Aktuell: Vater zieht Eilantrag zurück
MAINZ. Das Verwaltungsgericht Mainz muss entscheiden, ob der Unterrichtsbeginn in den Abschlussklassen der Grundschulen rechtmäßig ist. Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium verweist auf Unterschiede zur Regelung in Hessen. Dort hatte eine Klage von Eltern Erfolg.
Die Eltern einer Grundschülerin in Rheinland-Pfalz wollen vor Gericht verhindern, dass ihre Tochter am kommenden Montag zur Schule zurückkehren muss. Nach dem Eilantrag sei dem Bildungsministerium Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben worden, teilte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Mainz am Dienstag mit. Danach werde die Kammer eine Entscheidung herbeiführen. Am Montagabend hatte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) dem SWR mitgeteilt, dass es ein gerichtliches Verfahren gegen den Beginn des Präsenzunterrichts in der vierten Klasse gebe.
In Hessen war der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am vergangenen Freitag dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt gefolgt (News4teachers berichtete). Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und in ihrem Grundrecht verletzt, hieß es.
In Rheinland-Pfalz beginnt der Unterricht für mehrere Jahrgangsstufen
Die Rechtsabteilung des Bildungsministeriums habe diesen Beschluss in Bezug auf seine Auswirkungen für Rheinland-Pfalz sorgfältig geprüft, teilte eine Sprecherin des Bildungsministeriums in Mainz mit. Der in Rheinland-Pfalz geplante Schritt zur behutsamen Schulöffnung am 4. Mai betreffe aber gerade nicht nur die Abschlussklassen und die vierten Klassen der Grundschulen, wie dies in Hessen der Fall gewesen wäre.
Vielmehr beginne am kommenden Montag in Rheinland-Pfalz auch der Präsenzunterricht unter anderem ab der Jahrgangsstufe 9 in den Realschulen plus und den Integrierten Gesamtschulen sowie ab der Jahrgangsstufe 10 an den G8- und G9-Gymnasien sowie ab der Jahrgangsstufe 11 an den Beruflichen Gymnasien, erklärte die Sprecherin. Gleichzeitig werde durch strenge Hygiene- und Abstandsregelungen sowie durch die Teilung aller Lerngruppen mit mehr als 15 Schülerinnen und Schülern dafür gesorgt, dass der Wiederbeginn der Schulen auch unter den Gesichtspunkten des Infektionsschutzes verantwortbar sei. Eine vollständige Öffnung der Schulen, die eine mögliche Konsequenz aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel wäre, sei derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes nicht verantwortbar.
Viele Schüler freuen sich auf den Unterrichtsbeginn – sagt Hubig
Dem SWR sagte Hubig, sie hoffe, dass der Eilantrag keinen Erfolg haben werde. Viele Schülerinnen und Schüler freuten sich, wenn sie am Montag wieder in die Schule gehen könnten. dpa
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Zwei Viertklässler klagen dagegen, wieder in die Schule gehen zu müssen
