BERLIN. Als Konsequenz aus dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Numerus Clausus im Fach Medizin fordert die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, die Kultusministerkonferenz auf, effektivere Maßnahmen zur Vergleichbarkeit der Abiturnoten zu beschließen.
Dazu gehöre erstens, die Prüfungsleistungen im Abitur höher zu bewerten, denn diesen lägen zentralere Aufgabenstellungen zugrunde als den Kursnoten aus der Oberstufenzeit. Dazu gehöre zweitens, die unterschiedlichen Belegverpflichtungen der Länder aus der Oberstufenzeit anzugleichen. „Beide Maßnahmen sind möglich und dringend nötig, denn die heute gültigen Regelungen gehen auf die Oberstufenreform von 1972 zurück. Sie sind also
mehr als 40 Jahre alt. Es ist an der Zeit, sie zu verändern, um mehr Vergleichbarkeit zu erreichen!“, so Lin-Klitzing. News4teachers
Der Richterspruch zum Numerus Clausus stellt klar: Die Aussagekraft von Schulnoten ist begrenzt

