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Lehrermangel – Sachsens Kultusministerin macht arbeitslosen Gymnasiallehrern ein Angebot: Einstellung, wenn sie ….

DRESDEN. Sachsen macht bislang nicht für den Schuldienst berücksichtigten Gymnasiallehrern ein Einstellungsangebot. «Die Bedingung dabei ist, dass sie für drei Schuljahre an eine Grund-, Förder- oder Oberschule abgeordnet werden», ließ Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) am Mittwoch in Dresden mitteilen. Auf diese Weise soll der Unterricht an den betreffenden Schularten abgesichert werden. Die Eingruppierung erfolge in jedem Falle von Beginn an in die auch für Gymnasiallehrer geltende Entgeltgruppe (E 13 TV-L). Das Kultusministerium schaltete für Interessenten eine Service-Hotline.

Lockt Gymnasiallehrer – mit einem Verspechen: Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth. (Foto: Sächsisches Kutlusministerium)

Bisher wurden ausgebildete Gymnasiallehrer bei Bedarf für fünf Jahre an Grund-, Förder- oder Oberschulen eingestellt und erhielten damit gleichzeitig vertraglich die Garantie, nach dieser Zeit an ein Gymnasium zu wechseln. Für derartige bereits geschlossene Verträge ab 1. August 2017 bietet Sachsen eine Umwandlung per Änderungsvertrag an, damit alle Bewerber gleich behandelt werden. Nach Angaben des Kultusministeriums gab es für das Einstellungsverfahren zum 1. August deutlich mehr Bewerber für das höhere Lehramt an Gymnasien als Stellen in dieser Schulart zu besetzen sind. dpa

 

Wo sich Interessierte melden können

Servicehotline der Sächsischen Bildungsagentur:
– Regionalstelle Dresden – 0160-984 68 705
– Regionalstelle Leipzig – 0160-984 31 492
– Regionalstelle Bautzen – 0160-984 77 525
– Regionalstelle Zwickau – 0160-984 04 074
– Regionalstelle Chemnitz – 0160-984 57 849

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