
Eine 61 Jahre alte Lehrerin hat jahrelang zu Unrecht Zulagen als Schulleiterin kassiert. Dafür ist sie wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Düsseldorf verhängte 11.200 Euro Strafe gegen die Beamtin. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung der zu Unrecht bezogenen Zulagen an.
Die Frau hatte nach nur wenigen Monaten als kommissarische Direktorin Anfang August 2018 die Schule gewechselt. Die Lehrerin aus Korschenbroich war nur wenige Monate bis August 2018 kommissarisch als Schulleiterin tätig, erhielt aber weiterhin monatlich 504 Euro an Zulagen – bis Ende April 2023.
Insgesamt summierten sich die zu Unrecht bezogenen Zahlungen auf rund 31.300 Euro. Die Angeklagte habe die Zulage selbst beantragt und deren Höhe gekannt, sagte die Richterin. Sie hätte das Land wegen ihrer Treuepflicht als Beamtin auf den Fehler hinweisen müssen, betonte der Staatsanwalt.
Für Nachzahlungen gehalten
Die Lehrerin gab an, sie habe die fortlaufenden Zahlungen zunächst für Nachzahlungen gehalten und ihre Besoldungsabrechnungen nicht regelmäßig überprüft.
Warum der Fehler dem zuständigen Landesamt für Besoldung jahrelang nicht auffiel, konnte eine Mitarbeiterin des Amts als Zeugin nicht klären. Möglicherweise habe der Wechsel in einen anderen Regierungsbezirk eine Rolle gespielt.
Nach Gerichtsangaben zahlt die 61-Jährige die zu viel erhaltenen Bezüge bereits in monatlichen Raten von 500 Euro zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa
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Das kann hier in Thüringen nicht passieren. Hier wird man kommissarisch Schulleiter:in und wird weiterhin bezahlt wie eine “einfache” Lehrkraft. Nicht mal genügend Abminderungsstunden erhält man.
Seit wann bekommt man für die kommissarische Leitung stv. SL/ SL eine Zulage? In SH gibt es dafür maximal ein Schulterklopfen. Ist das in NRW tatsächlich anders/ die Regel?
Ist in NRW so. Die kommissarische Leitung führt ja nicht automatisch zu einer Höhergruppierung. Deshalb gibt es die Zulage sowie die Deputatsabminderung für die Leitung. Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Zahl der SuS.
Ja, das war im Grundschulbereich auch lange so….da gab es z.T. langjährige kommissarische Leitungen, die lediglich die Entlastungsstunden für die Leitung bekam, aber keine Zulage….das ist seit ein paar Jahren tatsächlich anders. Mit der kommissarischen Übernahme bekommt man auch eine Zulage, die sich aber nicht nach der Anzahl der SuS richtet, weil eh alle Rektoren in NRW dasselbe verdienen (2018 wurden alle Rektoren in A14 überführt)
An GY und GE richtet sich die Zulage nach der Schülerzahl.
Das habe ich verstanden….ja….
Abgesehen davon, dass ich das Urteil nicht in Frage stellen möchte: Wer wird eigentlich dafür zur Verantwortung gezogen, wenn Lehrer jahrelang zu Unrecht ein zu geringes Gehalt bezahlt bekommen, und das wissentlich?
Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn Lehrer jahrelang dauerkrank machen und ihre Bezüge ohne Gegenleistung beziehen.
Wer nicht mehr unterrichten kann, sollte wenigstens Verwaltungsdienst machen.
Da ich auch einmal im Leben länger im Dienst ausfiel (exotische Sehnengeschichte im Arm), kann ich Ihnen da aus erster Hand live in Farbe berichten:
Ich bot mich an, für die ca. drei Monate in der Verwaltung oder sonstwo auszuhelfen, da ich ein schlechtes Gewissen hatte (oh man, was war ich für ein simp 😀 ).
Das Angebot erfolgte schriftlich an “meinen” Dezernenten und die SL.
Eine Antwort erhielt ich nur mündlich am Telefon – ich sollte mich da nicht “einmischen” und “gesund werden”. Rüder Tonfall, klick, aufgelegt.
Wahrscheinlich haben die Angst, dass dann Massen an LuL in Verwaltungen flüchten.
Ich sage nur so viel:
Wäre Star Trek echt, würden die Borg gewinnen.
Daher: Analysieren assimilieren, umsetzen.
Ich
habe
gelernt.
Schwierig, denn als Lehrkraft bekleidet man ja das Amt des Lehrers, die ADO gibt da eine Dienstbeschreibung vor…..eine alternative Verwendung (z.B. im Verwaltungsbereich im Schulamt oder so) ist nicht vorgesehen….
Anders ist es bei einer Teildienstfähigkeit, da ginge es dann schon, wenn gewisse Tätigkeiten ausgeschlossen sind (siehe Corona und der Kontakt zu Schülern…)
Nö, auch Verwaltung kann krank machen. Wer nicht mehr unterrichten kann, sollte sich einen gesünderen Arbeitsplatz suchen. Wer dauerhaft krank ist, sollte sich pensionieren lassen.
Danke, genau diese Frage stellte sich mir auch. Mein Jahrgang erfuhr unmittelbar nach dem zweiten Staasexamen, dass wir anstatt der angekündigten A13 eine Gehaltsstufe weniger erhalten. Mit Unterstützung der GEW sowie dem DGB klagte ich und erhielt eine seitenlange Antwort eines Richters zusammengefasst in einem Satz: Das hätte ich mir vorher überlegen sollen, es sei doch bekannt, dass der Staat pleite sei…
Wenn ein Lehrer wissentlich jahrelang zu wenig Gehalt bekommen hat und man das “wissentlich” auf einen Sachbearbeiter bezieht, dürfte der ein Problem haben:
Der Lehrer müsste ja das Gehalt nachfordern und in diesem Fall auch Zinsen zahlen. Dies sind in der Regel 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank.
Da der Sachbearbeiter wissentlich und nicht fahrlässig gehandelt hat, steht er mit seinem Privatvermögen für die Zinsen ein, dass das Land von ihm zurückfordern würde. Dazu käme eine Disziplinarverfahren (falls Beamter) oder eine Kündigung.
Ich gehe daher davon aus, dass kein Sachbearbeiter wissentlich eine Lehrkraft zu schlecht bezahlt.