BERLIN. Der Deutsche Philologenverband hat sich für mehr Vergleichbarkeit in der Gymnasialen Oberstufe und bei den Abiturprüfungen der Bundesländer ausgesprochen – auf íngesamt höherem Niveau. „Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2017 die Kultusministerkonferenz beauftragt, hier für mehr Vergleichbarkeit zu sorgen, damit insbesondere die Studienzulassung über den Numerus clausus für das Studienfach Medizin gerechter wird. Wir unterstützen dieses Ziel ganz klar“, erklärt die Bundesvorsitzende Prof. Susanne Lin-Klitzing.
Der Philologenverband fordere „dafür aber nicht nur mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau bei den Abiturprüfungen selbst, sondern gerade auch bei den Einbringungsverpflichtungen aus zwei Jahren Gymnasialer Oberstufe, die die Abiturnote zu zwei Drittel bestimmen.“
Lin-Klitzing: „Wir treten ein für mehr Bildungsgerechtigkeit beim Abitur, so wie das Bundesverfassungsgericht es fordert. Dazu gehört mehr einheitliche Vergleichbarkeit auf höherem Niveau bei den Rahmenbedingungen für die in die Abiturwertung einzubringenden Leistungen. Wir treten deshalb gegen Bestrebungen ein, die Schulzeit in der Gymnasialen Oberstufe individuell weiter auszudehnen, außerschulisch erbrachte Leistungen anzuerkennen oder die Abiturprüfungen individuell ,additiv‘ zu gestalten. Gerade außerschulisch erbrachte Leistungsnachweise benachteiligen vor allem Schüler aus sogenannten ,bildungsfernen‘ Elternhäusern. Es muss hingegen gerade um die Sicherung des Rechtsanspruchs auf den schulischen Fachunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gehen!“
Konkret fordern die Philologen für die Oberstufe:
- Statt aktuell bis zu fünf „Leistungskursen“ sollte die Anzahl der „Leistungskurse“ auf zwei bis drei in jedem Bundesland beschränkt werden. Sie sollten jeweils vier bis fünf Stunden umfassen. Es sollten zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben werden, eine Ausnahme ist für das letzte Halbjahr in der Gymnasialen Oberstufe denkbar. Die „Grundkurse“ sollen in der Regel dreistündig sein.
- Bisher können die Schüler in dem einen Land 32 Kursbewertungen und in dem anderen Land 40 Kursbewertungen aus der gesamten Gymnasialen Oberstufe für die Berechnung ihrer Abiturnote einbringen. Diese Kursbewertungen machen zwei Drittel der Abiturnote aus. Die KMK soll diese Ungleichheit reduzieren, nämlich auf eine Einbringungsverpflichtung von mindestens 36 bis maximal 40 Kursbewertungen.
- Alle „Grundkurse“ Deutsch und Mathematik sollen zukünftig in der Oberstufe über die vier Halbjahre mit mindestens „Ausreichend“ abgeschlossen werden. Das ist bisher nicht der Fall. Die KMK erlaubt bisher, dass alle „Grundkurse“ in Deutsch oder in Mathematik in allen vier Halbjahren mit einer Bewertung unterhalb von Ausreichend, also auch mit nur einem Punkt (= Note 5 minus), abgeschlossen werden dürfen. „Das sichert weder Studier- noch Ausbildungsfähigkeit“ – meint der Philologenverband.
Für die Abiturprüfungen fordert der Verband:
- Es soll künftig vereinheitlicht vier bis fünf Abiturprüfungsfächer geben. Aus dem bundeszentralen Abiturprüfungspool sollen alle Länder verpflichtend mindestens 50 Prozent, aber keine 100 Prozent der Aufgaben entnehmen müssen. Eine Festlegung der Gesamt-Prüfungszeit in schriftlichen Fächern soll erfolgen, als Mindest- und als Maximalprüfungszeit.
Der Verband wendet sich mit seinen Vorschlägen an die Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK), die die diesbezüglichen Entscheidungen für die KMK in diesem Jahr vorbereitet. News4teachers
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