
Das Gutachten für den Wechsel nach der Grundschule auf ein Gymnasium in Brandenburg fällt weg. Der Landtag stimmte mit Mehrheit von SPD und CDU für Änderungen des Schulgesetzes und anderer Regelungen, um Lehrkräfte zu entlasten. Damit ist ein Wechsel zum Gymnasium von einem gewichteten Notendurchschnitt oder – wenn er nicht erreicht wird – vom Ergebnis einer Prüfung abhängig.
Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) verteidigte die Änderungen. «Wir bleiben beim Durchschnitt. Das verändert sich nicht», sagte Freiberg. «Wir bleiben beim Elternrecht, das verändert sich nicht.» Die Landkreise hatten sich besorgt gezeigt, dass Eltern verstärkt Gymnasien wählten – das könne aus Kapazitätsgründen wohnortnah nicht erfüllt werden. Die Städte und Gemeinden hatten vorgeschlagen, das Grundschulgutachten auf Fälle zu beschränken, in denen die Leistungen der Schüler im ersten Halbjahr des sechsten Schuljahrs hinter den früheren Leistungen zurückbleiben.
Die Opposition kritisierte den Wegfall. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) warnte vor der Gefahr, dass die Abschaffung des Gutachtens den Übergang stärker an formalen Leistungskennzahlen und dem Elternwunsch ausrichte. Der Wegfall müsse zeitlich verschoben werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel.
Die SPD-Bildungspolitikerin Katja Poschmann warb für die Änderungen, weil es mehr Flexibilität an den Schulen gebe. «Wir öffnen damit Möglichkeiten zur flexiblen Zusammensetzung von Lerngruppen», sagte Poschmann. «Wir schaffen Platz für fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterricht.»
CDU: Weitere Änderungen nötig
Die CDU-Bildungspolitikerin Kristy Augustin sieht in den Änderungen noch nicht das Ende, aber einen wichtigen Schritt. Es müsse weitere Ideen geben, wie Lehrkräfte entlastet werden könnten und der Ort Schule flexibler werden könne, sagte Augustin.
Lehrerinnen und Lehrer sollen unter anderem entlastet werden, weil sie ab dem zweiten Halbjahr aus Spargründen eine Stunde mehr Unterricht pro Woche geben sollen. News4teachers / mit Material der dpa
Für höherere Unterrichtsverpflichtung – weniger Prüfungen und Elterngespräche
Die Grundschullehrer müssen keine Gutachten mehr schreiben, die Gymnasiallehrer dürfen dann umso mehr Kinder testen – ja Wahnsinn, diese Entlastung…
Ich weiß echt nicht, warum Freiberg sich von Personen mit der Weitsicht einer vor der Wand stehenden Schildkröte beraten lässt….
Und wie kommt der Mann auf die schmale Spur, dass das Nicht-Mehr-Schreiben von 25 Grundschulgutachten (was ja auch nur die Klassenlehrer des jeweiligen Abschlussjahrgangs machen mussten) jeden! GS-Lehrer um rund 60 Zeitstunden (90 Min pro zusätzlicher Stunde inklusive Vor- und Nachbereitung bei Annahme von rund 35 Schulwochen/Jahr) entlastet???
Wenn ich mir Herrn Freiberg und seine Vorgängerin so betrachte, scheinen absolute Inkompetenz und beharrliche Ignoranz der Realität Einstellungsvoraussetzungen für den Job als BildungsministerIn in BB zu sein… Nur noch peinlich….
Wenn für den Übergang nach Klasse 6 (die Grundschule geht in BB bis Klasse 6) nur noch der Zensurendurchschnitt gilt und kein Gutachten mehr gilt, welche weiteren Tests müssen dann die Lehrer der weiterführenden Schulen durchführen? Ich weiß nicht, ob es dort eine Probezeit gibt, aber selbst wenn nicht, zeigen die Noten des nächsten oder übernächsten Zeugnisses, ob man ans Gymnasium passt oder nicht. Passiert das nicht jetzt sowieso schon? Ich glaube, Sie reden alles nur schlecht.
Ihre Berechnung verstehe ich auch nicht. Da ich keine Gutachten schreiben muss, weiß ich nicht, wie viel Zeit das kostet. Sicherlich ist das auch bei jedem anders. Der Minister wird ausgehen von Werten, die man ihm gesagt hat. Warum sind seine falsch und Ihre richtig? Gibt es dafür Nachweise? Ich glaube, Sie reden nur alles schlecht.
„ welche weiteren Tests müssen dann die Lehrer der weiterführenden Schulen durchführen?“
Wenn der Schnitt zu schlecht ist, haben die Kinder ein Recht darauf, einen Probetag (bisher: schriftliche Testung plus Probeunterricht) am Gym durchzuführen. Die dortigen Ergebnisse entscheiden dann, ob das Kind ans Gym kann.
Das Notenkriterium ist von „Notensumme 7 in den Fächern D, Ma, Sachkunde“ auf jetzt „Durchschnitt in D, MA, En, NaWi, Gewi, En darf maximal 2,3 sein“ gesenkt worden.
Bisher galt: Elternwunsch, Notensumme 7, Grundschulgutachten. Wurde einer der Punkte „Grundschulgutachten positiv“ oder „Notensumme 7“ erfüllt, musste das Kind keinen Probetag absolvieren und hatte die Zugangsberechtigung zum Gym.
Jetzt müssen alle Kinder, welche das härtere Kriterium des erweiterten Durchschnitts von 2,3 nicht erfüllen, in den Probeunterricht. Den Ausgleich über das Gutachten gibt es ja nicht mehr.
Den Probetag (Probeunterricht, Tests schreiben, Tests auswerten, über Prognose beraten, über Zulassung entscheiden) führen die Lehrkräfte des Gyms ohne Bereitstellung der dafür notwendigen zeitlichen Ressourcen durch das MBJS durch: das nennt man dann unentgeltliche Mehrarbeit.
„ Ihre Berechnung verstehe ich auch nicht. Da ich keine Gutachten schreiben muss, weiß ich nicht, wie viel Zeit das kostet.“
Zur Berechnung der zeitlichen Einsparung durch die nicht zu schreibenden Gutachten:
In einer Abschlussklasse der GS sind maximal 25 SuS. Die Gutachten werden von den Klassenlehrern geschrieben: bei einer dreizügigen GS sind das 3 Lehrkräfte pro Schuljahr. Die anderen Lehrkräfte werden im jeweiligen Schuljahr also genau NULL Stunden durch das Abschaffen der Gutachten entlastet, müssen aber trotzdem eine Stunde mehr pro Woche unterrichten.
Eine Stunde mehr Deputat pro Woche bedeutet ungefähr 90 Minuten Arbeitszeit pro Woche. Bei sehr konservativ angenommenen 35 Schulwochen pro Jahr sind das rund 52h (hab mich im Vorpost verschrieben).
Glauben Sie ernsthaft, dass man für ein jedes Grundschulgutachten über 2h Arbeitszeit aufwenden kann? Der Unterricht muss ja nebenbei weiterlaufen. Fragen Sie die Grundschullehrkräfte hier, wie lange sie im Schnitt an einem Gutachten sitzen. Ich vermute einen Zeitraum zwischen 30 und 60 Minuten pro Gutachten – so zumindest sagen das mir bekannte Grundschullehrer.
„ Ich glaube, Sie reden nur alles schlecht.“
Das ist Ihr gutes Recht. Ich hingegen glaube, Sie wollen die Probleme nicht sehen und reden diejenigen schlecht, die darauf hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mika BB
Hinzu kommt, dass das Beratungsgespräch dennoch stattfinden muss. Im Übrigen scheint Freiberg die Entlastung für Oberschulen vergessen zu haben.
Wie gesagt: die Weitsicht einer vor einer Wand stehenden Schildkröte…
Sie sind bisschen sehr von sich eingenommen, wa?
Ich sag mal so: ich bin mit gut 30 Jahren lange genug im Job und gut genug vernetzt, um Expertise auf meinem Gebiet zu haben.
Was qualifiziert Sindbad, nachdenklich und Augenblickfang denn so, die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte in BB einzuschätzen?
Und das seit vielen, vielen Jahren. Auf meinen Schulleiterdienstberatungen sehe ich die Kolleginnen und Kollegen auch nur noch den Kopf schütteln.
“Schulleiterdienstberatungen” – Sie meinen das Antreten zum Befehlsempfang bei der Dienststelle?
Die meine ich. Aber immerhin gibt es Schnittchen und Kaffee und einmal om Jahr vom Staatlichen Schulamt in persona des Herren Oberschulrates ein Mitragessen spendiert.
Ich habe gehört, er hätte letztes Jahr sogar jedem die Hand geschüttelt. Da dachte ich, ich sei 40 Jahre in der Zeit zurück gereist. Made in GDR!
Ich sprach gerade von NRW.
Ich habe das Erstellen der Gutachten gerade hinter mir. Folgender Aufwand steht zu Buche: Informationsveranstaltung über Zeitabläufe, To-do-Liste usw. 2h, Gutachten vorausfüllen 3h, Korrekturen einarbeiten 1h, Elternberatungsgespräche 7h, Klassenkonferenz 1h, Endbearbeitung der Gutachten 2h. Vielleicht kommen noch Kleinigkeiten mit einem zeitlichen Aufwand von 2h hinzu, dann bin ich bei ca. 18 Zeitstunden.
Die Elternberatungsgespräche bleiben verpflichtend; dann habe ich im nächsten Durchgang ca. 10 Zeitstunden Entlastung. Stelle ich das meiner zusätzlichen Belastung durch eine Stunde mehr ab heute gegenüber ist die sogenannte Entlastung ein schlechter Witz.
Mich ärgert, dass diese Erhöhung immer und immer wieder, ohne hinterfragt zu werden, von Presse, Funk und Fernsehen übernommen und breitgetreten wird. Ohne dabei zu erörtern, dass es zwar punktuell Entlastungen gibt, die aber NIEMALS alle Lehrkräfte betreffen, während in den sauren Apfel Erhöhung ALLE Lehrkräfte beißen müssen.
Wurde nicht aber auch der Elternsprechtag in Brandenburg im Zusammenhang mit den Entlastungen abgeschafft?
Es wurde der bisher verpflichtende Elternsprechtag um den Oktober herum abgeschafft; die Beratungsgespräche zum Ü7-Verfahren bleiben uns erhalten.
Der Elternsprechtag wurde aber für alle Lehrer abgeschafft, nicht nur für die, die die Beratungsgespräche zum Ü7-Verfahren führen müssen, oder?
Ja, was nur heißt, dass es keinen “zentralen” Elternsprechtag an den Schulen mehr geben muss. Die notwendigen Gespräche fallen doch deswegen nicht weg. Zumal die Kinder vermehrt mit Problemen und Defiziten in die Schule kommen bzw. entwickeln und alle Lehrkräfte diese Gespräche trotzdem führen müssen. In meinen 21 Dienstjahren kann ich feststellen, dass es immer zahlreichere nötige Elterngespräche/ Absprachen mit Eltern/ Konferenzen mit Eltern und KollegInnen gibt – Elternsprechtag hin oder her.
Außerhalb unseres Elternsprechtags führen wir maximal mit einzelnen Eltern von “Problemschülern” Gespräche. Kommt 2-3 x im Halbjahr vor.
Und noch einmal: die Beratungsgespräche zum Ü7-Verfahren bleiben uns erhalten.
Leider scheint mir die Beratungskompetenz vieler Grundschullehrkräfte in Bezug auf das Ü7-Verfahren ausbaufähig zu sein, wenn ich erfahre was da so manches mal “beraten und geraten” wird.
Das wäre mir neu, würde pro Halbjahr aber auch nur ganze drei Stunden pro Halbjahr ausmachen. Abgesehen davon ist diese Form des Kontakts in meinen Augen durchaus sinnvoll. Außerdem: manche Gespräche würden trotzdem geführt werden müssen, dann eben zu einem individuellen Termin. Wie man es dreht und wendet: Die “Entlastungen” sind größtenteils pädagogisch fragwürdig und federn nicht ansatzweise die angeordnete Gratis – Mehrarbeit ab. Falls man überhaupt in den Genuss irgendeiner der Maßnahmen kommt. In den Medien wird jede einzelne Maßnahme als Erfolg und positiv für die Lehrerschaft verkauft, die Sparmaßnahme Mehrarbeit aber maximal in einem Nebensatz erwähnt. Das Ziel ist klar, wir sind dann wieder mal die faulen Säcke. Dass von den Sparmaßnahmen am meisten die Kinder betroffen sind, wird elegant verschwiegen. Komisch auch: weniger Lehrer im System, aber den Lehrermangel hat Herr Crumbach mit einem Federstrich beseitigt. Und umso schwerer haben es neue, gerade fertig ausgebildete Lehrkräfte, eine Stelle zu finden. Klare lose-lose situation.
Nein, da sind Sie falsch informiert.
Es wurde aber von “Fözi” gerade bestätigt.
Jede Schule kann nach den neuen Regelungen die Zahl der Elternkontakte festlegen. Fözi kann für seine/ihre Schule sprechen, nicht aber für irgendeine andere Schule. Ich hab Ihnen weiter unten die derzeitige Sachlage beschrieben (Hätten Sie mit ein wenig googeln aber sicher auch selbst rausgefunden -da bin ich ganz sicher).
Wie unten geschrieben, kann ich bestätigen, dass es keine Elternsprechtage mehr gibt. Das bedeutet natürlich nicht, dass es keine Kontakte mehr von Eltern zu Lehrern gibt. Was meinen Sie mit “Zahl der Elternkontakte”???
Ja, was sind Zahl der Elternkontakte. Kann jetzt eine Schule sagen, maximal ein Elterngespräch pro Woche?
„ Kann jetzt eine Schule sagen, maximal ein Elterngespräch pro Woche?“
Das kann die Schule nicht, denn bei auftretenden Problemen ist sie zur Zusammenarbeit mit den Eltern verpflichtet. Wenn mehrere Gesprächsbedarfe innerhalb einer Woche auflaufen, sind die (je nach Problem mehr oder weniger) zeitnah abzuarbeiten.
Dieser „Entlastungsbeitrag“ von Minister Freiberg ist ein Windei.
Elternkontakt = Gespräch mit Eltern
Und was kann die Schule da nun festlegen? Das wüsste ich auch gerne. Nur ein Gespräch pro ???
“Damit ist ein Wechsel zum Gymnasium von einem gewichteten Notendurchschnitt oder – wenn er nicht erreicht wird – vom Ergebnis einer Prüfung abhängig.”
Das finde ich sehr gut.
PS: Die Brandenburger Lehrer haben ab dem 2. Halbjahr die gleiche Wochenstundenzahl wie die Berliner Lehrer und viele andere in anderen Bundesländern.
PS: Die Brandenburger Lehrer haben nicht mal im Ansatz so viele Abminderungsstunden, wie in anderen Bundesländern (auch in Berlin) für Fachschaftsleitung, Sammlungspflege, IT-Pflege, erhöhten Korrekturaufwand, Altersabminderung usw. vorgesehen sind.
Das lässt sich halt alles nicht so einfach vergleichen.
Wie viele bzw. welche Abminderungsstunden gibt es in Brandenburg? Nicht vergleichbar? Vergleichbar mit wem? Ich lese:
“In Brandenburg erhalten Lehrkräfte ab einem bestimmten Alter eine Ermäßigung ihrer Pflichtstundenzahl, oft als Altersermäßigung bezeichnet. Diese beträgt laut KMK-Übersicht in der Regel ab dem Schulhalbjahr, in dem das 58. Lebensjahr vollendet wird, 1 Stunde, ab 60 Jahren 2 Stunden und ab 61 Jahren 3 Stunden. Für schwerbehinderte Lehrkräfte gelten teils frühere oder höhere Entlastungen.
Die wichtigsten Regelungen zu den Abminderungsstunden im Überblick:
Berlin hat eine geringere Abminderung wegen Alter !!!
Ich glaube, Mika BB ist dieser ewig unzufriedene Mecker-Lehrer-Typ.
😉
Es steht Ihnen frei zu glauben, was immer Ihnen beliebt?..
Und Ihnen scheint jede Sachkenntnis abzugehen. Bitte einmal gründlich informieren und Sie werden feststellen, dass Mika sich im Gegensatz zu den öffentlichen Medien und den Mitgliedern des Bildungsausschusses des Landtages tiefer gehend mit den pädagogischen Konsequenzen dieser Sparorgie befasst hat.
Ich schätze Mika Beiträge hier sehr und besonders in diesem Thread hat Mika den Nagel voll auf den Kopf getroffen. Sie Sie Lehrkraft in Brandenburg?
Ich schließe mich Ihrer Aussage an. Mein beruflicher Hintergrund deckt sich mit Mikas fast bis aufs Dienstjahr, Ausnahme ist die Frage der Verbeamtung. Die Beiträge könnte ich in mehr als neunzig Prozent der Kommentare sofort unterschreiben, meine Erfahrungen sind meist dieselben.
Und dass die genannten Einsparungen, die jeweils einzeln als der große Wurf verkauft werden, überwiegend pädagogisch fragwürdig sind, sehe ich genauso. Ganz zu schweigen davon, dass sie die etwas 50 Zeitstunden zusätzlicher Arbeit pro Jahr eben mal so ausgleichen würden. Es bleibt bei einer unbezahlten Mehrbelastung.
Fun fact: Nächsten Montag soll es losgehen und es gibt noch keine genauen Umsetzungsregelungen, wie die Mehrarbeit mitten im laufenden Schuljahr stattfinden soll. Zumindest konnte unsere SL noch nichts konkretes sagen. Lass dich überraschen… Aber so ist das halt, wenn der Finanzminister Bildungspolitik macht und der Bildungsminister….
@toznita, @Rektor_80, @Kami
Vielen herzlichen Dank, ich bin gerührt ob der netten Worte!
Das rührt mich jetzt ebenso. Lass uns in den nächsten Jahren stark sein, auch wenn unsere Dienstherren zumindest kompetenzbeschlagen schwach sind.
Korrektur: Sind
„ Die wichtigsten Regelungen zu den Abminderungsstunden im Überblick:
Altersermäßigung (Grundregel):
Ab 58 Jahre: 1 Stunde
Ab 60 Jahre: 2 Stunden
Ab 61 Jahre: 3 Stunden”
Süß. Gilt nur nicht in BB. Da gibt es 1 (in Worten: EINE) Stunde nach Vollendung des 60. Lebensjahres, und ggf. eine weitere Stunde nach der Vollendung von 35 Dienstjahren, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Steht übrigens auch so in Ihrer Quelle.
Gern hier nachlesen:
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_arbeitszeit_lehrkraefte
Der Link ist allerdings von 2014.
Trifft aber trotzdem zu.
Ja, Gesetze haben so an sich, dass sie so lange gelten, bis sie geändert werden. Da kann es auch mal vorkommen, dass die aktuellste Fassung von 2014 ist. Sie erkennen die Gültigkeit daran, dass der Reiter „aktuelle Fassung“ aktiviert ist.
Das bedeutet, die anderen Internetinfos sind falsch? Woher rühren sie. Für Berlin stimmen sie jedenfalls.
In Berlin haben wir schon lange 28 Unterrichtsstunden pro Woche an Grundschulen. Gab es dafür Ausgleich, Entlastung oder mehr Geld?
“Das bedeutet, die anderen Internetinfos sind falsch? Woher rühren sie. Für Berlin stimmen sie jedenfalls.”
Ich helfe gern: Berlin und Brandenburg sind unterschiedliche Bundesländer, deshalb gelten dort unterschiedliche Regeln.
Ich weiß nicht, welche „Internetinfos“ Sie meinen – ich halte mich da lieber an die veröffentlichten Gesetze und Vorschriften. Wenden Sie sich doch bei Fragen bzgl. der Gültigkeit von „Internetinfos“ an die Foristen, welche die entsprechenden Links veröffentlicht haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Mika BB
…seien wir mal ehrlich! Kaum ein Lehrer an weiterführenden Schulen hat sich bislang die Gutachten durchgelesen – von daher ist diese Maßnahme meiner Meinung nach absolut überfällig!
Diese allerdings als großartige Entlastung zu verkaufen ist wirklich lachhaft!
Wie will man 1 zusätzliche Stunde wöchentliche Unterrichtsverpflichtung dadurch rechtfertigen, dass sich der Klassenlehrer alle paar Jahre (immer nur in Klasse 6) ein paar Stunden Arbeit für das Schreiben der Gutachten spart??
Zu Recht beschäftigt dieser Fall schon jetzt die Arbeitsgerichte – und dass die Arbeitnehmerseite früher oder später Recht bekommen wird, ist wohl jetzt schon peinliche Gewissheit…
Ja, aber bis die Gerichte die Unrechtmäßigkeit festgestellt haben, kann man’s ja machen…
Und alle Lehrer sparen den Elternsprechtag im Oktober, wie oben bestätigt wurde.
Nein, das ist so nicht korrekt. Die Schulen können nach den jetzt beschlossenen „Erleichterungen“ in eigenem Ermessen die Zahl der Elternkontakte reduzieren. Mir ist bisher keine Mindestzahl oder Höchstzahl an Elternkontakten nach der neuen Regelung bekannt – das regelt jede Schulleitung individuell.
Fakt ist, dass die Eltern bei auftretenden Problemen zu informieren sind und die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule gesetzlich vorgeschrieben ist. Aufgrund zunehmender Probleme im Lern- und Sozialverhalten der SuS ist allerdings eher davon auszugehen, dass sich die Zahl der Elternkontakte erhöhen wird.
Das MBJS macht das ganz clever: verlangt die Zusammenarbeit mit den Eltern und schiebt die Verantwortung für die Zahl der Elternkontakte den Schulen zu: selber schuld, wenn Ihr Euch häufiger mit den Eltern trefft…
Also wir haben die Info erhalten (von der Schule), dass es keine ElternsprechTAGE mehr gibt, aber durchaus Gesprächstermine mit einem Lehrer erbeten werden können. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das kommt allerseltenst vor.
Dann lesen Sie das Brandenburgische Schulgesetz
Par 4 Satz 2: „ Die Schule achtet das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder und arbeitet eng mit ihnen zusammen.“
Weiterhin empfehle ich die SEK 1 – Verordnung Par 14 (2) und die VV Leistungsbewertung Abschnitt 1 Teil 4.
Sie müssen selbst aktiv werden – nichts mit „Wenn keiner kommt…“
Wir bekommen übrigens regelmäßig Anfragen, und das ist meiner Ansicht nach auch richtig so.
Sie haben völlig Recht: den ElternsprechTAG gibt es nicht (mehr), die Pflicht zum Gespräch bleibt (und für Korinthenzähler: Es genügt nicht, Eltern z.B. per Mail oder Ausdruck über Probleme zu INFORMIEREN. Par. 4 Satz 2 Schulgesetz nimmt uns in die Pflicht, mit den Eltern eng zusammenarbeiten = Gespräch zur Problemlösungsfindung.)
Gerade die Elterngespräche sind absolut sinnvoll und notwendig. Diese Nebelkerze von Minister Freiberg kann ich überhaupt nicht nachvollziehen…
Aus einem SprechTAG werden also viele SprechNACHMITTAGE mit vielen Einzelterminen…. Wer verkauft sowas denn als Entlastung??
Unser Bildungsminister. Sagste nix mehr zu…
Sind Sie an einer Brennpunktschule? Wir haben sehr selten persönliche Gespräche mit Eltern. 2-3 pro Halbjahr (pro Klasse).
Die Gutachten sind ja auch nicht für die Lehrkräfte, sondern insbesondere für die Schulleiter der aufnehmenden Schulen. Und so lese ich jeden Februar ca. 230 Gutachten und finde bemerkenswert, wie detailliert die Grundschullehrkräfte hier schreiben. Hatte deshalb auch schon Abstimmungstreffen mit den Grundschulen meines Einzugsbereiches und so konnten wir uns besprechen, wie ich die verschiedenen Gutachten lese und was ich an Bewerberwertungen daraus lese. An den Gesamtschulen konnten sich die Schulleiter bisher einen Voreindruck holen, um dann die Klassenzusammensetzung zu steuern und nicht Häufungen von Kindern mit problematischem Verhalten in einzelnen Klassen zu haben.
Fällt alles weg zugunsten von pseudo-objektiven Markern…
Kurz: Es ist einfach falsch zu sagen, dass das sowieso niemand liest.
Das finde ich gut, das die Lehrer eine Stunde mehr arbeiten müssen, in der freien Wirtschaft ist das normal, auch ohne Bezahlung, wenn ich dann höre das Beamte,,, mehr krank sind und früher in rente gehen deil weiss 8 Jahre früher,,,,,,