KIEL. Der Parteinachwuchs der Grünen in Schleswig-Holstein hat sich von Beschlüssen der Jamaika-Koalition gegen Vollverschleierungen an Schulen und Hochschulen distanziert. «Ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Bildungseinrichtungen oder anderswo lehnen wir kategorisch ab», erklärte Landessprecherin Nele Johannsen am Donnerstag. «Daher bedauern wir auch die Kompromisslösung der Jamaika-Koalition, in Schulen ein solches Verbot einführen zu wollen.» Für die Grüne Jugend gelte der Grundsatz, jeder Mensch müsse selbst über seine Kleidung entscheiden dürfen.
In der Debatte um ein Vollverschleierungsverbot trete an vielen Stellen verdeckter Hass auf Muslime zutage, sagte der Co-Sprecher der der Grünen Jugend, Jasper Balke. «Daher ist es wichtig, dass die Grundrechte einzelner Personen nicht zum Opfer einer sich gestört fühlenden, selbsternannten Mehrheit werden können.»
Die Koalitionspartner CDU, Grüne und FDP hatten sich am Montag auf ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Schulen geeinigt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nannte dies einen ersten wichtigen Schritt. Er gehe davon aus, dass die Koalition eine tragfähige und gesellschaftlich akzeptierte Lösung auch für die Hochschulen finden werde.
Günther ließ keinen Zweifel daran, dass die CDU überall dort, wo es rechtlich möglich ist, auf ein Verbot der Vollverschleierung mit Burka oder Nikab setzt. Die CDU sei bereit zu einem Kompromiss, der eine Vollverschleierung nur für bestimmte Bereiche umfasse. Die Landtagsfraktion der Grünen hatte zuvor einstimmig gegen ein Vollverschleierungsverbot gestimmt.
Im Nikab zur Berufsschule – mit Gerichtserlaubnis
Hintergrund ist der Fall einer muslimischen Studentin der Universität Kiel. Die Hochschule hatte ihr eine Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie erschien trotzdem immer wieder verschleiert. Die Uni bat das Land deshalb um eine Regelung, die ein Verbot ermöglicht.
In Hamburg sorgt aktuell der Fall einer 16-Jährigen, die mit Nikab zur Berufsschule kommt, für Wirbel (News4teachers berichtete). Die Schulbehörde hatte der Mutter aufgetragen, dafür zu sorgen, dass die Tochter in der Berufsschule ihr Gesicht zeige und ein Zwangsgeld von 500 Euro angedroht. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wiesen das jedoch zurück. Für eine solche Anordnung fehle die rechtliche Grundlage im Hamburger Schulgesetz. Dort ist bisher nicht explizit geregelt, dass eine Verhüllung des Gesichts verboten ist. News4teachers / mit Material der dpa
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Nikab im Unterricht: Bizarrer Einzelfall – oder Anlass für Gesetzesverschärfung?