DÜSSELDORF. Auch Verkäufer und Kassierer in Supermärkten haben grundsätzlich Anspruch auf einen Betreuungsnotplatz ihrer Kinder in Kitas und Schulen. Er wolle unterstreichen, was Kassiererin und Kassierer im Einzelhandel in Zeiten der Corona-Pandemie für eine verantwortungsvolle Position hätten, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf.
«Die sind für uns im Moment absolut systemrelevant», betonte Stampt. Deswegen hätten auch in diesem Bereich Alleinerziehende ebenso wie Eltern, die beide in der sogenannten «kritischen Infrastruktur» arbeiteten, Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder. dpa
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