Home Tagesthemen Aufregung um Sexualkunde-Unterricht: Achtklässler sollen “Puff für alle” entwerfen

Aufregung um Sexualkunde-Unterricht: Achtklässler sollen “Puff für alle” entwerfen

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DÜSSELDORF. Die Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die schulische Sexualerziehung verlangen von Lehrkräften „Verantwortungsbewusstsein und pädagogischen Takt“. Ob das bei einer Unterrichtseinheit an einem Gymnasium im niederrheinischen Wallfahrtsort Kevelaer gelungen ist, sorgt derzeit für Diskussionen: Achtklässler sollten einen „Puff für alle“ entwerfen – inklusive Raumkonzept, sexueller Dienstleistungen und Preisgestaltung.

„Freudenhaus der sexuellen Lebenslust.“ (Symbobild.) Foto: Shutterstock

Der Fall spielt ausgerechnet in Kevelaer – einem der bekanntesten katholischen Wallfahrtsorte Deutschlands. Jahr für Jahr besuchen Hunderttausende Pilger die Marienstadt am Niederrhein. Religiöse Tradition und katholisches Bildungsverständnis prägen dort bis heute vielerorts das öffentliche Leben.

Was ist dort passiert? Die Aufregung begann mit einer konkreten Unterrichtsaufgabe. Schülerinnen und Schüler der achten Klasse am örtlichen (städtischen) Gymnasium sollten im Sexualkundeunterricht ein fiktives Bordell modernisieren. Unter der Überschrift „Puff für alle“ sollten die Jugendlichen unter anderem überlegen, „welches inhaltliche Angebot“ ein solches „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ bereithalten müsse, „welche sexuellen Vorlieben“ dort „bedient“ werden sollten und wie Werbung sowie Preislisten gestaltet werden könnten.

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Darüber berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf die vollständigen Arbeitsunterlagen, die der Zeitung vorliegen. Demnach erhielten die 13- und 14-jährigen Schülerinnen und Schüler insgesamt drei Aufgabenblätter mit detaillierten Fragen zur Ausgestaltung des fiktiven Bordells. Die Jugendlichen sollten sich auch damit befassen, „wer in diesem neuen Puff arbeiten“ müsse und „welche Fähig- und Fertigkeiten“ notwendig seien, „damit alle möglichen Menschen bedient und zufriedengestellt werden können“.

Die Schulleitung bestätigte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Unterrichtseinheit zu Diskussionen innerhalb der Schulgemeinschaft geführt habe. Die Schulleiterin erklärte laut Zeitung, sie habe Gespräche mit der Lehrkraft, Eltern und der Klassenpflegschaft geführt. Die Lehrkraft habe die Hintergründe des Materials erläutert; Irritationen seien dabei ausgeräumt worden. Auch mit den Schülerinnen und Schülern sei die Stunde nachträglich eingeordnet worden.

Nach Angaben der Schulleitung sollte die Unterrichtseinheit „explizit zu Diskussionen anregen und Inhalte aufgreifen, mit denen Jugendliche in sozialen Medien konfrontiert werden können“. Eine Benotung habe es nicht gegeben. Die Arbeitsblätter seien der Lehrkraft im Rahmen ihrer Ausbildung vorgestellt worden. Gleichzeitig deutete die Schule an, dass die Einheit in dieser Form nicht wiederholt werden dürfte. „Alternative Unterrichtseinheiten“ seien bereits in Vorbereitung, berichtete die „Rheinische Post“ weiter. Künftig solle das Thema „Vielfalt der Lebensformen und der Sexualität“ in einem anderen Kontext behandelt werden.

„Sexualität bedarf in allen pädagogischen Zusammenhängen der besonders sensiblen Behandlung“

Die geltenden „Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen“ sind schon etwas älter. Sie traten zum 1. August 2000 in Kraft und gelten damit seit inzwischen mehr als 25 Jahren nahezu unverändert. Dort heißt es ausdrücklich: „Sexualität bedarf in allen pädagogischen Zusammenhängen der besonders sensiblen Behandlung.“ Lehrerinnen und Lehrer müssten sich bewusst sein, „dass sie in der Sexualerziehung mehr als in jedem anderen schulischen Vermittlungsprozess mit dem Nähe-Distanz-Problem konfrontiert sind“. Außerdem verpflichteten die Richtlinien zu „Verantwortungsbewusstsein und pädagogischem Takt“.

Die Vorgaben betonen zugleich, dass schulische Sexualerziehung nicht allein biologische Fragen behandeln solle. Sexualität werde ausdrücklich auch unter sozialen, kulturellen und ethischen Gesichtspunkten thematisiert. Jugendliche sollten lernen, unterschiedliche Lebensweisen zu respektieren und ein selbstbestimmtes Verhältnis zur eigenen Sexualität zu entwickeln. Dabei werden auch schwierige Themen ausdrücklich genannt. In Kapitel 5.8 der Richtlinien heißt es, die Schule müsse sich „den Themen sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch, Pädophilie, Pornographie und Prostitution stellen“. Die Behandlung dieser Themen könne „einen Beitrag zur Prävention leisten“.

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Gleichzeitig formulieren die Richtlinien deutliche Grenzen. Lehrkräfte dürften Schülerinnen und Schülern keine bestimmten Vorstellungen eines „gelungenen sexuellen Lebens“ aufdrängen. Vielmehr müssten sie zwischen der Vermittlung gesicherten Wissens und persönlichen Wertungen unterscheiden. Besonders hervorgehoben wird außerdem die Pflicht, „die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, ihre unterschiedliche Entwicklung, ihre Scham und Unsicherheit zu achten“.

Auch beim Einsatz von Unterrichtsmedien formuliert das Land konkrete Anforderungen. „Schockierende oder stimulierende Darstellungen“ seien „für die Verwendung im Unterricht nicht geeignet“, heißt es in den Richtlinien. Zudem müssten Eltern über Ziele, Inhalte und Methoden der Sexualerziehung rechtzeitig informiert werden.

Bemerkenswert ist dabei, dass die maßgeblichen Vorgaben aus einer Zeit stammen, in der soziale Netzwerke, Pornoplattformen und digitale Jugendkulturen noch kaum eine Rolle spielten. Zwar sprechen die Richtlinien bereits von Einflüssen der „Medienwelt“ und warnen vor „Fehlinformationen und Fehleinstellungen“. Die heutige digitale Sexualkultur Jugendlicher – samt praktisch unbegrenzter Zugänglichkeit zu Pornografie – wird dort jedoch naturgemäß nicht konkret beschrieben. Die Schule in Kevelaer verweist gerade auf diesen digitalen Kontext. Die Unterrichtseinheit habe Themen aufgreifen sollen, „mit denen Jugendliche in sozialen Medien konfrontiert werden können“, erklärte die Schulleitung laut „Rheinischer Post“.

Wird womöglich Zeit für eine Überarbeitung der Richtlinien. News4teachers 

Hier geht es zu den Richtlinien für Sexualerziehung des Schulministeriums NRW. 

Seit nunmehr 50 Jahren gibt es Sexualaufklärung an Schulen – heute ist sie wieder umstritten

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