Infizierte Lehrkräfte, die symptomfrei sind, werden nicht zum Schuldienst herangezogen

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MÜNCHEN. Corona-Infizierte in Bayern und Baden-Württemberg müssen sich vom heutigen Mittwoch an nicht länger in Isolation begeben (in Schleswig-Holstein: ab dem morgigen Donnerstag). «An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete», erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Für sie gälten fortan unter anderem eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Und was gilt für Lehrkräfte? «Wer krank ist, bleibt zu Hause», so heißt es lapidar im bayerischen Kultusministerium. Was aber bedeutet «krank»?

Was tun bei einem positiven Corona-Test? Foto: Shutterstock

«Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen», sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). In Baden-Württemberg gilt für Infizierte ab sofort ebenfalls eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart mitteilte.

Und was ist mit Beschäftigten – Lehrkräften –, die zwar infiziert sind, aber keine Symptome haben? Darüber herrschte gestern beim bayerischen Kultusministerium noch Unklarheit, wie News4teachers berichtete. Heute hieß es dort auf Anfrage der Redaktion: Infizierte Lehrerinnen und Lehrer dürften zwar zum Präsenzunterricht in der Schule erscheinen, müssten dann aber eine Maske tragen. Andererseits würden infizierte Lehrkräfte aber auch nicht dazu gezwungen, in der Schule zum Dienst zu erscheinen.

«Covid-19-infizierte Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber wieder zur Arbeitsleistung im Betrieb herangezogen werden»

In der Wirtschaft kann das durchaus anders aussehen. Arbeitsrechtlich habe der Wegfall der Isolationspflicht konkrete Folgen, wie der Handelsverband Bayern seine Mitglieder informiert: «Covid-19-infizierte Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber wieder zur Arbeitsleistung im Betrieb herangezogen werden. Sollte sich der Arbeitnehmer mit Hinweis auf die Infektion krankmelden, kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen.»

«Die Debatte um die Aufhebung der Isolationspflicht an den Schulen lässt sich ganz einfach zusammenfassen», so meint Michael Schwägerl, Vorsitzender des Bayerischen Philologenverbands: «Wer krank oder wissentlich ansteckend ist, der bleibt zuhause. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand und galt auch schon vor Corona.»

Wenn alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstiges schu­lisches Personal – sich an diese simple Regel hielten, sei viel gewonnen. «Denn so erhö­hen sich die Chancen auf einen sicheren Präsenzunterricht in den nächsten Monaten. Zugleich wird das Risiko eines übermäßigen krankheitsbedingten Unterrichtsausfalls aufgrund von Atemwegserkrankungen minimiert. Wir appellieren also an die Eigen­verantwortung aller Beteiligten im Sinne einer stabilen Unterrichtsversorgung für unsere Schülerinnen und Schüler.»

Der baden-württembergische VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand sieht dem Wegfall der Isolationspflicht an Schulen mit gemischten Gefühlen entgegen und fordert wissenschaftliche Klarheit: «An den Schulen sind wir darauf angewiesen, der wissenschaftlichen Expertise der Mediziner und Virologen und deren Einschätzung der Lage zu vertrauen. Wir stellen aber fest, dass es offensichtlich keinen Konsens zwischen dem Bundesgesundheitsminister und dem RKI gibt, was die Aufhebung der Isolationspflicht betrifft.“

«Insgesamt ergibt sich damit ein unausgewogenes Bild. Als Bildungsverband fordern wir Klarheit und kein Pendeln zwischen den Stühlen»

Die Rückmeldung aus dem Bereich der Intensivmedizin laute, dass derzeit kaum Intensivbetten mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt seien. Insofern bestehe von intensivmedizinischer Seite aus keine Grundlage für eine Isolationspflicht. Von den Hausärzten erhalte der VBE dagegen die Rückmeldung, dass eine Isolationspflicht weiterhin sinnvoll sei. «Insgesamt ergibt sich damit ein unausgewogenes Bild. Als Bildungsverband fordern wir Klarheit und kein Pendeln zwischen den Stühlen. Bei der Schaffung dieser Klarheit sind die Situation an den Schulen sowie der Schutz der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler im Auge zu behalten.»

Über die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen sei in Rücksprache mit Experten entschieden worden, sagte Bayerns Gesundheitsminister Holetschek. «Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf.» Die neuen Regelungen seien eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen als «widersprüchlich» und «chaotisch». Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein.

Bayern und Baden-Württemberg sowie Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche «zeitnah» neue Regelungen angekündigt. Hessen ließ den genauen Zeitpunkt für diesen Schritt noch offen. In Schleswig-Holstein fällt die Isolationspflicht am Donnerstag weg, wie die Landesregierung am Mittwoch bekanntgab. News4teachers / mit Material der dpa

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Realist
1 Jahr zuvor

Wir wissen doch alle, wie die Sache ausgeht:

Steckt sich ein Kind in einer Klasse mit so einer infizierte Lehrkraft an, dann hat der faule S… die Maske nicht richtig getragen. „#Aufschrei: Rücksichsloser Pädagoge infiziert unschuldige Kinde. Klein-Anna leidet noch Wochen später unter Long Covid. Das Kultusministerium verspricht: ‚Wir haben darauf vertraut, dass die Lehrkraft sich an alle Regeln hält und diese zu einem klärenden Gespräch ins Ministerium eingeladen…‘

Als Lehrkraft ist man halt immer der Ar…

Omar
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Interessant was Sie alles wissen…

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Omar

Das sind schlicht und ergreifend Erfahrungen aus vielen Jahren Schulpraxis…you can trust us…wie are teachers 😉 .

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Omar

Interessant, was Sie alles (nicht) wissen… oder wissen können, weil Sie kein Lehry sind

Aber warum denn dann der Kommentar?

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Wenn man dem, was ich (aus Anwaltssicht beschrieben) gefunden habe, ist man dann vlt. sogar AM Axxx.
Wenn jemand bewusst infiziert arbeitet, also in Kauf nimmt, dadurch jemanden zu infizieren, kann rechtlich Misshandlung bis hin zur absichtlichen Körperverletzung im Raum stehen.
Jetzt würde mich schon ein Statement der Glorreichen interessieren.

https://www.bg-anwalt.de/infothek/strafrecht/strafbarkeit_corona.html

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Was nicht gesetzeskonform ist, entscheiden nicht wir.
> In Schule, beim Amtsarzt und in großer Not, dauert es manchmal bis zum Tod.
D.h., suchen Sie sich schon mal einen, am besten zwei gerichtszugelassene Gutachter.
Sollte von Elternseite gegen Sie geklagt werden, müssen Sie Ihre
‚Unschuld‘ beweisen und
sollten sich nicht zu viel Unterstützung von Seiten Ihres Dienstherrn erwarten;
Gesetze sind auslegbar.

Anne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Steckt sich allerdings die LK bei klein-Anna an, dann kann das auf gar keinen Fall daran liegen, dass diese die Maske nicht richtig getragen hat. Da war die LK bestimmt ausgiebig privat feiern, und überhaupt muss die Infektion durch klein-Anna erst mal gerichtsfest nachgewiesen werden. Wo wir doch alle wissen, dass Schulen keine Pandemietreiber und Kinder die Bremsscheiben per se sind.

Nicky0911
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Deshalb einfach zu Hause bleiben bis man wieder negativ ist!!!

MINT-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

@Realist: Bleibt er aber infiziert-symptomfrei zuhause, ist er erst recht ein fauler S…

Anne
1 Jahr zuvor
Antwortet  MINT-Lehrer

Liegt ja an ihm, ob er jemandem erzählt, er habe keine Symptome.

uesdW
1 Jahr zuvor
Antwortet  MINT-Lehrer

die meisten symptomfreien werden sich nicht mehr testen, warum sollten sie auch. Somit sind sich auch offiziell nicht infiziert.

und wer sich freiwillig testet, wird entsprechend des Ergebnisses handeln.

xyz
1 Jahr zuvor

Wie ist dieser Artikel dann zu verstehen?
https://www.br.de/nachrichten/bayern/offene-stellen-kranke-lehrer-personalnot-an-bayerns-schulen

Ausschnitt
Auch Schulleiter Düll erwartet durch diese Lockerung keine weiteren Probleme für den Schulbetrieb. Vielleicht sogar im Gegenteil: „Wenn das Kultusministerium uns nicht verbietet, dass die Symptomfreien kommen dürfen, dann sind sie ja faktisch zum Dienst verpflichtet. Und dann fallen natürlich etwas weniger Lehrer aus, als ich sonst hätte.“

Kann ich als Elternteil nun davon ausgehen, dass infizierte Lehrer in den Klassenzimmern unterrichten?

Julia
1 Jahr zuvor
Antwortet  xyz

Bin ich infiziert, bin ich nicht gesund. Und bleibe daheim. Schluss-aus-Nikolaus.

mama51
1 Jahr zuvor
Antwortet  Julia

…und wenn jemand so doof ist, herumzuerzählen, dass man keine Symptome hat, dann ist die Person echt selber schuld! Punkt!

Ron
1 Jahr zuvor

Corona wird staatlich beerdigt. Die letzten Winkelschläge sind reine Rückzugsgefechte. In einem Jahr wird es schlicht keine Teststationen mehr geben.

GS in SH
1 Jahr zuvor

Wer testet sich denn schon ohne Symptome?
Vielleicht noch, wenn ein Familienmitglied symptomatisch erkrankt ist. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es in dem Fall eine Testpflicht gibt oder geben soll.

Außerdem zeigen -zumindest unsere – Selbsttests erst sehr spät ein positives Ergebnis. Dieser Umstand hat zu einer ersten Infektionswelle mit insgesamt 15% erkrankter Kollegen und dem entsprechenden Unterrichtsausfall geführt. Diese Welle scheint seit 5 Tagen gebrochen, aber es gibt jetzt einen hohen Krankenstand unter den SuS. Den Grund erfahren wir natürlich nicht.

Seit heute gilt die Isolationspflicht in SH nicht mehr, wer krank ist soll zu Hause bleiben. Ob jemand sich testet, bleibt wohl dem Kranken überlassen.
Wer sich gesund fühlt geht arbeiten.

Ob das eine gute Idee ist wird sich herausstellen. Solange es niemanden schlimm erwischt, werden wir damit leben können.

Last edited 1 Jahr zuvor by GS in SH
Andre Hog
1 Jahr zuvor

«Wer krank oder wissentlich ansteckend ist, der bleibt zuhause. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand und galt auch schon vor Corona.»

….und genau das hat doch auch früher schon nicht funktioniert, denn auch da sind KuK mit „Rüsselpest 3.Grades“ in die Schulen gekommen und haben die KuK und SuS mit ihren Nasensekreten bestäubt, woraufhin mit schöner Regelmäßigkeit sog ‚Erkältungswellen“ durch die Schulen gelaufen sind. Auf die Hinweise, die auf die Problematik erfolgten, wurde und wird gerne mit dringenden Notwendigkeiten reagiert: nächste Woche steht ne Klausur an, wir schreiben nen Test, ich kann doch deswegen nicht zuhause bleiben, die SL erwartet von mir, dass ich trotzdem erscheine, wegen so ner Lapalie kann man doch nicht zuhause bleiben usw.

Hübsch ist auch, dass gerade bei den Atemwegserkrankungen und starken Erkältungssymptomen das Masketragen besonders unangenehm bis zuweilen unmöglich wird. Ja, man sollte dann unter diesen Empfehlungen zuhause bleiben UND ja, man soll die Unterrichtsverpflichtung aufrecht erhalten.
Wie sagen die Briten so schön:
„You can’t have the cake and eat it“

…und überhaupt, was ist das für eine Scheiß-Schöpfung unseres Herrgotts, dass Nasen laufen und Füße riechen können. 😉

Last edited 1 Jahr zuvor by Andre Hog
Lakon
1 Jahr zuvor

Verglichen mit allen anderen europäischen Ländern sind wir spät dran, aber allmählich dringen die wissenschaftlichen Erkenntnisse doch durch.
„dass es offensichtlich keinen Konsens zwischen dem Bundesgesundheitsminister und dem RKI gibt,“ … nu, noch nicht überall hin.

Dirk Z
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lakon

Vor allem merkt man bei denjenigen, die dem Beitrag ein „Downvote“ gegeben haben, dass diese in der Realität und den veränderten Rahmenbedingungen noch nicht angekommen sind. Weiteres Fordern und Anwenden von Schutzmassnahmen wird wahrscheinlich die weitere Immunisierung und somit die Dauer der Pandemie unnötig verlängern, was sich dann auch in der Zahl der schwerer erkranken Personen in der Zeit niederschlagen kann. Auch wenn es viele hier überhaupt nicht hören wollen kann die Maske einen unerwünschten Rebound Effekt auslösen d.h. dass gefährdete Personen anstatt damit geschützt indirekt sogar gefährdet sein könnten, weil die Kontaktpersonen durch die Maskerade ihr Immunsystem nicht gerade gefördert haben. Einfach auch mal in diese Richtung denken.
Mich würde von den Leuten, die jetzt noch strengere Massnahmen fordern oder selbst anwenden interessieren, wieso die Inzidenzen in Deutschland von Mitte Oktober bis Mitte November deutlich gesunken sind, obwohl die Schulen nach den Herbstferien wieder längst begonnen haben. Und es wurden keine Schutzmassnahmen verschärft.

Mo3
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Z

„PCR-Tests sollen wegen der knappen Laborkapazitäten nur in besonderen Fällen eingesetzt werden, etwa für medizinisches Personal. Da aber nur diese in die RKI-Statistik einfließen, zeigt die Inzidenz lediglich eine Tendenz an.“ so steht es auf der Corona-Seite unseres Kreises

Last edited 1 Jahr zuvor by Mo3
Dirk Z
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mo3

@Mo3: Wer viel testet findet viel- aber mal ganz ehrlich wenn wir aktuell immer noch schwerwiegende Erkrankungen in hoher Zahl hätten, wäre die Notwendigkeit einfach da, mehr zu testen und dann müsste man auch die Testkapazitäten entsprechend vorhalten. Wäre gespannt was herauskommen würde wenn wir jede Person, die eventuell Grippe haben könnte, daraufhin testen würden. Die abnehmende Hospitalisierung ist ja schon eine Richtung, in die es geht.
Nicht jeder, der Kopfschmerzen hat rennt gleich zum Arzt. Es wird sich eine IBO genommen und nach einigen Stunden wird es besser. Warum sollte sich diese Person, die ggf. einen Schnelltest macht, der dann positiv ist noch zum PCR Test sich unter die Leuete mischen, wenn er wie so oft die Beschwerden nachlassen. Ich würde erwarten, dass derjenige sich dann einige Tage zurückzieht, ggf. (telefonisch) krankschreibt und dann ist es ausgestanden. So lief das auch bis März 2020 .

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor

Ich musste in SH etwa 2009/2010 eine Erklärung unterschreiben, dass ich NICHT mit einer ansteckeneden Erkrankung (Grippe, Erkältung, Covid, Gürtelrose etc.) zum Dienst erscheine.

Da sicherte sich das Land ab.

Die Erklärung gilt auch heute noch, da sie nicht beidseitig aufgehoben wurde.

Den Teufel werde ich tun – mit C symptomlos in die Schule!

Aber zum Glück ist ja nun alles anders … und zum Glück testet sich kaum noch jemand …

Io und Io 😉

SchnauzeVoll
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Eine Erkrankung setzt Symptome voraus. Keine Symptome – keine Erkrankung. C symptomlos ist also von der Erklärung nicht abgedeckt.

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  SchnauzeVoll

Was ein Schwachsinn, sorry!
Sagen Sie mal einem Krebspatienten, der noch nichts davon spürt : keine Symptome = keine Erkrankung.
Ihre Theorie, eine Erkrankung setzte Symptome voraus ist absoluter Müll!

SchnauzeVoll
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Und ein Tumorwachstum ist kein Symptom? Es gibt einen Unterschied zwischen Symptomen und Beschwerden. Das bloße Vorhandensein eines Erregers fällt allerdings in keine der beiden Kategorien.

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  SchnauzeVoll

Gilt das auch für HIV-Infizierte ohne Symptome?

uesdW
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Von einem HIV-Infizierten erwartet man, dass es sich so verhält, dass er niemanden ansteckt. Da heißt aber nicht, dass er die Ganze Zeit zu Hause bleiben muß.
Auch darf er zu Arbeit gehen. Und theoretisch kann er jederzeit jemanden anstdcken

Es gibt einen Unterscheid zwischen Erkrankung und infiziert sein.

Die Schritte/Maßnahmen, die ich aus meinem „Zustand“ ableite, müssen richtig sein.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor

Dann sind die kommenden Maskenträger in der Öffentlichkeit somit angeprangert als „Infizierte“, denn Normalität wäre das ja nicht …

baaaal1
1 Jahr zuvor

Ich darf also in BW als symptomfreier infizierter unterrichten…
Wer schützt mich aber dann vor den Anwälten der Eltern bei infektionsfällen ? … und wer schützt mich vor den Anwälten des Dienstherrn, wenn ich aus vernunftsgründen zuhause bleibe?
Die Maske? Lachhaft….

SchnauzeVoll
1 Jahr zuvor
Antwortet  baaaal1

Im ersten Fall schützt Sie das Gesetz, im zweiten Fall niemand, da sie gegen eine vom Gesetz gedeckte Anweisung des Dienstherrn handeln. Ganz einfach eigentlich.

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  SchnauzeVoll

Wer nachweislich mit einem infektiösen Krankheiteserreger infiziert ist, wird von jedem Arzt eine Krankmeldung erhalten und hat zu Hause zu bleiben.
Da kann sich ein Dienstherr auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln solange er will.
Ob mit oder ohne Symptome, spielt gar keine Rolle. Ob Corona, Influenza, Scharlach, Masern oder sonstwas.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

„hat zu Hause zu bleiben.“

Wer sagt das?

Bzw. Welche Regel / welches Gesetz greift hier?

Mal abgesehen davon, dass ich es selber beeinflussen kann, ob ich zum Arzt gehe und mir eine AU ausgestellt wird.

Hier erklärt eine Krankenkasse (!) was möglich ist:

Arbeiten trotz Krankschreibung: Gesetzliche Regelung

„Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot ist, sondern lediglich eine vom Arzt gemachte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf. Von daher kann ein Arbeitnehmer prinzipiell trotz einer Krankschreibung wieder arbeiten, wenn er sich wieder gesund und arbeitsfähig fühlt.“

https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_template=HAUFEDETAIL&_leongshared_externalcontentid=15_PORTLET_20556865

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Wer das sagt?
Stellen Sie ernsthaft diese Frage?
Der gesunde Menschenverstand! Ich bezog mich allein auf infektiöse Erkrankungen. Wenn man nicht ausschließen kann, dass man den Erreger, wissentlich oder unwissentlich, weitergeben kann, dann sollte man andere nicht einer Gefahr der Infektion aussetzen. Sie wissen nie, was Ihr Gegenüber an Vorerkrankungen hat oder Familienangehörigen hat , die gefährdet wären.
Aber da wären wir wieder bei der gepriesen Eigenverantwortung , gerade anderen gegenüber. Die ist bei vielen gleich null. Da interessiert nur ICH und nochmal ICH .
Andere Erkrankungen sprechen ich hier gar nicht an. Wer zB mit Migräne zu Hause ist und nach 2 Tagen ist alles wieder gut, na klar kann man dann wieder arbeiten gehen.
Damit gefährdet man niemanden. Und die KuK sind wahrscheinlich froh.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Sehe ich genauso.

Es ist nur eben so, dass man hier in Deutschland zu jedem Zeitpunkt selbst entscheiden kann, ob und wann man zur Arbeit geht. Selbst nach einem Arztbesuch.

Gilt bis auf wenige Ausnahmen für nahezu alle (auch ansteckenden) Erkrankungen.

Und diesbezüglich haben wir eine lange Tradition…

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Ja eine lange Tradition, auch in Bezug auf schlechtes Gewissen, sodass sich mancher zur Arbeit schleppt und andere ansteckt.
Bei vielen Erkrankungen ist es ja löblich, bei vorzeitiger Genesung den Krankenstand freiwillig zu beenden.
Bei Infektiösität, welcher auch immer, eine Absonderung/ Krankenstand nicht anzuordnen, halte ich für falsch.
Viele gehen zur Arbeit, um in der Freizeit nicht eingeschränkt zu werden!

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Anbei ein Überblick über meldepflichtige/anzeigepflichtige Erkrankungen ( ziemlich identisch mit -> rki Stand 2020 )
Es gibt schon viele Erkrankungen, die wenn festgestellt, nach Arztbesuch oder Laboranalyse, bedingen, dass der Patient nicht arbeiten darf.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Meldepflichtige_Krankheit

Realo
1 Jahr zuvor
Antwortet  baaaal1

Sie dürfen in BW positiv getestet zu Hause bleiben und müssen nicht einmal arbeiten. Diese Überreaktionen sind lachhaft. Im Grunde genommen bleibt alles, wie es ist, weil sich eh niemand mehr testet, der kein Corona haben will.

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Lachhaft?
Überreaktion?
Sie verstehen nicht um was es geht.
Vielleicht verstehen Sie auch einfach die medizinischen Zusammenhänge nicht.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Ich füge einen Beitrag an, der zeigt, was wirklich lachhaft ist – und davon erzählt, warum manche immer noch – naiv 🙂 – von Überreaktion sprechen

https://twitter.com/narkosedoc/status/1594163952853860353?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet

Für Politiker und hohe Schulchargen extra hergerichtete KH, Schulen, ……zeigen halt alles, – bloß nicht die Wirklichkeit.

Realo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Haben Sie die Nachricht gelesen, auf die ich geantwortet habe?

… und wer schützt mich vor den Anwälten des Dienstherrn, wenn ich aus vernunftsgründen zuhause bleibe?“

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Ich hoffe – immer noch – dass der
“ Höllenhund “ sich verläuft, obwohl sich sein Anteil pro Woche verdoppelt.
Diese Mutation überreagiert nämlich total, infiziert 60,70 mal aktiver als die bisherigen omicronvarianten.
Lachhaft ! Ist es dabei von Ihnen
– bei einem Virus auf einer nicht vorhandenen Endemie zu bestehen ( schon das Grundwissen zu virussigem Verhalten fehlt)
– lediglich tagesaktuelle Erscheinungen hervorzuheben und
– nicht auf dem Laufenden zu sein,
Weil dieses restringierte Pseudowissen andere schädigt.
Frei nach DirkZ: Ihnen fehlt die Kompetenz ( besonders, wenn Sie zT dessen von wo? herbeigezogene Äußerungen bestätigen, einfach so, ohne Grundlage, Beleg.)
Das ist wirklich lachhaft !

Realo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Zum Glück sind Sie kompetenter als sämtliche Regierungschefs Europas und ihre Berater zusammen.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Na, gehn Ihnen die Argumente aus, @ Realo ?

Realo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Nein, wir haben nur schon alles zig mal durchgekaut.

Realo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi
Last edited 1 Jahr zuvor by Realo
Dirk Z
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

@Sissi: Ihnen fehlt auf alle Fälle jeglich fachliche Kompetenz beurteilen zu können was künftig sinnvoll ist und was nicht. Für eine fachliche Kompetenz benötigen Sie eine entsprechende fundierte Ausbildung d.h. eines richtungsbezogenen Studiums. Wir wir alle können wir lediglich unsere Wünsche und Einschätzungen geben. Was Sie hier preisgeben ist auf alle Fälle eine angst- und panikgetriebene Reaktion.
Natürlich kann es sein, dass sich eine Situation wieder verschärft und dann man neue geeignete Massnahmen benötigt. Aber durch die aktuelle angst- und panikgetriebene Reaktion blocken Sie von vornherein es ab, neue Regeln auch wieder verhängen zu können weil die Leute in der Politik, im Rechtsbereich usw. sehr genau hinterfragen werden, wie der tatsächliche Nutzen ist und wie verhältnismässig die Einschränkungen sind. Herzliche Glückwunsch, Sie tragen massiv dazu bei dass es dann so kommen wird.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Z

Heidernei, da ist doch glatt wieder was, ganz viel was mit dem fundamentalen Kompetenzwissen bei Ihnen
im Aufbaukurs Immuntherapie schief gegangen 🙂
Macht ja nix, Mediziner und LuL – faule Sxxx, können alle nix –
gut, dass DirkZ die einzig wahre Lehre kennt.
Da kann ja gar nix mehr passieren.

Hier zum Nachlesen und Nachdenken,
– echt kompetenzstärkend

https://twitter.com/narkosedoc/status/1594392631513169923?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet

Dirk Z
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

@Sissi: Mit Ihrer Antwort haben Sie mehr als bewiesen, dass Ihnen in diesem Bereich jegliche fachliche Kompetenz fehlt. Auf solche Quellen verlinkt nur derjenige, der sich ertappt fühlt, dass der andere doch Recht hat.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Z

Keine Angst, die “ solche Quelle “ ist med. Allgemein anerkannt und bildet u.a. hervorragend fort.

Bei Ihnen allerdings habe ich immer mehr das Gefühl, sie spielen mit einem mies programmierten bot herum ( Satzbau und Zeichensetzung schaffen es nicht, die ewigen Wiederholungen halbwegs zu integrieren )
Ich mag keinen Pfusch
– und tschüß

Sissi
1 Jahr zuvor

So ein bisschen Angst / Sorge wäre gar nicht anormal:
Krampfanfälle und Epilepsie ( nach covidinfektion ) treten v.a. bei Kindern und ambulant betreuten Patienten auf.
( gerade bei einem 11jährigen aus dem Freundeskreis ;(

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139021/Kraempfe-und-Epilepsien-nach-COVID-19-haeufiger-als-nach-Influenza?rt=4aec9d44a40be5c0d10cfb12b3590949