DÜSSELDORF. Gebühren für Lehrerparkplätze sind seit 2012 ein heiß diskutiertes Thema, besonders in Nordrhein-Westfalen. In Duisburg-Hamborn scheiterte unlängst eine Gesamtschule, die die Rücknahme der Gebührenpflicht fordert. Im Kreis Unna konnte dagegen ein Sekundarschullehrer einen zwar eher symbolischen, doch prinzipiellen Erfolg feiern.
Seit September 2015 müssen die Lehrkräfte der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule in Duisburg-Hamborn für ihren Stellplatz zahlen. Die Miete kostet 360 Euro im Jahr, berichtet die Nachrichtenwebsite derwesten.de. Sie stützt sich dabei auf ein Schreiben des Schulleiters und weiterer 76 Lehrer, mit dem sich die Pädagogen Ende August 2015 an den Stadtrat wandten. Sie versuchten damit, den Rat zur Rücknahme seines Beschlusses von 2012 zu bewegen.
So befürchtet der Schulleiter, laut derwesten.de, dass die Parkgebühren – zusätzlich zur schwierigen sozialen Lage im Duisburger Norden – die Gesamtschule als Arbeitsplatz unattraktiver für qualifizierte Lehrkräfte erscheinen lassen könnten. Darüber hinaus begründen die Lehrkräfte ihre Forderung nach einer unentgeltlichen Parkmöglichkeit damit, dass sie an ihrer Schule über keinen Arbeitsplatz verfügen, sodass sie die vielen benötigten Materialien täglich von zu Hause zur Schule und wieder zurück tragen müssten.
Der zuständige Beigeordnete der Stadt zeige nach Informationen von derwesten.de in seinem Antwortschreiben vom Anfang März 2016 zwar Verständnis für die Argumente, lehne aber gleichzeitig eine Rücknahme der Gebührenpflicht ab. Sie sei nicht nur zulässig und zumutbar, sondern auch mit Blick auf die schwierige Haushaltslage von Bedeutung (siehe Infokasten). Mitte März beriet auch die Bezirksvertretung über das Lehrerschreiben mit dem für die Urheber enttäuschenden Ergebnis, dass die Bezirksvertreter keinen Einfluss ausüben könnten.
Symbolischer Erfolg
Einen kleinen Erfolg im Streit rund um die Gebühren für Lehrerparkplätze konnte derweil in Werne, Kreis Unna, ein Sekundarschullehrer feiern. Er sollte ein Bußgeld über zehn Euro zahlen, da er sein Auto ohne Parkausweis am Schulzentrum abgestellt hatte. Doch er weigerte sich, sodass die Entscheidung schließlich beim Amtsgericht Lünen landete. Das hat ihm nun das Knöllchen erlassen, wie die Online-Ausgabe des Westfälischen Anzeigers (WA) berichtet.
Den Parkplatz am Schulzentrum Werne darf seit dem Sommer 2013 nur noch nutzen, wer in Besitz eines gebührenpflichtigen Parkausweises ist. Für das Amtsgericht Lünen war es jedoch laut WA nicht erwiesen, dass der betroffene Sekundarschullehrer davon wusste und deshalb bewusst gegen die Parkregelung verstoßen habe. Die Stadt muss nun nachbessern und die Gebührenpflicht deutlicher am Parkplatz ausweisen. News4Teachers
Titelbild: Harry Hautumm / pixelio.de (1)

