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Ist hier das Beamtenrecht zu lasch? Zwei Lehrer wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt – dürfen aber im Schuldienst bleiben

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BERLIN. Zwei Berliner Lehrer sind wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu Geldstrafen verurteilt worden, doch aus dem Schuldienst entlassen werden sie nicht. Das Verwaltungsgericht habe die entsprechenden Klagen der Senatsverwaltung für Bildung abgewiesen, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Montag mit. Zuerst hatten die «Bild»-Zeitung und die «B.Z.» berichtet.

Da die Lehrer schon strafrechtlich verurteilt sind, habe das Gericht nur noch ohne Abstufung über Entlassung oder Verbleib entscheiden können, erläuterte Groscurth. Für eine Entfernung aus dem Schuldienst seien die Vorwürfe nicht schwerwiegend genug gewesen. Missbrauch sei auf den Bildern mit nackten Kindern nicht zu sehen gewesen.

Laut den Medienberichten will Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) die Gerichtsentscheidungen nicht akzeptieren und Berufung einlegen. Die Lehrer sollen laut «Bild» vom Dienst suspendiert sein und etwa 50 Prozent ihrer Bezüge bekommen. Die oppositionelle FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus forderte, bei solchen Taten müsse jegliches Beschäftigungsverhältnis umgehend gelöst werden. Notfalls seien beamtenrechtliche Regelungen anzupassen, hieß es in einer Mitteilung. dpa

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