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Infizierte Lehrkräfte, die symptomfrei sind, werden nicht zum Schuldienst herangezogen

MÜNCHEN. Corona-Infizierte in Bayern und Baden-Württemberg müssen sich vom heutigen Mittwoch an nicht länger in Isolation begeben (in Schleswig-Holstein: ab dem morgigen Donnerstag). «An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete», erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Für sie gälten fortan unter anderem eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Und was gilt für Lehrkräfte? «Wer krank ist, bleibt zu Hause», so heißt es lapidar im bayerischen Kultusministerium. Was aber bedeutet «krank»?

Was tun bei einem positiven Corona-Test? Foto: Shutterstock

«Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen», sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). In Baden-Württemberg gilt für Infizierte ab sofort ebenfalls eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart mitteilte.

Und was ist mit Beschäftigten – Lehrkräften –, die zwar infiziert sind, aber keine Symptome haben? Darüber herrschte gestern beim bayerischen Kultusministerium noch Unklarheit, wie News4teachers berichtete. Heute hieß es dort auf Anfrage der Redaktion: Infizierte Lehrerinnen und Lehrer dürften zwar zum Präsenzunterricht in der Schule erscheinen, müssten dann aber eine Maske tragen. Andererseits würden infizierte Lehrkräfte aber auch nicht dazu gezwungen, in der Schule zum Dienst zu erscheinen.

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«Covid-19-infizierte Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber wieder zur Arbeitsleistung im Betrieb herangezogen werden»

In der Wirtschaft kann das durchaus anders aussehen. Arbeitsrechtlich habe der Wegfall der Isolationspflicht konkrete Folgen, wie der Handelsverband Bayern seine Mitglieder informiert: «Covid-19-infizierte Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber wieder zur Arbeitsleistung im Betrieb herangezogen werden. Sollte sich der Arbeitnehmer mit Hinweis auf die Infektion krankmelden, kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen.»

«Die Debatte um die Aufhebung der Isolationspflicht an den Schulen lässt sich ganz einfach zusammenfassen», so meint Michael Schwägerl, Vorsitzender des Bayerischen Philologenverbands: «Wer krank oder wissentlich ansteckend ist, der bleibt zuhause. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand und galt auch schon vor Corona.»

Wenn alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstiges schu­lisches Personal – sich an diese simple Regel hielten, sei viel gewonnen. «Denn so erhö­hen sich die Chancen auf einen sicheren Präsenzunterricht in den nächsten Monaten. Zugleich wird das Risiko eines übermäßigen krankheitsbedingten Unterrichtsausfalls aufgrund von Atemwegserkrankungen minimiert. Wir appellieren also an die Eigen­verantwortung aller Beteiligten im Sinne einer stabilen Unterrichtsversorgung für unsere Schülerinnen und Schüler.»

Der baden-württembergische VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand sieht dem Wegfall der Isolationspflicht an Schulen mit gemischten Gefühlen entgegen und fordert wissenschaftliche Klarheit: «An den Schulen sind wir darauf angewiesen, der wissenschaftlichen Expertise der Mediziner und Virologen und deren Einschätzung der Lage zu vertrauen. Wir stellen aber fest, dass es offensichtlich keinen Konsens zwischen dem Bundesgesundheitsminister und dem RKI gibt, was die Aufhebung der Isolationspflicht betrifft.“

«Insgesamt ergibt sich damit ein unausgewogenes Bild. Als Bildungsverband fordern wir Klarheit und kein Pendeln zwischen den Stühlen»

Die Rückmeldung aus dem Bereich der Intensivmedizin laute, dass derzeit kaum Intensivbetten mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt seien. Insofern bestehe von intensivmedizinischer Seite aus keine Grundlage für eine Isolationspflicht. Von den Hausärzten erhalte der VBE dagegen die Rückmeldung, dass eine Isolationspflicht weiterhin sinnvoll sei. «Insgesamt ergibt sich damit ein unausgewogenes Bild. Als Bildungsverband fordern wir Klarheit und kein Pendeln zwischen den Stühlen. Bei der Schaffung dieser Klarheit sind die Situation an den Schulen sowie der Schutz der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler im Auge zu behalten.»

Über die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen sei in Rücksprache mit Experten entschieden worden, sagte Bayerns Gesundheitsminister Holetschek. «Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf.» Die neuen Regelungen seien eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen als «widersprüchlich» und «chaotisch». Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein.

Bayern und Baden-Württemberg sowie Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche «zeitnah» neue Regelungen angekündigt. Hessen ließ den genauen Zeitpunkt für diesen Schritt noch offen. In Schleswig-Holstein fällt die Isolationspflicht am Donnerstag weg, wie die Landesregierung am Mittwoch bekanntgab. News4teachers / mit Material der dpa

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