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Gericht lehnt Eilantrag auf Tragen von Masken in Schule ab

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WIESBADEN. Den Eilantrag eines Schülers aus dem Rheingau-Taunus-Kreis auf das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in seiner Schule hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden abgelehnt. Das Gericht führte in seinem am Montag veröffentlichten Beschluss zwei Gründe an: Die Mutter des volljährigen Schülers habe den Eilantrag ohne die erforderliche Vollmacht ihres Kindes gestellt. Zudem würden an der Schule die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wegen der Corona-Pandemie eingehalten.

Gericht lehnt Eilantrag ab. Foto: Shutterstock

Als Begründung für den Eilantrag war darauf verwiesen worden, dass das Virus mehrere Stunden lang in der Luft und auf Oberflächen überleben könne. Deshalb fühle sich der Schüler in seinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die dann der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu entscheiden hat. dpa

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