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Lehrer soll von Schülerin Nacktfotos verlangt haben – für eine bessere Note

SALZGITTER. Im niedersächsischen Salzgitter soll ein Lehrer zwei Nacktfotos einer 14-jährigen Schülerin erhalten haben. Dafür soll er dem Mädchen eine bessere Note versprochen und ein Elterngespräch abgesagt haben. Für bessere Noten soll er auch Küsschen von anderen Schülerinnen gefordert haben.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Dem Lehrer droht jetzt ein Gerichtsverfahren. Foto: Shutterstock

Für ein Nacktfoto einer 14-jährigen Schülerin soll ein Lehrer aus Salzgitter dem Mädchen eine bessere Note angeboten haben. Um ein angedrohtes Elterngespräch zu verhindern, schickte das Mädchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig noch ein weiteres Bild. Gegen den 37-Jährigen wurde ein Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung erlassen, teilte die Ermittlungsbehörde am Dienstag mit. Dem Mann sei auch die Zahlung von 5000 Euro auferlegt worden.

«Der Beschuldigte hat gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt», sagte der Direktor des Amtsgerichts Salzgitter, Eckart Müller-Zitzke. Bleibt es bei dem Einspruch, könnte es eine öffentliche Verhandlung zu den Vorwürfen geben. Der Lehrer soll im Jahr 2013 in Chats mit der damals 14-Jährigen in Aussicht gestellt haben, eine Klassenarbeit besser zu benoten und ein angedrohtes Elterngespräch abzusagen. In beiden Fällen soll der damals 33 Jahre alte Mann in dem Chat-Austausch das geforderte Foto bekommen haben.

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Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Realschullehrer mit mehreren Schülerinnen Chatnachrichten geschrieben haben. Zwei Mädchen soll er dabei auch bessere Noten für Gefälligkeiten wie Küsschen angeboten haben. «Die beiden Schülerinnen gingen auf diese Angebote aber nicht ein», berichtete der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Wolters. Diese Verfahren wurden ihm zufolge angesichts der schwerer wiegenden Vorwürfe eingestellt. Der Strafbefehl wurde wegen Bestechlichkeit in zwei Fällen erlassen.

Ein Sprecher der Landesschulbehörde in Lüneburg teilte mit, dass der betroffene Lehrer von seinen schulischen Aufgaben freigestellt sei und derzeit nicht unterrichte. Gegen den Beamten laufe ein Disziplinarverfahren. Die Schulbehörde hatte die Anzeige selbst gestellt, nachdem dort eine entsprechende Meldung eingegangen war.

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren. Damit soll in der Regel bei geringfügigen Delikten ein langer Gerichtsprozess vermieden werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht. Der Angeschuldigte hat nach der Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Akzeptiert er den Strafbefehl nicht, gibt es doch eine Gerichtsverhandlung. dpa

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