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Prozess: Lehrerin, die im Justizvollzug arbeitete, bestreitet Sex mit jugendlichem Häftling

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NEUBRANDENBURG. Einer Ex-JVA-Lehrerin wird einvernehmlicher Sex mit einem jugendlichen Insassen vorgeworfen. Nach einem Freispruch in erster Instanz bestreitet sie die Vorwürfe auch im Berufungsverfahren.

Das Gericht hat zu entschieden. Foto: Shutterstock

Eine ehemalige Lehrerin der JVA Neustrelitz hat vor Gericht erneut den Vorwurf einvernehmlicher sexueller Handlungen mit einem jugendlichen Insassen bestritten. «Sex oder Geschlechtsverkehr hat da jedenfalls nicht stattgefunden», sagte die heute 43-Jährige beim Auftakt eines Berufungsprozesses am Landgericht Neubrandenburg.

2024 hatte das Amtsgericht Waren die des sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen Beschuldigte freigesprochen. Demnach seien ihr die Handlungen nicht hinreichend nachzuweisen, die der zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 17-jährige Insasse ihr vorgeworfen hat. Niemand sonst habe in der JVA sexuellen Kontakt zwischen den beiden beobachtet. Sie konnten in den fraglichen, teils leicht einsehbaren Räumen der JVA nicht vor Entdeckung sicher sein, so das damalige Urteil. Es sei zumindest bemerkenswert, dass bei der Kontrolldichte und den Sicherheitsstandards nichts entdeckt worden sei.

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Angeklagte spricht von «Geschwätz der Bediensteten»

Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate auf Bewährung beantragt und nach dem Freispruch Berufung eingelegt. Zum Auftakt des Berufungsprozesses legte die Beschuldigte umfassend ihre Sicht der Dinge dar. Sie war Ende 2022 bis Anfang 2023 kurze Zeit in der JVA beschäftigt und betreute den Jugendlichen einzeln. Dieser hatte laut Urteil in erster Instanz seine Vorwürfe zeitweise widerrufen, dann aber doch wieder erneuert. An seinen Aussagen hatte das Amtsgericht erhebliche Zweifel. Er sollte am Nachmittag erneut in Neubrandenburg aussagen.

Der Beschuldigten war noch in ihrer Probezeit in der JVA gekündigt worden. Sie berichtete von Konflikten auch mit anderen Beschäftigten und bezeichnete von ihnen erhobene Vorwürfe teils als «Geschwätz der Bediensteten». Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug unterrichten Gefangene im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen, die zum Teil zu regulären Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und II führen oder einer Berufsausbildung vorausgehen. Für den Berufungsprozess sind insgesamt sechs Termine bis Mitte Februar angesetzt. News4teachers / mit Material der dpa

Vorwurf des sexuellen Missbrauchs – (bereits gekündigte) Lehrerin freigesprochen

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