KARLSRUHE. Lehrer üben als Beamte keine hoheitliche Tätigkeit aus. Ein Streikverbot sei damit zumindest unverhältnismäßig und nicht mit völkerrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren. Auf diese Begründung stützen sich im Wesentlichen vier Verfassungsbeschwerden, über die das Bundesverfassungsgericht bald mündlich verhandeln will.
Lehrer aus mehreren Bundesländern rütteln vor dem Bundesverfassungsgericht am Streikverbot für Beamte. Ein erster Erfolg ist, dass über ihre vier Klagen in Karlsruhe mündlich verhandelt wird. Der Zweite Senat hat als Termin dafür den 17. Januar bestimmt, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.
Die teils noch aktiven beamteten Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich während der Dienstzeit an Protesten oder Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt. Das wurde disziplinarrechtlich geahndet. Grund: Ein Beamter dürfe nicht ohne Genehmigung dem Dienst fernbleiben.
Aus Sicht der Kläger steht auch Beamten ein Streikrecht zu, zumindest solchen, die wie Lehrer keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Rückenwind erhoffen sie sich von zwei neueren Urteilen des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs in Fällen aus der Türkei. Auch damit wollen sich die Richter in der Verhandlung auseinandersetzen. (dpa)
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