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Besoldungsrecht: Lehrkräfte mit DDR-Abschlüssen können auf mehr Geld hoffen (wenn…)

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BERLIN. So manche Lehrer in Berlin haben ihre Ausbildung noch zu DDR-Zeiten gemacht – und werden heute schlechter bezahlt als ihre Kollegen. Nun sollen sie finanziell besser gestellt werden. Unter einer Voraussetzung allerdings nur.

Eine Höhergruppierung wird damit möglich. Foto: Shutterstock

Lehrkräfte an Berliner Schulen mit bestimmten DDR-Abschlüssen können auf mehr Geld hoffen. Der Senat brachte am Dienstag Änderungen im Besoldungsrecht auf den Weg, die eine tarifliche Höhergruppierung ermöglichen sollen.

Nach Angaben von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) gelten die neuen Regeln für Lehrerinnen und Lehrer, die in der DDR Abschlüsse etwa als Freundschaftspionierleiter oder Hort- oder Heimerzieherin mit Lehrbefähigung erworben haben. Zudem zielt die Regelung auf bestimmte Beschäftigte, die untere Klassen mit einer Ausnahme-Lehrbefähigung unterrichten.

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Bisher sind diese Pädagogen mit DDR-Abschluss in der Entgeltgruppe 10 eingruppiert, mehr ist nicht möglich. Nach Änderung der besoldungsrechtlichen Vorschriften, die am Ende das Abgeordnetenhaus beschließen muss, soll ein Aufstieg in die Besoldungsgruppen A11 bis A13 möglich sein. Voraussetzung ist die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, die voraussichtlich im Herbst beginnen sollen, sodass erste Höhergruppierungen dann Anfang 2025 umgesetzt werden könnten.

Wie viele Lehrerinnen und Lehrer die neue Regelung betrifft, wurde nicht mitgeteilt. Eine ganze Reihe anderer Berliner Lehrkräfte mit pädagogischen Abschlüssen aus DDR-Zeiten haben laut Bildungsverwaltung schon länger die Möglichkeit einer Höhergruppierung. News4teachers / mit Material der dpa

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