MAGDEBURG. Erhärten sich die Vorwürfe, dann wäre es ein Skandal: Zwei Tagesmütter sollen Kinder in ihrer Obhut mißhandelt haben. Sind die zunehmend berufsfremden Personen in dem Beruf ein Problem für die Betreuungsqualität?
Zwei Tagesmütter sollen in Magdeburg ihnen anvertraute Kinder misshandelt haben. Gegen sie wird wegen Körperverletzung ermittelt. Zudem wird ihnen Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch weiter sagte. Bei den beiden Verdächtigen handele es sich um Mutter und Tochter. Nähere Angaben – etwa wann und wo sich die Vorfälle abgespielt haben sollen und wie viele Fälle es waren – wollte der Sprecher mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht machen.
Nach Informationen des MDR Sachsen-Anhalt sollen die Tagesmütter unter anderem Kleinkinder gezwungen haben, Erbrochenes zu essen. Zudem sollen sie ihren Schützlingen nasse Windeln ins Gesicht gedrückt haben. Drei junge Frauen, die als Aushilfen für die Tagesmütter gearbeitet hatten, hätten die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) äußerte sich erschrocken und betroffen zu den bekanntgewordenen Vorwürfen. «Ich setze auf eine schnelle und lückenlose Klärung», sagte er.
In Sachsen-Anhalt gibt es nach Angaben des Ministeriums 133 Tagespfleger für Kinder, betreut werden etwa 580 Jungen und Mädchen. Weitaus mehr Kinder werden in den 1900 Kindertagesstätten umsorgt, insgesamt 134 500 Kinder von 14 300 pädagogischen Fachkräften. Der Minister will die Standards zur Tagespflege-Fortbildung auf den Prüfstand stellen.
Ursprünglich sei diese Arbeit ein Betätigungsfeld für ehemalige Kita-Erzieherinnen gewesen. Zunehmend sei dies aber nun auch ein Markt für völlig berufsfremde Personen, erklärte Bischoff. Im neuen Kinderfördergesetz von Sachsen-Anhalt solle festgelegt werden, dass Tagesmütter immer mit einer Kindertagesstätte zusammenarbeiten und dort auch weitergebildet werden müssen.
Tagesmütter kümmern sich um die Betreuung von Jungen und Mädchen unter drei Jahren. In der Regel betreut eine Tagesmutter eine kleine Gruppe von Kindern bei sich zu Hause oder im Haushalt der Eltern. Nach Angaben des Bundesverbandes für Kindertagespflege (Berlin) muss man für eine Arbeit als Tagesmutter eine Erlaubnis haben. Diese werde beim Jugendamt beantragt, wie es auf der Internetseite des Verbandes heißt. Voraussetzung seien eine entsprechende Qualifikation, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsnachweis. dpa
(17.10.2012)
