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Viertklässlerin, die schon einmal das Kultusministerium ausgebremst hat, klagt jetzt erneut

Aktuell: Viertklässler müssen ab Montag zur Schule – Schülerin zieht Eilantrag zurück

FRANKFURT/MAIN. Eine Schülerin aus Frankfurt wehrt sich erneut mit einem Eilantrag vor Hessens oberstem Verwaltungsgericht gegen eine Rückkehr in die Schule. «Zur Begründung ihres Antrags beruft sie sich auf Belange des Infektions- und des Gesundheitsschutzes, die in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinreichend gewährleistet seien», erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel am Donnerstag. Am (morgigen) Freitag werde der zuständige Senat darüber entscheiden. Danach will das Gericht die Öffentlichkeit informieren. (Aktenzeichen 8 B 1300/20.N)

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: pxhere

Das Mädchen hatte bereits im April eine Rückkehr der Viertklässler in hessische Grundschulen verhindert. Die Kasseler Richter gaben damals ihrem Antrag Recht und hoben die Schulpflicht für diesen Jahrgang auf. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt, lautet die Begründung.

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Nachdem bereits Abschlussklassen wieder unterrichtet werden, will das hessische Kultusministerium ab Montag (18. Mai) die Rückkehr zahlreicher weiterer Kinder und Jugendlicher in eingeschränkter Form. Darunter sind Viertklässler und alle Schüler an weiterführenden Schulen. Die übrigen Grundschüler der Klassen eins bis drei sollen am 2. Juni in die Klassenräume zurückkehren. dpa

Aktuell: Viertklässler müssen ab Montag zur Schule – Schülerin zieht Eilantrag zurück

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Gericht stoppt Schulstart für die Viertklässler am kommenden Montag

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