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CDU-Parteitag beschließt Mindestalter für soziale Medien – und nimmt die Schulen in die Pflicht

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STUTTGART. Auf ihrem Parteitag in Stuttgart hat die CDU die Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze von 14 Jahren für soziale Netzwerke gefordert und die Bundesregierung zum raschen Handeln aufgefordert. Der Beschluss sieht zudem einen besonderen Schutz bis zum 16. Lebensjahr sowie strengere Regeln zur Altersverifikation vor. Flankierend setzt die Partei auf mehr Medienbildung – und nimmt damit ausdrücklich auch die Schulen in die Verantwortung.

Zugang verboten. Illustration: Shutterstock

Ein Mindestalter für soziale Medien wie Tiktok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen rückt immer näher. Nach der SPD plädiert nun auch die CDU dafür. Der Parteitag in Stuttgart nahm einen Antrag an, der die Bundesregierung auffordert, „eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen“. Sie wird außerdem aufgefordert, das „besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum“ auszugestalten.

Der Koalitionspartner SPD dringt jetzt darauf, dass die Idee schnell zum Gesetz wird. „Dass die Union nun auf unsere Linie eines Social-Media-Verbots unter 14 Jahren einbiegt und damit auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum verbessern möchte, begrüße ich ausdrücklich“, sagte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, der „Bild“. „Nun sollten wir sehr zeitnah im Deutschen Bundestag gemeinsam ein konkretes Gesetz verabschieden.“

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Kanzler und CDU-Chef Friedrich Merz hatte kurz vor dem Parteitag bereits Sympathie für den Vorstoß für eine Social-Media-Altersgrenze erkennen lassen – ebenso wie für den konkreten Vorschlag aus der mitregierenden SPD.

Umsetzung offen

Wann ein solches Gesetz genau kommt, ist aber noch offen. Denn der dritte Koalitionspartner CSU scheint nicht mitzuziehen. „Diese Verbotsdebatte geht an der Wirklichkeit vorbei“, sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, der „Augsburger Allgemeinen“. Den richtigen Umgang mit Social Media lernten Kinder und Jugendliche nicht durch Verbote. Nötig seien eine Stärkung der Medienkompetenz und ein besserer Schutz vor jugendgefährdenden Angeboten. Dafür müsse die Politik die Betreiber der Plattformen in die Pflicht nehmen, anstatt Kindern und Jugendlichen mit Verboten den Raum zur Ausbildung digitaler Fähigkeiten zu nehmen.

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD lediglich pauschal vereinbart, den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt zu stärken.

Die CDU plädiert in ihrem Beschluss nun dafür, als Grundlage für die Regeln die Empfehlungen einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zu nutzen. Diese soll im Sommer ihre Ergebnisse vorlegen. Die Bundesregierung werde aufgefordert, die zu erwartenden Vorschläge gemeinsam mit den Ländern umzusetzen, heißt es bei der CDU.

Antrag fordert Regelungen zu Altersverifikation

Der Landesverband Schleswig-Holstein hatte das Thema auf dem Parteitag angestoßen. Ein ursprünglicher Antrag der Nord-CDU sah eine Altersgrenze von 16 Jahren und mehrere weitere Forderungen vor. Später wurde ein neuer Text formuliert und zur Annahme empfohlen.

Konkret fordert die CDU nun auf nationaler und europäischer Ebene gesetzliche Regelungen, die Plattformbetreiber zum Einrichten einer datenschutzkonformen Altersverifikation verpflichten. Eine bloße Selbstauskunft als „Klick-Abfrage“ soll nicht ausreichen. Bei Verstößen sollen „empfindliche Bußgelder“ drohen. Die CDU setzt sich für eine EU-weite Harmonisierung von Altersstandards ein, um Umgehungen der Regeln über andere Mitgliedstaaten zu verhindern.

SPD will Jugendversion von Plattformen für Unter-16-Jährige

Führende SPD-Politiker hatte vorgeschlagen, für die Altersverifikation die App „EUDI-Wallet“ zu nutzen. Das ist eine Art digitales Portemonnaie, in dem beispielsweise Personalausweis und Führerschein der Erziehungsberechtigten gespeichert sind. Die App soll Anfang 2027 in Deutschland starten. Wer ein Instagram- oder Tiktok-Konto einrichtet, soll über die Wallet der Eltern das Alter nachweisen müssen.

Für Jugendliche unter 14 Jahren will die SPD den Zugang zu Social Media komplett sperren, für Jugendliche zwischen 14 und 16 soll es Jugendversionen der Plattformen geben. Die dürften dann keine suchtverstärkenden Funktionen wie Endlos-Scrollen oder automatisches Abspielen von Inhalten enthalten. Zudem müsste eine Jugendversion ohne algorithmisch gesteuerte Feeds auskommen, die Videos und Posts personalisiert vorschlagen.

Ergänzende Medienbildung

Die CDU will ihren Vorstoß flankieren durch stärkere Medienbildung in Schulen. Vermittelt werden sollten etwa Wissen über Wirkmechanismen von Algorithmen und zum Schutz vor Cybermobbing und digitaler Manipulation. Angebote müssten Eltern einbeziehen. Medienkompetenz stärke zudem die „demokratische Resilienz gegen Desinformation und Radikalisierung“.

Die CDU fordert mit dem Parteitagsvotum auch mehr Transparenzpflichten. Es brauche gesetzliche Regelungen, um die Entscheidungen von Algorithmen nachvollziehbar zu machen. Zudem müssten Verfahren zum schnelleren Löschen rechtswidriger Inhalte geschaffen werden. Wenn man rechtswidrige Inhalte einstelle oder auf seinen Plattformen dulde, müssten Bußgelder drohen. Die ebenfalls vor dem Parteitreffen von Bundeskanzler Friedrich Merz angestoßene Debatte über eine Klarnamenpflicht fruchtete allerdings nicht, diese wurde nicht Teil des Beschlusses. Das Thema soll laut Medienberichten nun an die Fraktion übergeben werden. News4teachers / mit Material der dpa

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4 Kommentare
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Walter Hasenbrot
1 Stunde zuvor

Deutschland schafft es bis heute nicht, Kinder und Jugendliche vor Pornographie zu schützen.

Wer soll da glauben, dass eine Altersüberprüfung bei sozialen Medien besser funktionieren wird?

unfassbar
40 Minuten zuvor

Zum Glück haben wir in der Schule nichts anderes zu tun …

Einer
22 Minuten zuvor

Es ist immer so billig. Die Schulen und Lehrer sind ja sowieso da. Da fallen dann keine extra Kosten an. Also werden einfach die Schulen in die Pflicht genommen.
Falls es zufällig in meine Stunde passt werde ich das Thema in den letzten fünf Minuten dann auch mal ansprechen. Manchmal passiert es ja, dass man am Schluss der Stunde noch etwas Zeit hat. Ist zwar eher selten, aber was solls.

Katze
19 Minuten zuvor

Hurra! Die CDU beschließt ein Mindestalter für soziale Medien. Überraschung: Die Schulen werden in die Pflicht genommen. Wer sonst?
Schulen haben ja traditionell Zeit übrig – irgendwo zwischen Lehrermangel, maroden Gebäuden und der täglichen Jagd nach schulabsenten Jugendlichen, denen man auf Wunsch der Bildungspolitik ja hinterhertelefonieren soll, weil auch das – genau wie die Alterskontrolle für Instagram & Co. – neuerdings zur Pflicht der Schule gehört.
Man sieht die Szene klar vor sich:
Die Mathelehrkraft erklärt gerade … , da ruft Kevin:
„Frau Müller, Insta sagt, ich bin 18.“
Sie seufzt, greift zum Klassen‑iPad und startet die Altersverifikation. Unterrichtsausfall? Nein, Medienbildung!
Parallel zaubert die SPD ihre Idee hervor: Jugendversionen für Unter‑16‑Jährige.
Instagram in entschärft also light. TikTok ohne Tik. Oder Tok.
Und damit niemand schummelt, soll die Altersprüfung über die „EUDI‑Wallet“ der Eltern laufen – ein digitales Portemonnaie, das 2027 kommt. Also ungefähr gleichzeitig mit stabilem Schul‑WLAN.
Das bedeutet:
Ein 15‑Jähriger will ein Konto eröffnen, Mama müsste ihr Handy entsperren, die Wallet öffnen, den Ausweis freigeben.
Ach was – nicht, dass die Eltern noch belästigt werden. Geht gar nicht!
Das kann doch auch die Schule managen. Nächste Szene im Improvisationstheater Schule:
Pause – auf dem Weg zur Toilette (ihre erste Chance seit Stunden) wird die Lehrkraft im Flur abgefangen:
„Frau Müller, Insta will wieder mein Alter wissen!“
„Bei mir TikTok!“
„Bei mir Snapchat!“
Sie nickt gequält.
Für die Lehrerin bleibt die Umsetzung offen – und sie hofft inständig, dass wenigstens der Blasenschließmuskel geschlossen bleibt, trotz jener nervösen Grundanspannung, die entsteht, wenn man für alles in die Pflicht genommen wird.
Frau Müller muss weg – wenn sie schon noch nicht inkontinent ist, dann doch offenbar inkompetent, wenn sie sich mit ihren Dienstleister‑ und Servicekraft‑Verpflichtungen so schwer tut.
(Wesentliche Inhalte sind fett gedruckt.)

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