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Doch keine Kürzungen bei Kinder- und Jugendarbeit sowie bei den Freiwilligendiensten

BERLIN. Die Kürzungen, die im Haushaltsentwurf 2024 für den Kinder- und Jugendplan im Haushalt des Bundesfamilienministeriums vorgesehen waren, sind vom Haushaltsausschuss des Bundestags in seiner gestrigen Bereinigungssitzung zurückgenommen worden. Das teilt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) aktuell in einer Stellungnahme mit. Die Proteste gegen die geplanten Kürzungen (News4teachers berichtete) waren also erfolgreich. Auch geplante Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten und beim Bundesfreiwilligendienst sind vom Tisch.

Der Haushaltsausschuss beschloss eine Kehrtwende. (Symbolfoto) Illustration: Shutterstock

Damit habe die BKJ im Bündnis mit den Jugendverbänden erreicht, wofür sie sich seit Sommer, als der Haushaltsentwurf bekannt wurde, eingesetzt hat. 44,6 Millionen Euro und damit 18,6 Prozent sollten im Kinder- und Jugendplan (KJP) im Einzelplan 17 (Haushalt des BMFSFJ) gekürzt werden. Das wurde nun zurückgenommen und ein Aufwuchs um weitere 4,5 Millionen Euro vereinbart. In der kommenden Woche stimmt der Haushaltsausschuss final über den bereinigten Haushaltsentwurf ab, bevor dann bis spätestens 1. Dezember 2023 der Bundestag dem Haushalt zustimmen muss. Danach tritt der Haushalt 2024 in Kraft. Veränderungen an den Einzelplänen und damit am KJP sind allerdings nicht mehr zu erwarten.

In offenen Briefen an die Politik, bei Demonstrationen und zahlreichen Gesprächen sei es in den vergangenen Monaten und Wochen stets darum gegangen, die Infrastrukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken, damit insbesondere in Zeiten wie diesen, Kinder und Jugendliche verlässliche und tragbare Strukturen vorfinden. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung, um diese Strukturen nicht nur sicherzustellen, sondern zum Wohle der jungen Menschen auch zu stärken. „Diesen zu kürzen, wäre ein absolut falsches Signal an die junge Generation.  Damit das nicht passiert, haben sich nicht nur die Vertreter*innen der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt. Auch die Jugendpolitiker*innen und Haushaltpolitiker*innen im Bundestag haben sich für den Kinder- und Jugendplan stark gemacht.“

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Mit dieser Entscheidung ist der KJP also auch in 2024 auf dem Stand von 2023, was in Anbetracht der letzten Monate voller Bangen eine gute Nachricht ist. Der Weg zu einer wie von den Koalitionspartnern vereinbarten „bedarfsgerechten Ausstattung“ oder gar Dynamisierung des KJP ist allerdings noch zu gehen – meint der BKJ.

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, wird auch auf die geplanten Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten und beim Bundesfreiwilligendienst verzichtet. Etwa 60.000 Jugendliche und junge Erwachsene leisten jedes Jahr einen Jugendfreiwilligendienst in gemeinnützigen Einrichtungen, im Natur- und Umweltschutz oder in Hilfsprojekten im Ausland. Dazu kommen circa 40.000 Menschen, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. News4teachers

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