BERLIN. Das Abschiedsgeschenk ihres Abi-Kurses im Wert von 200 Euro kommt eine Berliner Lehrerin teuer zu stehen: 4000 Euro musste sie zahlen, damit die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen sie eingestellt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Ein Vater – einem Bericht der „B. Z.“ zufolge selbst Lehrer – hatte Anzeige erstattet. Einer im November präzisierten Vorschrift zufolge dürfen Berliner Lehrer Geschenke von Schülern oder Eltern nur bis zu einem Wert von zehn Euro annehmen, auch wenn eine ganze Klasse Geld zusammenlegt. Der Fall und die Regelung haben nun eine Debatte ausgelöst.
Um was für ein Geschenk es sich handelte, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Die Verwaltungsvorschrift ist laut Berliner Senatsbildungsverwaltung zum Schutz der Lehrer erlassen worden, es handele sich dabei nicht etwa um eine Verschärfung, sondern um eine Klarstellung, so heißt es in einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“. Demnach dürften die Pädagogen „geringwertige Werbegeschenke wie Kalender oder Kugelschreiber“ bis zu einem Wert von fünf Euro „je Vorteilsgeber und Kalenderjahr“ annehmen. Auch Gastgeschenke offizieller Delegationen dürften entgegengenommen werden, nicht aber solche von Privatpersonen, Firmenvertretungen, Verbänden oder Einrichtungen. Eine Aufmerksamkeit einzelner Bürger, „mit der der Dank der Allgemeinheit uneigennützig zum Ausdruck gebracht werden soll“, sei bis zu einem Wert von insgesamt 10 Euro (beispielsweise Blumenstrauß) zulässig. Und dann: „Dies gilt auch für Geschenke von Eltern oder Schülerinnen oder Schüler, die damit im eigenen Namen oder im Namen einer Gruppe oder Klasse Dank zum Ausdruck bringen wollen.“
Zudem dürften Lehrer weiterhin „Freifahrten, Freiflüge oder Freiplätze“ etwa von Busunternehmen annehmen – dann nämlich, wenn diese ihnen bei der Buchung von Klassenreisen angeboten werden. So sollen Kosten für die Dienstreisen minimiert werden. Auch Sondertarife dürften akzeptiert, Gratisunterkunft oder -verpflegung angenommen werden, heißt es laut „Tagesspiegel“ weiter. Damit sei nun klargestellt, „dass Danksagungen an eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer am Ende eines Schuljahres im Namen der Klasse bis zehn Euro zulässig sind“, teilte die Verwaltung mit. Somit hätten Pädagogen Sicherheit, was Geschenke angehe. Die Landesvorsitzende der GEW, Sigrid Baumgardt begrüßte die Präzisierung, weil sie für Klarheit sorge.
Andere sehen die Regelung kritischer: Wenn in einem Abiturkursus nun gut 30 Jugendliche sitzen und sie gemeinsam ein Geschenk im Wert von nicht mehr als zehn Euro überreichen dürfen, sei dies praxisfern, sagte etwa Günter Peiritsch, Mitglied des Landesschulbeirates und Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf gegenüber dem „Tagesspiegel“ . Der frühere Landeselternsprecher schlägt zur Preisdebatte vor, „ein gemeinsamer Beschluss bei einem Elternabend zum Geschenk und dessen Wert könnte ja jedem Geschmäckle vorbeugen“.
Zehn Euro? „Dafür bekommt man doch heute keinen schönen Blumenstrauß“, sagt auch die CDU-Bildungsexpertin Hildegard Bentele gegenüber dem Blatt. Abschiedspräsente von Klassen für Pädagogen seien ein Spezialfall, zumal sie von einer Gruppe kämen. „Bestechung und ein erhofftes Entgegenkommen sind da ja nicht mehr zu erwarten.“ Selbst der Anti-Korruptions-Arbeitskreis der Berliner Senatsverwaltungen hat Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) empfohlen, bei Abschlusspräsenten für Lehrer flexibler zu sein. Man habe keine Bedenken, wenn der Wert eines Straußes „ersichtlich über 10 Euro“ liege, heißt es. Übrigens: Laut “B.Z.” dürfen Berliner Abgeordnete Geschenke im Wert von bis zu 400 Euro annehmen, ohne sie melden zu müssen. News4teachers / mit Material der dpa
