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Streit um Kosten von Klassenreisen: Lehrer unterliegt gegen Land Baden-Württemberg

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In einem Streit um die Kostenerstattung von Klassenfahrten hat ein Lehrer gegen das Land Baden-Württemberg eine Niederlage erlitten. Der Mann aus Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) hatte versucht, die Handhabung der Reisekostenerstattung anzufechten, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Donnerstag mitteilte.

Lehrer müssen sich per Formular entscheiden, ob sie die Kosten für eine Klassenfahrt ganz oder teilweise selbst tragen wollen. Entscheiden sie sich hingegen, die vollen Reisekosten zu beantragen, besteht das Risiko, dass die Fahrt nicht genehmigt wird – die Schulen haben dafür nur einen begrenzten Etat zur Verfügung.

Das Gericht hat geurteilt: Keine komplette Übernahme der Kosten. Foto: Florentine / pixelio.de

Der VGH erklärte das Prozedere in seinem Urteil vom 20. Juli für rechtens (Az.: 4 S 830/15). Im konkreten Fall wollte der Kläger für eine Klassenfahrt nach Berlin mehr Geld zurückerstattet bekommen. Der Realschullehrer hatte zuvor angegeben, einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Am Ende sollte er 88 Euro von 220 Euro bekommen.

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Mit seiner Entscheidung kippte der VGH ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Dieses hatte das Land verpflichtet, dem Kläger weitere 109,54 Euro zu zahlen. Das Land hatte dagegen Berufung eingelegt.

Der Lehrer muss die Verfahrenskosten tragen. Er kann das Urteil innerhalb eines Monats mit einer Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anfechten. dpa

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