrern statt 4000,- künftig 4500,- Euro brutto zu zahlen (vereinfacht ausgedrückt), also Gutverdiener künftig noch besser zu bezahlen.

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

In Teilzeit geht bei uns ( Brandenburg ) kaum jemand, weil wir uns das finanziell gar nicht leisten können. Erstmal waren wir bis 2008 in Zwangsteilzeit, das haut richtig rein bei Rente und Pension, dann haben die Grundschullehrer aus DDR- Zeiten immer noch nur A11 und über die Gehälter in anderen Berufen brauchen wir gar nicht reden. Die meisten Lehrerinnen sind Hauptverdiener.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hermine

Ach, schade, mein Kommentar konnte nicht gespeichert werden. Also nochmal in aller Kürze.

Was Sie schreiben, sind ja zunächst einmal Behauptungen, Hermine. Können Sie das auch belegen? Gerade hatte ich in dem nicht gespeicherten Zitat belegt, dass viele Grundschullehrer in Brandenburg (auch mit DDR-Abschluss) zuletzt A 12 bekamen. Außerdem fand ich eine Zahl, wonach von rund 18.000 Lehrern in Brandeburg rund 4000 in Teilzeit arbeiten. Das sind doch wohl rund 20%. Leider sind durch einen Internetabsturz alle Links und der Kommentar weg.

Ich sage allerdings auch nur, dass viele Lehrer in Brandenburg und Berlin die Gehaltserhöhung nutzen werden, um auch oder noch mehr in Teilzeit zu gehen, damit sie sich selbst entlasten können (Stundenumfang). Das vergrößert den Lehrermangel noch.

Ob das wirklich so kommt, werden wir sehen. Wo sind Ihre Belege?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Da ist die Statistik wieder (habe ich ja neulich gut geschätzt mit rund 700.000 Lehrern bundesweit).

https://www.statistik-bw.de/Statistik-Portal/de_jb04_jahrtab24sch.asp

Von rund 700.000 Lehrern bundesweit arbeiten rund 250.000 in Teilzeit. Die Gründe dafür sind sicherlich verschieden. Gelänge es, durch deutliche Entlastungen die Teilzeitquote ebenso deutlich zu senken, wäre der Lehrermangel – behaupte ich jetzt einfach mal so – behoben!

(Das wäre allerdings nicht gut für uns, denn dann könnten wir nichts mehr fordern.) 🙂

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hermine

@ Hermine,

was sagen Sie eigentlich als Brandenburgerin dazu, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit in Brandenburg 3900,- (A 13), aber in Berlin 5300,- (A 13) bedeutet? Ist das nicht eine Schimäre.

Übrigens hätte ich, weil ich eben den Verdienst über die inhaltliche Ausbildung und den tatsächlichen Arbeitsaufwand definiere, Brandenburger Lehrern mit DDR-Ausbildung immer schon das gleiche Gehalt zugestanden. Das taten hier einige A-13-Verfechter, die für sich die Solidarität anderer einfordern, übrigens nicht.

In Hamburg soll außerdem auch gehaltsmäßig danach differenziert werden, welche Funktionen man ausübt und was für Fächer man unterrichtet (Stichwort Korrektzrfächer). Das finde ich gut. Ich bin ab nun ein Anhänger des Hamburger Modells. 🙂 Den Link dazu habe ich leider vorhin verloren.

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das Hamburger Modell hört sich gut, das mal als erstes.
Also in unserer Stadt kennt jeder jeden und auch wir Lehrer an den 4 Schulen kennen uns, haben durch die ganze Umstrukturierung nach der Wende und die Versetzungen oder Arbeit an 2 Schulen auch mit fast jeden mal zusammengearbeitet. Die Lehrer, die A 11 bekommen, sind wirklich in der Grundschule hier in der Überzahl. A12 bekommen nur die, die ein Fach für die Sek I nachstudiert haben, weil sie ja in der Sek I arbeiten mussten. Die sollen ab 2019 A13 bekommen. Die A11- Lehrer sollen 2020 höher gestuft werden.
Nach der Wende wurden unsere Stunden fast jedes Jahr neu festgelegt, je nach Bedarf. Als die Verbeamtungen losgingen, betraf das zuerst die Gymnasiallehrer. Ab 1998 gab es nur noch Teilzeitverbeamtungen zu zwei Drittel der Vollbeschäftigung. Das galt dann für die Grundschullehrer, die meisten SekI- Lehrer und die noch nicht Vollzeitbeamten am Gymnasium. Seit 2008 wurde das dann geändert und alle wurden Vollzeitbeamte. In unserem Bundesland ist so einiges anders als in anderen Ländern.
Und dass in Berlin die Bezüge noch viel höher sind, wissen wir auch. Umziehen will aber von hier keiner. In den westlichen Bundesländern sind die Bezüge wahrscheinlich auch höher. Das ganze Bildungssystem haut nicht hin in Deutschland. Und absolute Gerechtigkeit gibt’s sowieso nicht.
Trotzdem ärgern mich die ganzen Anfeindungen der verschiedenen Lehrer untereinander hier im Forum. So wirklich konstruktiv sind die Diskussionen nicht. Neid und Arroganz findet man da bei allen Schulstufen. Vielleicht hätten einige dieser Leute mal ein paar von unseren Erfahrungen machen müssen, um wieder etwas Bodenhaftung zu bekommen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hermine

ZITAT (Hermine): „Vielleicht hätten einige dieser Leute mal ein paar von unseren Erfahrungen machen müssen, um wieder etwas Bodenhaftung zu bekommen.“

Das meine ich auch.

Übrigens bezahlt Berlin mit 5300,- Euro brutto seine Grundschullehrer derzeit am besten. Ich kann mir schon vorstellen, dass das im sogenannten Speckgürtel um Berlin herum (also auf Brandenburger Seite) zu einer beruflichen Abwanderung insbesondere jüngerer Leute, die noch nicht so gebunden sind, führt, wodurch dort also Verstärkung des Lehrermangels verstärkt wird.

Und dann wird auch noch die Solidarität untereinander beschworen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hermine

Das Hamburger Besoldungssystem klingt wirklich interessant. Es ist eben keine Gleichmacherei, sondern beinhaltet Differenzierung nach Aufwand und Leistung. Bei Schülern ist das ja zumindest hoch angesagt, ich meine, zu differenzieren.

Weiß jemand mehr darüber? In dem Link, den ich verloren habe, stand irgendwie auch, dass man sich anderswo nicht traue, das einzuführen, weil man Proteste unter den Lehrern fürchte.

Ursel
5 Jahre zuvor

Hier der Beleg zu Hermines Kommentar.

http://gew-brandenburg.de/Aktuelles.html?artikel_id=1428

Auch ich erhalte im Land Brandenburg A11 nach 32 Dienstjahren, mit einem Stundendeputat von 27 Wochenstunden plus aller zusätzlichen Aufgaben, die hier schon hinreichend diskutiert wurden.
Die DDR-Ausbildung als „Lehrer unterer Klassen“ (LuK) wird leider immer noch nicht wertgeschätzt.

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ursel

Leider! Dabei darf man nicht vergessen, dass unsere Grundschule bis zur 6. Klasse geht und sich viele in den Fachunterricht einarbeiten mussten ab 1990.
Hier arbeiten durch die Schließung einer großen Gesamtschule mit GOST
viele Fachlehrer der SekI in den Grunschulen und unterrichten von Klasse 3 bis 6. Das Gymnasium freut sich über die gut vorbereiteten Schüler. Und diese Kollegen bekommen seit August 2017 auch A13. Das ist richtig gut, da sie während der Arbeit in der Oberstufe nur A12 bekommen haben – und bei Schließung der Schule noch die wunderbare Aussage, dass die jahrelange Erfahrung und die vielen Fortbildungen nicht zählen. Also nix mit Gymnasium, ihr müsst nehmen, was ihr kriegt. Für einige hieß das auch, lange Fahrten zur Arbeit.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ursel

@ Zitat (Ursel): „Die DDR-Ausbildung als „Lehrer unterer Klassen“ (LuK) wird leider immer noch nicht wertgeschätzt.“

Zitat (Palim + GEW Rheinland Pfalz): „“Statt eine Abgrenzung- und Abwertungsdebatte gegen Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen zu führen, wäre es sinnvoller, sich gemeinsam und solidarisch für bessere Arbeitsbedingungen an den Schulen einzusetzen, so meint der Gewerkschaftschef.”“

Sag ich doch, Gemeinsamkeit wird nur dort beschworen, wo sie einem selber nützt. Gegen die „geringschätzige Bezahlung“ der Grundschullehrer mit DDR-Ausbildung hätte man schon seit gut 28 (!!!) Jahren wettern und kämpfen und demonstrieren und streiken können. Das störte das Gerechtigkeitsempfinden jener, die davon keinen Nachteil hatten, aber nicht. (Sie finden sogar jetzt noch Gründe dafür.)

Tine
5 Jahre zuvor

Unglaublich welche Aroganz an den Tag gelegt wird. Jede Arbeit sollte wertgeschätzt werden .
Stecke ein Gymnasiallehrer in eine 1. Klasse und er wird kläglich scheitern. Natürlich kann er bis 20 rechnen, auch bis 100 oder mehr.
Aber darum geht es nicht.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Tine

ZITAT: „Unglaublich welche Aroganz an den Tag gelegt wird. Jede Arbeit sollte wertgeschätzt werden .“

Was sollen wir mit solchen Allgemeinplätzen anfangen? Folgt daraus für Sie, dass alle gleich verdienen sollen oder welche Arbeit ist Ihrer Meinung nach weniger wert, sodass es gerechtfertigt ist, sie geringer zu entlohnen?

Stecke einen Grundschullehrer in eine 12. Klassen und er wird kläglich scheitern. Mache einen Bäcker zum Arzt und er wird jede Menge Schaden anrichten.

Praxis
5 Jahre zuvor

Grundsätzlich lassen sich Lehrtätigkeiten schwer vergleichen,selbst innerhalb einer Schulart nicht.Der Deutschlehrer hat einen hohen Korrekturaufwand,der Sportlehrer nicht.Dafür hat dieser aber eine höhere Lärmbelastung.Neiddebatten sind grundsätzlich kontraproduktiv.Wir brauchen engagierte Lehrer in allen Schulformen,die gut bezahlt werden.Für die abgesprochenen Unterschiede müssen andere Formen der “Vergütung“gefunden werden,z.B.über die Anzahl der zu unterrichtenden Stunden.Perfekt wird es nie werden!Arroganz ist im fehl am Platze…schon so mancher Oberstufenkollege verweifelte in der 1-Klasse,da er von der speziellen Didaktik keine Ahnung hatte.

sofawolf
5 Jahre zuvor

ZITAT: „… schon so mancher Oberstufenkollege verweifelte in der 1-Klasse,da er von der speziellen Didaktik keine Ahnung hatte.“

Ja, natürlich. So wie auch so mancher Grundschullehrer in einer 12. Klasse scheitern würde, da er von der speziellen Methodik, Didaktik und dem Fachlichen keine oder nicht genügend Ahnung hat. Das spricht ja nun eigentlich eher FÜR die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Lehrämter und nicht dagegen.

Das bisherige Besoldungssystem, das durchaus pauschalisiert, weil eben nicht alles bis ins kleinste Detail „gerecht erfasst und bewertet“ werden kann, finde ich in Ordnung. Es hat jahrzehntelang funktioniert. Das Hamburger Modell, dass nach Funktion und Aufwand unterscheidet, finde ich interessant. Letztenlich ist mein Punkt nicht der, dass die Gymnasiallehrer mehr verdienen „müssen“ (ich halte es aber für gerechtfertigt), sondern, dass die zur Verfügung stehenden Gelder JETZT mal nicht in Gehaltserhöhungen bei wem auch immer, sondern in massive Entlastungen aller Lehrkräfte investiert werden sollten. Darum geht es MIR !

Weil: Mehr Gehalt löst keines unserer Probleme im Schulalltag!

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„Das spricht ja nun eigentlich eher FÜR die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Lehrämter und nicht dagegen.“ na, dann spricht doch nichts dagegen, die Besoldungsstufen zu tauschen, wenn ja noch gar nicht “ “gerecht erfasst und bewertet” werden kann“

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

OMG, sind Sie mit Palim verwandt? 🙂 Aber sicher unterrichten Sie kein Deutsch?

Sie haben das Zitat sicher nicht aus Versehen aus dem Zusammenhang gerissen, oder doch? Lesen Sie noch mal nach, was da genau steht. Bei Verständnisproblemen dürfen Sie nachfragen. Wenn ich es nicht übersehe, was gelegentlich passiert, versuche ich es dann noch einmal.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Ich bin nicht sicher, ob wir verwandt sind … aber den Vorschlag zum Tausch finde ich gut 🙂

Sofawolfs Vorschlag, dass die Gymnasiallehrer nicht länger mehr verdienen „müssen“, sondern die Gelder zur Verfügung stellen, damit in massive Entlastungen aller Lehrkräfte investiert wird, finde ich aber auch gut. 😉

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@ Palim, was Sofawolf aber so auch nicht sagte.

Allerdings stelle ich diesmal Ihr „Schmunzelgesicht“ in Rechnung. 🙂

sofawolf
5 Jahre zuvor

@ alle,

hier lese ich gerade in dem Gutachten zur Lehrerbesoldung von Ralf Brinktrine (im GEW-Auftrag 😉 ) auch Folgendes, was er allerdings zu widerlegen versucht:

„Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der „amtsangemessenen Alimentation“ beschäftigt und Grundsätze aufgestellt. Für die Einstufung von Ämtern
maßgebliche Kriterien sind:
– Ansehen des Amtes
– Geforderte Ausbildung
– Anforderungen (Aufgaben) aus dem Amt
– Verantwortung “

Wie gesagt, Herr Brinktrine versucht das als noch vorhandene Begründung für Gehaltsunterschiede zu widerlegen. Warum, ist ja klar. Ich bin gespannt, wie die Gerichte dort, wo angeblich die GEW dagegen geklagt hat (Herr Brinktrine schreibt auch, die GEW könne nicht dagegen klagen???), entscheiden.

https://bildungsklick.de/fileadmin/user_upload/www.bildungsklick.de/Bilder/__Einzelne_Bilder/2018/02_2018/Zusammenfassung_A13_Gutachten__2_.pdf

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Interessant daran ist ja auch, dass nicht stimmt, was dicke bank hier ständig vorbrachte, dass es bei der Einstufung NUR um die Länge der Ausbildung und den Namen des Abschlusses ginge.

Das ist dann wohl offensichtlich nicht so.

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Oh man. Das Argument wird aber einhellig von den Ministerien genannt. Erst 2018 dürfte ich erleben, dass ein Kultusministerium offen aeusserst, dass das Grundschullehramt das sei, dass mittlerweile die hoechsten(!) Zugangsvorraussetzunhen habe, sich das aber noch nicht in der Besoldung Niederschläge. Also doch bald A16 für Grundschule und E9 für SekII?

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

…. und kommt zu der eindeutigen Einschätzung, dass die derzeitigen Gehaltsunterschiede durch nichts mehr zu begründen sind….
Im übrigen kann ‚die GEW‘ natürlich nicht klagen. Klage kann immer nur ein persönlich Betroffener einreichen. Deshalb klagen immer einzelne Lehrer, die durch die Rechtsanwälte der GEW vertreten werden. Ist eine der Grundlagen unseres Rechtssystems! Das ist daher bei allen Verbänden so, auch beim Philologenverband 😉

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Genau. Und der macht das erheblich cleverer als die GEW – und mit den richtigen juristischen Beratern.
https://phvn.de/index.php/67-rechtsfragen/1129-verweigerung-von-anrechnungsstunden-fuer-oberstudienraete-verfassungswidrig

sofawolf
5 Jahre zuvor

Wobei ich noch einmal darauf verweise:

ZITAT: „Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der „amtsangemessenen Alimentation“ beschäftigt und Grundsätze aufgestellt. Für die Einstufung von Ämtern maßgebliche Kriterien sind:
– Ansehen des Amtes
– Geforderte Ausbildung
– Anforderungen (Aufgaben) aus dem Amt
– Verantwortung “

Mal schaun, wie die Gerichte nun entscheiden. Ich bin sehr gespannt. Es hat ja jeder immer so die Gutachten und Gutachter, die er braucht. Siehe auch Donald Trump und der Klimawandel und und und … Was vor 10 Jahren noch als rechtens galt, muss es jetzt nicht mehr, aber auch und in 10 Jahren vielleicht nicht mehr; zumal, wie ich gelernt habe, in Deutschland Gerichte nicht an die Entscheidungen anderer Gerichte gebunden sind.

Ich bin da ganz leidenschaftslos. Ich unterstütze weder die Grundschullehrer noch die Gymnasiallehrer darin, noch mehr zu verdienen. Sie verdienen derzeit gut und sehr gut. Ich hoffe und wünsche allbekannt Investitionen in bessere Arbeitsbedingungen.

emil
5 Jahre zuvor

Was ist denn der Unterschied zwischen ‚richtigen‘ und ‚falschen‘ Juristen und auf Grund welcher Fachkompetenz können Sie das beurteilen?

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Galt dem ‚Beobachter‘

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ulrich Battis ist als der wohl wichtigste Verwaltungsrechtler Deutschlands – und vor allem als derjenige, der vor drei Jahren dieses Urteil hier (https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/normenkontrollverfahren-niedersaechsischer-lehrkraefte-und-schulleiter-an-gymnasien-ueberwiegend-erfolgreich-134384.html) erwirkte – sicher „der Richtige“, um strittige Rechtsfragen klären zu lassen.

Das sah man offensichtlich sogar bei der GEW so und schloss sich damals – wenn auch sehr spät – der dann ja erfolgreichen Klage an, um sie hinterher als eigenen Erfolg zu verkaufen.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Nun, die GEW hat in Hessen bzgl. der Arbeitszeit zwar geklagt. Allerdings vor dem falschen Gericht, wie bei der Klageablehnung mitgeteilt worden ist. Hust

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Und nur ein ‚wichtiger‘ Jurist ist ein ‚richtiger‘?
Ich glaube, von ‚richtigen ‚ Juristen zu sprechen, ist wohl eher die falsche Wortwahl.
Auch die Aussage, dass der Philologenverband ‚cleverer‘ handelt als die GEW entbehrt einer gewissen Sachlichkeit.
Mich erinnert Ihre Aussage an das Eisbergmodell, was unter der Oberfläche Liegende möchten Sie wirklich ausdrücken?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Und mich erinnert Ihre Aussage an das, was Thea Dorn in ihrem neuen Buch das „Konzept der Mikro-Aggression“ nennt:

„Gemeint ist letztlich nicht mehr und nicht weniger, als das jede alltägliche Kleinigkeit, jede Geste, jeder Blick, jedes Wort, selbst wenn diese vom ‚Absender‘ ‚gut‘ gemeint sind, vom ‚Empfänger‘ als ‚Aggression‘ empfunden werden können. […]

Sie führt dazu, dass unser öffentlicher Raum mehr und mehr von Paranoia und Hysterie beherrscht wird; dass wir uns beständig umschauen, ob hinter unserem Rücken nicht wieder ein ‚böses‘ Wort gefallen ist, ein scheeler Blick geworfen wurde […]

Jedem Einzelnen ist es unbenommen, parteiisch zu sein und sich deshalb nicht in gleichem Maße zu freuen oder zu empören, wenn Vertreter von Gruppen beleidigt werden, die ihm nicht in gleichem Maße unsympathisch oder eben sympathisch sind. Aber wenn in einer medialen Öffentlichkeit strukturell parteiisch geurteilt wird, wie es hierzulande allzu oft der Fall gewesen ist, gerät eine Gesellschaft in Schieflage. […]

Ich habe dargelegt, inwiefern ich die politische Korrektheit und das Konzept der ‚Mikro-Aggression‘ für Exzesse linker Identitätspolitik halte und warum ich fürchte, dass sie den gesellschaftlichen Frieden langfristig gefährden können.“

Soweit Thea Dorn in ihrem neuen Buch, vorgestellt und zur Lektüre empfohlen im „Spiegel“ von Sigmar Gabriel (SPD).

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ich finde es gut, dass Sie sich mit dieser ‚Problematik‘ auseinandersetzen!
Und vielen Dank für den Literaturhinweis.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

emil schrieb: „Auch die Aussage, dass der Philologenverband ‘cleverer’ handelt als die GEW entbehrt einer gewissen Sachlichkeit.“

Vgl. omg um 16:24 Uhr: „Nun, die GEW hat in Hessen bzgl. der Arbeitszeit zwar geklagt. Allerdings vor dem falschen Gericht, wie bei der Klageablehnung mitgeteilt worden ist. Hust“

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Macht der Kommentar von omg Ihre wertende Wortwahl sachlicher? Wohl kaum!
Der Ton macht die Musik 😉
Schönen Abend noch!

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Macht der Kommentar von emil seine Zugehörigkeit zum von Frau Dorn beschriebenen Konzept nicht wunderbar deutlich? Wohl schon!
Quod erat demonstrandum 😉
Schönen Abend noch!

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ich glaube, wir leisten uns hier als Lehrer eine „Paradiesdiskussion“. Eben hörte ich in den Nachrichten:

Auch bei den Sozial- bzw. Jugendämtern (sie bekämpfen z.B. Kindesmisshandlungen) fehlt Personal. 16.000 Stellen bundesweit. Die kriegen 1.500 Euro netto Einstiegsgehalt.

Keine Wertschätzung?

https://www.startpage.com/do/dsearch?query=16.000+stellen+fehlen&cat=web&pl=opensearch&language=deutsch

bolle
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Warum dann nicht mt der Diskussion aufhören, sofawolf?

sofawolf
5 Jahre zuvor

Auch hier (ein VBE-Gutachten) kann man lesen, dass die unterschiedliche Besoldung grundsätzlich gerechtfertig ist, auch wenn der VBE-Gutachter natürlich versucht, das infrage zu stellen.

———————————————
„Die Frage nach der Eingruppierung in die Laufbahnen bzw. zu den konkreten Besoldungsstufen in ihnen bedarf dann, wenn Unterschiede gemacht werden sollen, einer Begründung. Diese muss darlegen, dass die Sachverhalte nicht gleich sind („Gleiches muss gleich behandelt werden“), sondern ungleich sind.

Eine solche Begründung kann nicht allein durch Aufnahme in unterschiedliche Laufbahnen/Besoldungsgruppen erfolgen. Vielmehr ist diese Aufnahme ihrerseits begründungsbedürftig. Als solche Differenzierungsgründe werden herkömmlich (im Wesentlichen) genannt:
(1) die unterschiedliche Vor-/Ausbildung der Lehrer unterschiedlicher Stufen hinsichtlich der Studiendauer/-anforderungen,
(2) die unterschiedlichen Anforderungen in den Ämtern selbst („Gymnasialunterricht ist anspruchsvoller als Grundschulunterricht.“).“
——————————————————

http://www.vbe-nrw.de/index.php?content_id=2760&session=

Ebenfalls argumentiert der VBE wohlfeil mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit, lässt aber Lehrer mit DDR-Ausbildung offensichtlich im Regen stehen. (Es sind sicherlich auch etliche nach NRW gezogen.)

Marie
5 Jahre zuvor

„Spannend“ finde ich ja die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Einstufung eines Amtes auch vom Ansehen dieses Amtes abhängt. Leider ist es genau das, was wir gerade erleben: Die „malenden, bastelnden und kuschelnden“ Grundschulpädagogen genießen ein deutlich geringes Ansehen als die Damen und Herren Gym-Lehrer. Deshalb sollen sie sich doch bitte auch damit zufrieden geben, dass sie einen unkündbaren Job haben und nicht auch noch ständig irgendwelche Forderungen stellen…

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Dazu ist die Gruppe tarifbeschäftigter – und somit kündbarer – Lehrkräfte einfach zu groß.

Namenlos
5 Jahre zuvor

Man könnte glatt glauben, sobald auch nur das Thema irgendwie in Richtung A13 für GS-Lehrer geht, bekommt sofawolf richtig Schaum vorm Mund. Der kommt ja aus dem Kommentieren gar nicht mehr raus

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Namenlos

🙂 Woher wissen Sie das? Unter welchem Namen schreiben Sie denn gewöhnlicherweise? 🙂

Kleiner Tipp: Einfach nicht lesen.